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Dieses Thema hat 1 Antworten
und wurde 1.202 mal aufgerufen
 Strassen, Stadtpläne, Verkehr, Baustellen, Fähre, Bus, Bahn, Taxi
Benjamin05 Offline




Beiträge: 2.429

24.09.2005 15:54
RE: Neuer Punkt- Führerschein für Gran Canaria Antworten

Seit langem wird darüber spekuliert, ob, wann, wie der Punkteführerschein in Spanien eingeführt wird. Fakt ist, er wird eingeführt, voraussichtlich noch in diesem Sommer. Dann gilt es für alle Strassenrowdys auf der Hut zu sein. Uns „Normalos" passiert im Regelfall nichts, schließlich sind wir auch in Deutschland immer an der Flensburger Kartei vorbei geschlittert. · Ab Einführung des Punktesystems erhält jeder Führerscheinbesitzer zunächst 12 Punkte gutgeschrieben.

Wer seinen Führerschein noch keine drei Jahre hat, beginnt mit 8 Punkten.

Wer drei Jahre lang ohne Punkteverlust gefahren ist, erhält einmalig 2 Bonuspunkte als Prämie. (wird eventuell geändert in 3 Punkte für 6 Jahre)

· Wer seinen Führerschein verloren hat beginnt wie ein Anfänger mit 8 Punkten.

· Durch spezielle Nachschulungskurse (10 – 12 Stunden) kann man sich –aber nur einmal alle zwei Jahre - 4 Punkte zurückverdienen.

· Alle Punkteabzüge verjähren innerhalb 3 Jahren nach dem letzten Punkteabzug, vorausgesetzt es kommt zwischenzeitlich kein weiterer Punkteabzug hinzu. Danach beginnt man wieder mit 12 Punkten.

· Man kann an einem Tag nur maximal 8 Punkte verlieren.

· Sind die Punkte aufgebraucht, verliert man den Führerschein beim ersten Mal für 6 Monate, jedes weitere Mal für ein Jahr. Ein Nachschulungskurs von 30 Stunden ist Pflicht, ebenso die erneute Führerschein-prüfung.

Punkte gibt es für die nachstehenden Vergehen. Diese werden gleichzeitig mit Strafen zwischen 90,- und 600,- Euros belegt.

6 Punkte werden abgezogen für:

· Fahren mit mehr als 0,5 Milligramm Alkohol pro Liter Atemluft (0,5 mg/l), bzw. 0,3 Milligramm bei Berufskraftfahrern und bei Fahranfängern innerhalb der ersten 2 Jahre

· Fahren unter Einfluss von Narkotika, Drogen, und ähnlichem

· Verweigerung des Alkohol- oder Drogen-tests

· Riskantes Fahren, zum Beispiel Geisterfahrer, Rennen und ähnliches auf öffentlicher Straße ohne Genehmigung und ähnliches

·Überschreiten der erlaubten Höchstgeschwindigkeit um mehr als 50

Prozent, vorausgesetzt, die Überschreitung beträgt gleichzeitig mehr als 30 km/h (Autobahn über 180 km/h, Landstrasse 135 km/h)

· Überschreitung der Fahrzeiten bzw. Unterschreitung der Ruhezeiten um mehr 50 Prozent für Berufskraftfahrer (betrifft derzeit nur das Festland)

4 Punkte werden abgezogen für:

·Fahren mit mehr als 0,25 Milligramm Alkohol pro Liter Atemluft (0,25 mg/l), bzw. 0,15 mg/

·bei Berufskraftfahrern und bei Fahranfänger innerhalb der ersten 2 Jahre

·Fahren auf Schnellstraßen oder Autobahnen für Fahrzeuge die nicht dafür zugelassen sind, bzw. für die es ausdrücklich verboten ist.

·Fahren mit mehr als 50 Prozent der erlaubten Personenzahl / Sitzzahl, Fahrer aus-genommen

·Nebeneinander Fahren von Fahrzeugen für die es ausdrücklich verboten ist

·Fahren eines Fahrzeuges mit einem Führerschein, der nicht für diese Klasse gültig ist

·Gegenstände aus dem Fahrzeug werfen, die Unfälle oder sonstige Schäden verursachen können

·Nachlässiges oder fahrlässiges Fahren, wenn dadurch eine Gefahr für andere Verkehrteilsnehmer entstehen könnte.

·Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um mehr als 40 km/h (Autobahn über 160 km/h, Landstraße 130 km/h)

·Missachtung der Vorfahrt/des Vorranges an Kreuzungen, Zebrastreifen etc.

·Gefährliches Überholen und/oder Gefährdung des Gegenverkehrs

·Gefährdung von entgegenkommenden Zweiradfahrern

·Rückwärtsfahren auf Schnellstrassen oder Autobahnen

·Anhebung der eigenen Geschwindigkeit oder Erschwerung des Überholvorganges in anderer Form, wenn ein anderer Verkehrs-teilnehmer überholen will

·Überholen oder Spurwechsel in Kurven oder unübersichtlichen Stellen, wenn dadurch Gegenverkehr gefährdet werden kann

·Die Signale/Zeichen von Personen, die den Verkehr regeln, nicht beachten

·Bei Rot über die Ampel fahren

3 Punkte werden abgezogen für:

·Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit um mehr als 30 km/h und bis 40 km/h (Autobahn über 150 km/h, Landstraße über 120 km/h)

·Unerlaubtes Wenden, wo es das Gesetz verbietet

·Unterschreitung des Mindestabstandes zum Vordermann

·Telefonieren am Steuer ohne Freisprechanlage (Ohrhörer etc. sind verboten)

Quelle: http://www.boulevard-canarias-tv.com/



LG Ben

Gran Canaria Forum Offline




Beiträge: 21.836

24.09.2005 16:03
#2 RE: Neuer Punkt- Führerschein für Gran Canaria Antworten

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