Sollte vor Urlaubsantritt noch extra eine Versicherung abgeschlossen werden - und wenn ja, welche? Wir sagen mit welchen Reiseversicherungen man entspannt in den Urlaub starten - und welche man sich sparen kann.
Versicherungen entschädigen zwar nicht für entgangene Reisefreuden, aber sie schützen vor finanziellen Verlusten. Deshalb werden Urlauber bei der Reisebuchung gerne zum Abschluss eines einmaligen Reiseversicherungspakets gedrängt. Im Rundum-Sorglos-Service ist dann nicht nur die wichtige Auslandskrankenpolice und das finanzielle Auffangnetz bei Urlaubsstorno enthalten, sondern gerne auch eine Gepäckversicherung, eine Spezial-Reisehaftpflicht und eine Unfallversicherung. Dieser Sicherheitsmix gilt allerdings nur für die wenigen Ferienwochen - und beim nächsten Urlaub steht man wieder ohne Schutz da. "Unsinnig und überteuert," raten deshalb Verbraucherschützer einhellig ab. Besser ist es, die wichtigsten Urlaubsrisiken auf das ganze Jahr hinweg gezielt abzusichern. Bei so einem Vorgehen kann man außerdem Geld sparen, denn im Sicherheitsmix aus dem Reisebüro sind meist auch Versicherungen enthalten, die überflüssig sind und leicht aussortiert werden können.
Reiserücktrittsversicherung Diese Versicherungsart ist für Familien mit Kleinkindern, Senioren und chronisch Kranke sinnvoll, weil im Krankheits-/Notfall hohe Stornokosten fällig werden. Auch wenn Reisen langfristig gebucht werden oder besonders teuer waren, macht sie Sinn. Eine schwere Grippe, ein Autounfall oder die plötzliche Kündigung reichen aus, um jeden Urlaubstraum platzen zu lassen. Gut, wenn man wenigstens versichert ist. Eine Stornoversicherung greift auch, wenn der Versicherte, ein enger Familienangehöriger oder ein Mitreisender schwer erkrankt oder einen Unfall hat. Als Reiseunfähigkeit gelten in der Regel auch Komplikationen in der Schwangerschaft, Impfuntauglichkeit, Feuer im Haus oder eine unverschuldete Kündigung. Flugangst ist kein Rücktrittsgrund, ebenso wenig ein vergessenes Visum oder schwere Vorerkrankungen, die man verschwiegen hat.
Die wichtigsten Leistungen: Übernahme der Stornierungskosten u.a. bei Tod, Unfall oder Krankheit des Versicherten oder von Angehörigen bis auf einen geringfügigen Selbstbehalt. Die Prämien richten sich nach dem Reisepreis - bei 1500 Euro kostet der Schutz zwischen 20 und 35 Euro. Faustregel: Je teurer und je langfristiger die Reise, desto wichtiger ist die Reiserücktrittskostenversicherung.
Wer schon eine private (Familien-)Haftpflichtversicherung hat, braucht keine spezielle Lösung für den Urlaub, denn sie gilt weltweit. Eine Haftpflichtpolice ist sowieso ein Muss - und zwar ganzjährig. Sinnvoll kann diese Police aber für Ferienhausurlauber mit kleinen Kindern sein: die private Haftpflicht haftet nicht für Einrichtungsgegenstände, etwa wenn ein Fernseher zu Bruch geht. Auch für Surfer, die mit dem eigenen Brett in den Urlaub fahren, empfiehlt sich diese Zusatzversicherung, denn für Schäden, die mit dem Surfbrett verursacht werden, müssen die sie sonst selbst aufkommen. Für Touristen, die einen gefährlichen Sport betreiben, kann die Reiseunfallversicherung notwendig werden - für alle anderen ist sie unsinnig, denn die angesetzten Schadenssummen sind meist viel zu niedrig angesetzt.
Die wichtigsten Leistungen: Sie versichert im Prinzip alle Schäden, für die auch die private Haftpflichtversicherung aufkommt. Zusätzlich aber auch Sach- und Personenschäden in Ferienhäusern und durch Motor-und Segelboote oder eigene Surfbretter verursachte. Tipp: Informieren Sie sich bei Ferienhausbuchungen, ob eine Haftpflichtversicherung im Mietpreis enthalten ist.
Diese Variante versichert im Prinzip die gleichen Dinge, wie auch eine Reiserücktrittsversicherung - mit dem Unterschied, dass der Urlauber hier die Reise bereits angetreten hat. Sinnvoll könnte sie für kränkelnde Reisende sein, bei denen ein vorzeitiger Linienrückflug richtig teuer wäre.
Die wichtigsten Leistungen: Ersetzt die entstandenen Rückreisekosten sowie nicht genutzte Leistungen bei notwendigem Reiseabbruch.
Viele Leistungen dieser Notfallversicherung sind auch in anderen Versicherungen enthalten. Sie ist also nur zur Beruhigung für absolute Sicherheitsfanantiker sinnvoll. Bei einigen Anbietern ist die Soforthilfe zusammen mit der Reisekrankenversicherung erhältlich.
Die wichtigsten Leistungen: Erstattet die Reise- und Aufenthaltskosten eines Angehörigen bei längerem Krankenhausaufenthalt des Versicherten im Ausland; außerdem die Zusendung von Medikamenten. Auch die Reisekosten des Versicherten zum Begräbnis beim Tod eines nahen Angehörigen sind abgedeckt, sowie Darlehen für Anwalts- oder Krankenhauskosten.
Wenn Sie keine private Unfallversicherung haben und im Urlaub nicht nur faul in abhängen wollen, könnte diese Versicherung etwas für Sie sein. Die Formel lautet: Je riskanter die Sportart, zum Beispiel Snowboarden oder Tauchen, desto eher sollten Sie die Versicherung erwägen. Eine private Unfallversicherung deckt übrigens auch Unfälle im Ausland ab.
Die wichtigsten Leistungen: Entschädigung bei Invalidität und Tod durch Unfall, sowie Bergungskosten. Tipp: Die Reiseunfallversicherung deckt nicht alle Risiken durch gefährliche Sportarten ab. Im Zweifel sollten Sie prüfen, ob die von Ihnen ausgeübte Sportart dazugehört.
Auslandskrankenversicherung Eine Krankenversicherung für Auslandsreisen gehört zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt - und zwar für alle Mitglieder der gesetzlichen Kranknekassen, das ganze Jahr über. Wer die nicht hat und im Urlaub krank wird, ist sehr schnell sehr viel Geld los. Zwar hat Deutschland mit den meisten europäischen Staaten Sozialversicherungsabkommen, doch die Kasse erstattet ausländische Arztrechnungen nur für medizinisch notwendige Behandlungen nach deutschen Gebührensätzen. Bei Risikosportlern (Tauchern, Paraglidern) entfällt oft der Anspruch. Kosten für Rücktransport oder Rettungsflug werden erst gar nicht übernommen. Anders sieht es bei privat Versicherten aus: Diese sind meist weltweit versichert, oft auch gegen Kosten für eventuelle Rücktransporte. Da das jede Versicherung anders handhabt, sollten Sie sich vor Reiseantritt unbedingt erkundigen, ob dies Risiko mit abgedeckt ist. Wenn ja, ist für Sie eine Reisekrankenversicherung überflüssig.
Die Policen kosten von 4,92 Euro (Internetversicherer Delfin) bis 14,90 Euro. Kurzzeitabschlüsse wären bei solchen Spottpreisen aberwitzig, sie gelten auch nur 42 Tage. Günstiger sind Ganzjahres-Versicherungen, diese verlängern sich jedes Jahr automatisch und gelten für beliebig viele Reisen und Ausflüge ins Ausland. Die ganze Familie kann sich zwischen 15 und 25 Euro absichern, Senioren zahlen ein Mehrfaches, da bei ihnen ein höheres Risiko vorausgesetzt wird. Die meisten Policen gelten für maximal 42 Tage.
Die wichtigsten Leistungen: Erstattung von Kosten, die aus Unfall oder Krankheit entstehen wie Behandlungs- und Krankenhauskosten, für Medikamente, Operationen, Rückführung etc. Tipp: Eine Reisekrankenversicherung deckt nicht unbedingt alle Behandlungskosten ab. Eine Ausnahmeregelung gibt es für Behandlungskosten, die durch chronische Leiden bedingt sind. Hier sollten Sie das Kleingedruckte genau lesen.
Eine Reisegepäckversicherung lohnt sich eigentlich nicht, denn Geld, Schecks, Tickets, Handy und teure elektronische Geräte sind in der Regel gar nicht mitversichert. Bei Schmuck oder Fotoapparat gibt es meist nur die Hälfte des Zeitwertes, bei "Fahrlässigkeit" gar nichts - und dazu gehört in südlichen Ländern schon, den Schmuck offen zu tragen oder die Kamera über die Schulter zu hängen. Für Pauschalurlauber macht die Versicherung keinen Sinn, da ihr Gepäck während des Fluges durch die Fluglinie versichert ist. Bei Diebstahl im Hotel greift die eigene Hausratversicherung. Sinnvoll kann die Reisegepäckversicherung höchstens für Autorurlauber sein, die teures Gepcäk im Kofferraum haben. Aber auch hier gilt der Grundsatz: Die Versicherung zahlt nicht bei Fahrlässigkeit.
Die wichtigsten Leistungen: Schadensersatz bei Verlust oder Beschädigung des Gepäcks. Ersetzt wird der Wert der gestohlenen Gegenstände, bei Wertsachen wie Pelzen, Schmuck, Foto- oder Filmausrüstungen höchstens aber 50 Prozent der Versicherungssumme. Nicht versichert sind Geld, Schecks, Kreditkarten, Dokumente, Tickets und Kunstgegenstände.
Meist überflüssig, denn beim Urlaub mit dem eigenen Auto sorgt ein Schutzbrief, der oft schon in der Kfz-Versicherung enthalten ist, für Pannen- und Unfallhilfe.<
Die wichtigsten Leistungen: Schutzbrief-Versicherer sorgen für Weiter- oder Rückfahrt und leisten ersten Rechtsbeistand.
Mietwagen-Haftpflichtversicherung bzw. Mallorca-Police
Im Prinzip für alle Personen, die im Urlaub einen Wagen mieten wollen - besonders wenn sie damit in südosteuropäischen Ländern oder den USA unterwegs sind. Zwar werden Mietwagen meist sowieso mit einer Haftpflichtversicherung angeboten, aber die Deckungssummen richten sich nach den im jeweiligen Land üblichen Mindestsummen. In der Türkei beträgt diese bei Sachschäden nicht einmal 1500 Euro und bei Personenschäden nur 12.000 Euro. Auch in Spanien und einigen US-Bundesstaaten ist die Deckungssumme sehr niedrig. Bei einem schweren Unfall, womöglich mit Personenschaden, ist man da schnell ruiniert. Erhältlich ist die Mallorca-Police bei den meisten KFZ-Versicherungen und beim ADAC. Auch die großen Autovermieter bieten in der Regel diese Zusatzhaftpflichtversicherung an.
Die wichtigsten Leistungen: Schadenersatz bei Sach- und Personenschäden durch einen Autounfall.
Anmerkung von mir: Wir hatten bei unserem Mietwagen die Versicherung inclusive, also daruaf achten oder danach fragen.
ZitatGepostet von Gran Canaria Forum Reiseabbruchversicherung
Diese Variante versichert im Prinzip die gleichen Dinge, wie auch eine Reiserücktrittsversicherung - mit dem Unterschied, dass der Urlauber hier die Reise bereits angetreten hat. Sinnvoll könnte sie für kränkelnde Reisende sein, bei denen ein vorzeitiger Linienrückflug richtig teuer wäre.
Die wichtigsten Leistungen: Ersetzt die entstandenen Rückreisekosten sowie nicht genutzte Leistungen bei notwendigem Reiseabbruch.
Frage: Weiss jemand wann eine Reise als angetreten gilt? (nach deutschem Recht natürlich)
[ Editiert von Raecher der Enterbten am 08.12.05 1:47 ]
ZitatGepostet von Granifan Genau so wie beim Arbeitsrecht: Arbeitsunfall auf dem Weg zur Arbeit. Der direkte Weg von zu Hause zur Arbeit. Auf dem Weg zum Flughafen: Das gleiche
Fast richtig, die Reise gilt an angetreten wenn die erste gebuchte Reiseleistung wenigstens teilweise in Amspruch genommen wird. Hier das Urteil zum Thema:
Das würde bedeuten, dass am Vorabend einchecken teuer werden könnte wenn einem nach dem Einchecken bis zum Einsteigen ins Flugzeug noch etwas passiert und man "nur" eine Rücktrittskostenversicherung und keine Abbruchversicherung abgeschlossen hat.
ZitatDas würde bedeuten, dass am Vorabend einchecken teuer werden könnte wenn einem nach dem Einchecken bis zum Einsteigen ins Flugzeug noch etwas passiert und man "nur" eine Rücktrittskostenversicherung und keine Abbruchversicherung abgeschlossen hat.
Das wußte ich auch nicht. Ich check immer am Vorabend ein...