Gelten auf GC die selben Führerscheinklassen wie in Deutschland, oder darf ich da ggf. auch Motorrad fahren mit Kl. 3? Ich vermute mal nicht oder? Weiß das jemand genau?
ZitatGepostet von Tanja007 Gelten auf GC die selben Führerscheinklassen wie in Deutschland, oder darf ich da ggf. auch Motorrad fahren mit Kl. 3? Ich vermute mal nicht oder? Weiß das jemand genau?
Alle 3 link sind wirklich klasse, danke dafür, aber leider beantworten Sie nicht meine Frage :-(
Ich habe einen EU Führerschein und ich weiß auch das ich damit fahren darf, aber gelten die gleichen FS Klassen? ich möchte eigentlich wissen ob ich mit KL 3 auch Motorrad auf GC fahren darf.
Aber ich kann Dir die Frage leider nciht beantworten. ich weiß nur, dass man als Urlauber es auf jeden Fall kann, also müsste es auch theroretisch (und praktisch *lol*) auch komplett gehen.
Spanien erlaubt Autofahrern das Führen von 125er Leichtkrafträder und –Roller
Europäisches Motorrad Institut fordert weitere Harmonisierung
(Raesfeld/ München), 25.November 2004
In Spanien ist jetzt das Fahren von 125er Leichtkrafträdern und -rollern mit dem PKW-Führerschein erlaubt. Seit dem 20. Oktober 2004 ist der Führerschein der Klasse A 1 im PKW Führerschein der Klasse B enthalten. Einzige Bedingung: Der Führerschein B muss mindestens 3 Jahre alt sein.
Nach Italien, Frankreich und Österreich schöpft mit Spanien ein weiteres EU-Land die Möglichkeiten des Europäischen Führerscheinrechts aus und führt eine sowohl fahrer- als auch mobilitätsfreundliche Regelung ein, wie das Europäische Motorrad Institut meldet. Dr. Hubert Koch, Mitgründer und Mitinhaber des Instituts: “Die Entscheidung der spanischen Regierung zeigt überdeutlich, wie weit wir noch von europaeinheitlichen Regelungen des Fahrerlaubnisrecht entfernt sind.“ In Deutschland ist die Fahrerlaubnis der Klasse A 1 nur im Autoführerschein B (früher Klasse 3) eingeschlossen, wenn dieser vor 1980 erworben worden ist. Damit sind diese Fahrzeuge jüngeren Fahrern nicht zugänglich. „Der derzeit in der politischen Diskussion befindliche Entwurf einer Dritten EU-Führerscheinrichtlinie bietet endlich die Chance einer umfassenden Harmonisierung“, so Dr. Koch weiter.
Dieser befindet sich nach der Beschlussfassung des EU-Verkehrsministerrates vom 07.10.2004 derzeit in der parlamentarischen Beratung des EU-Parlaments in Straßburg.
Ja perfekt! genau das wollte ich wissen. Wir klasse, dann kann ich mir ja eine 125er kaufen wenn ich da bin :-) wollte eigentlich mein Cabrio einführen, aber das wird viel zu teuer... Danke danke danke!
Das sind ja richtige gute Nachrichten vor Weihnachten :-D LG Tanja
also du brauchst für motorad einen motoradführeschein wie du an diesem spanischen führeschein sehen kannst.die vermieter geben dir unter umständen trotzdem auf deutschen schein ein krad ,bei unfall bist du dann aber nicht versicherst und muß den schaden voll selber tragen.http://img523.imageshack.us/img523/7547/pic00018vb.jpg
ZitatGepostet von Tanja007 ja was stimmt denn nun?
in den Führerschein steht doch das man nur für über 124ccm den A1 braucht, oder seh ich das falsch?
[ Editiert von Tanja007 am 23.12.05 10:22 ]
ok noch mal langsam für dich
es ist jetzt so das du mit der klasse b, (auto) auch ein kleinkraftrad (125cmm) klasse a1 führen darfst so habe ich es von gehört . in d.land weiss ich es nicht . alles andere ist so wie es die EU vorschreibt
ZitatGepostet von Tanja007 ja was stimmt denn nun?
in den Führerschein steht doch das man nur für über 124ccm den A1 braucht, oder seh ich das falsch?
[ Editiert von Tanja007 am 23.12.05 10:22 ]
ok noch mal langsam für dich
es ist jetzt so das du mit der klasse b, (auto) auch ein kleinkraftrad (125cmm) klasse a1 führen darfst so habe ich es von gehört . in d.land weiss ich es nicht . alles andere ist so wie es die EU vorschreibt
Was canarius schrieb ist soweit korrekt, hier noch einen Tick ausführlicher:
Personen die seit mehr als 3 Jahren im Besitz des Führerscheins Klasse B sind, können innerhalb des spanischen Territoriums auch Motorräder fahren, für die man die Erlaubnis der Klasse A1 braucht.
Und bei Klasse A1 steht
A1 - Leichte Mottorräder ohne sidecar mit einem maximalen Hubraum von 125 ccm, und maximaler Leistung von 11 kw und einer Relation Leistung/Gewicht nicht über 0,11 kw/kg.
Hier der Originaltext von der Behörde die die "Scheine" ausstellt:
B - Automóviles cuya masa máxima autorizada no exceda de 3.500 kilogramos y cuyo número de asientos, incluido el del conductor, no exceda de nueve. Dichos automóviles podrán llevar enganchado un remolque cuya masa máxima autorizada no exceda de 750 kilogramos. Conjuntos de vehículos acoplados compuestos por un vehículo automóvil de los que autoriza a conducir el permiso de la clase B y un remolque, siempre que la masa máxima autorizada del conjunto no exceda de 3.500 kilogramos y la masa máxima autorizada del remolque no exceda de la masa en vacío del vehículo tractor. Las personas que están en posesión del permiso B en vigor, con una antigüedad superior a tres años podrán conducir dentro del territorio nacional las motocicletas cuya conducción autoriza el permiso A1.