Grundsätzlich gelten deutsche Verträge, Verfügungen sowie standesamtliche und notarielle Urkunden etc. auch in Spanien! Nach einer Übersiedlung z.B. nach Gran Canaria, solltet ihr aber persönliche Dokumente wie Partnerschaftsurkunden, Eheverträge, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung übersetzen lassen, und von einenem spanischem Notar beurkunden lassen. Nur dann ist wirklich gewährleistet, das sie von den örtlichen Behörden anerkannt werden. Eine Liste von vereidigten Übersetzern auf Gran Canaria findet ihr unter folgendem Link: http://www.las-palmas.diplo.de/de/04/Kon...perty=Daten.pdf
wie soll das denn aussehen, muß man da eine Prüfung machen? Wenn ja, würden uns die Prüfungsfächer interessieren.:882: Könnten uns ja mal für einen Platz im Prüfungsausschuß bewerben...
Na bloß gut, das wir das schon hinter uns haben :881:
Hallo Holger, sage ja, ich habe davon vorher auch noch nichts gehört. Gloria sagte es mir neulich daß Sie deswegen extra nach Deutschland muß und wenn´s da nicht klappt nach Polen. Das ist ein Aufwand, irre
Ehetauglichkeitsbescheinigung braucht man in Deutschland übrigens auch wenn man schonmal verheiratet war. Man bekommt es quasi vom Standesamt wenn man sein Scheidungsurteil vorlegt.
ZitatGepostet von Rosi und Palme Das erklärt jetzt alles.
Und was ist mit einer Internationalen Geburtsurkunde?
So etwas habe ich auch nich nicht gehört! Kenne nur eine Geburtsurkunde.
Wie wärs wenn du mal die beiden Wörter (internationale + Geburtsurkunde) in google.de eingibst, dort hagelt es Webseiten mit der Erklärung. Nur noch eins: Die internationale gibt´s bei der selben Behörde wo du auch deine deutsche bekommst.