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Dieses Thema hat 8 Antworten
und wurde 920 mal aufgerufen
 Spanische Sprache, Sprachschulen, Übersetzungen, spanisch lernen
amigos de canarias Offline




Beiträge: 845

14.10.2005 12:36
RE: Übersetzung persönlicher Dokumente Antworten

:ppp: a todos

Grundsätzlich gelten deutsche Verträge, Verfügungen sowie standesamtliche und notarielle Urkunden etc. auch in Spanien!
Nach einer Übersiedlung z.B. nach Gran Canaria, solltet ihr aber persönliche Dokumente wie Partnerschaftsurkunden, Eheverträge, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung übersetzen lassen, und von einenem spanischem Notar beurkunden lassen.
Nur dann ist wirklich gewährleistet, das sie von den örtlichen Behörden anerkannt werden.
Eine Liste von vereidigten Übersetzern auf Gran Canaria findet ihr unter folgendem Link:

http://www.las-palmas.diplo.de/de/04/Kon...perty=Daten.pdf

:aaa:
Manfred und Holger

Rosi und Palme ( gelöscht )
Beiträge:

14.10.2005 13:30
#2 RE: Übersetzung persönlicher Dokumente Antworten

Ich habe erfahren, daß man (falls jemand vorhat hier zu heiraten)
eine Ehetauglichkeitsbescheinigung braucht.

So etwas habe ich vorher auch noch nie gehört, aber gut zu wissen.

amigos de canarias Offline




Beiträge: 845

14.10.2005 13:43
#3 RE: Übersetzung persönlicher Dokumente Antworten

:bgb:



wie soll das denn aussehen, muß man da eine Prüfung machen? Wenn ja, würden uns die Prüfungsfächer interessieren.:882:
Könnten uns ja mal für einen Platz im Prüfungsausschuß bewerben...

Na bloß gut, das wir das schon hinter uns haben :881:

:qqq:

Rosi und Palme ( gelöscht )
Beiträge:

14.10.2005 13:45
#4 RE: Übersetzung persönlicher Dokumente Antworten

Hallo Holger,
sage ja, ich habe davon vorher auch noch nichts gehört.
Gloria sagte es mir neulich daß Sie deswegen extra nach Deutschland muß und wenn´s da nicht klappt nach Polen.
Das ist ein Aufwand, irre

Liebe Grüße Rosi

[ Editiert von Rosi und Palme am 14.10.05 13:46 ]

Rosi und Palme ( gelöscht )
Beiträge:

14.10.2005 13:49
#5 RE: Übersetzung persönlicher Dokumente Antworten

Ach noch was zur Hochzeit "Schulen und Lespen" angeht

Jetzt sollen die aber gleiche Rechte und Pflichten haben wie alle.
Vorher hatten die wohl nur Pflichten.

Drücken wir mal die Daumen, ich finde es gut so.

:qqq:

Petra Offline




Beiträge: 453

14.10.2005 21:57
#6 RE: Übersetzung persönlicher Dokumente Antworten

Ehetauglichkeitsbescheinigung braucht man in Deutschland übrigens auch wenn man schonmal verheiratet war. Man bekommt es quasi vom Standesamt wenn man sein Scheidungsurteil vorlegt.

Rosi und Palme ( gelöscht )
Beiträge:

14.10.2005 23:52
#7 RE: Übersetzung persönlicher Dokumente Antworten

Das erklärt jetzt alles.

Und was ist mit einer Internationalen Geburtsurkunde?

So etwas habe ich auch nich nicht gehört!
Kenne nur eine Geburtsurkunde.

Raecher der Enterbten Offline



Beiträge: 80

03.12.2005 23:11
#8 RE: Übersetzung persönlicher Dokumente Antworten

Zitat
Gepostet von Rosi und Palme
Das erklärt jetzt alles.

Und was ist mit einer Internationalen Geburtsurkunde?

So etwas habe ich auch nich nicht gehört!
Kenne nur eine Geburtsurkunde.



Wie wärs wenn du mal die beiden Wörter (internationale + Geburtsurkunde) in google.de eingibst, dort hagelt es Webseiten mit der Erklärung.
Nur noch eins: Die internationale gibt´s bei der selben Behörde wo du auch deine deutsche bekommst.

zwergandy Offline




Beiträge: 26

26.02.2006 11:12
#9 RE: Übersetzung persönlicher Dokumente Antworten

Vielen Dank war u.a. das was ich gebraucht und gesucht habe.:dsd:

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