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Dieses Thema hat 8 Antworten
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 Residencia, Banken, Rente, Steuern Auto anmelden, Führerschein
Gran Canaria Forum Offline




Beiträge: 21.836

08.01.2006 12:31
RE: Riester Rente und Gran Canaria???? Antworten

Was passiert mit der Riester Rente, die man einzahlt wenn man nach Gran Canaria zieht?

Die Tante von den Versicherungen meinte es sei kein Problem, wenn man einen Deutschen Chef auf Gran Canaria hat oder selbständig ist. Wenn selbstständig, dann soll ich auf Deutschen Steuern arbeiten.

Sobald ich aber einen Spanischen Chef habe muss ich die Riester ruhen lassen und kann sie dann irgendwann wieder weiter laufen lassen wenn sich etwas ändert. Oder auszahlen lasse.

Kann mir jemand diese Aussagen bestätigen oder hat Ahnung davon?

Vielen Dank. LG Sanny

zauberin60 ( gelöscht )
Beiträge:

08.01.2006 15:47
#2 RE: Riester Rente und Gran Canaria???? Antworten

Na, ob sich das rechnet???? Die deutschen Steuern sind doch viel, viel höher.
Ich frag mal Steve. Riesterrente lohnt sich doch eh nur mit 2-5 Kindern, oder?

Stefan schickt Dir ne Mail
kuß kuß

Gran Canaria Forum Offline




Beiträge: 21.836

08.01.2006 16:09
#3 RE: Riester Rente und Gran Canaria???? Antworten

Hey das wär lieb von Dir.

Ist mir super wichtig, weil ich Dienstag schon den termin habe wegen der Rente.

Danka Danke. Bussi Sanny

zauberin60 ( gelöscht )
Beiträge:

08.01.2006 18:04
#4 RE: Riester Rente und Gran Canaria???? Antworten

Kurze öffentliche Antwort:

Du mußt in die deutsche Rentenversicherung einzahlen (oder die Firma bei der Du angestellt bist) sonst gibt es keine Zulage.

Man kann im Alter die „Riester-Rente“ zwar im Ausland kassieren, muss aber 15 Prozent Abschlag für die Staatszuschüsse und die Steuervorteile zahlen.

Wenn Du den Vertrag vorzeitig kündigst mußt Du alle Zulagen zurückzahlen.

Riesterrente ist für potentielle Auswanderer unsinnig.
Gruß Stefan

PN ist unterwegs

Gran Canaria Forum Offline




Beiträge: 21.836

08.01.2006 18:09
#5 RE: Riester Rente und Gran Canaria???? Antworten

Huhu Stefan

Danke für Deine schnelle Antwort. Hm, na das ist ja mist.

Hab schon alles bekommen von denen. Wo soll ich Dir das hinfaxen?

Gran Canaria Forum Offline




Beiträge: 21.836

08.01.2006 18:10
#6 RE: Riester Rente und Gran Canaria???? Antworten

Ah, schon OK, PN ist angekommen. Sorry, hatt ich noch garnicht gesehen...

shaki Offline



Beiträge: 44

09.01.2008 17:22
#7 RE: Riester Rente und Gran Canaria???? Antworten

Hi Sunny,
ich riester auch. Was soll ich denn jetzt damit machen ? Aller Wahrscheinlichkeit nach kriege ich keinen deutschen Chef ...

zauberin60 ( gelöscht )
Beiträge:

10.01.2008 00:13
#8 RE: Riester Rente und Gran Canaria???? Antworten

Du bekommst, wenn Du dauerhaft im Ausland lebst, nur Deine Einzahlung zurück, nicht aber die Förderung!

zauberin60 ( gelöscht )
Beiträge:

10.01.2008 15:21
#9 RE: Riester Rente und Gran Canaria???? Antworten

Riester-Rente auch im Ausland?

Wer seinen Hauptwohnsitz ins Ausland verlegen will, muss die bereits erhaltenen staatlichen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Als Sparer kann man in diesem Fall eine zinslose Stundung des Rückzahlungsbetrags bis zum Beginn der Auszahlungsphase beantragen – dabei hilft der Anbieter. Die Stundung wird in der Auszahlungsphase verlängert, wenn von jeder monatlichen Zahlung 15 % zur Tilgung des Rückzahlungsbetrags verwandt werden, bis die staatliche Förderung zurückgeführt ist.

Kann ich vorzeitig an mein Geld?

Riester-geförderte Vorsorgeverträge sind mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende kündbar. Wer vorzeitig an sein Vorsorgevermögen will, muss die bis dahin erhaltenen Zulagen und Steuervorteile aber zurückzahlen. Ausnahme: Die angesparte Summe wird vollständig auf einen anderen Altersvorsorge-Vertrag übertragen. Ein Wechsel des Anbieters verursacht Kosten, die dem Vorsorgesparer von den meisten Unternehmen in Rechnung gestellt wird.

Wer Geld für den Erwerb einer Immobilie benötigt, kann aus einem Altersvorsorgevertrag mindestens 10.000 € und maximal 50.000 € des angesparten Kapitals für den Kauf oder den Bau des selbstgenutzten Wohneigentums im Inland entnehmen. Das entnommene Kapital muss in gleichbleibenden Raten bis spätestens zum 65. Lebensjahr wieder in den Vertrag zurückgezahlt werden.

quelle:
http://www.riester-rente.net/faq_einsteigerinfo.htm#18

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