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Dieses Thema hat 2 Antworten
und wurde 406 mal aufgerufen
 Arbeiten auf Gran Canaria - Arbeitsangebote & Arbeitssuche
Goodspeed Offline



Beiträge: 26

09.01.2006 13:29
RE: Soziale Absicherung Antworten

Ola Canarianer,
kann mir jemand sagen wie es auf GC. mit der Absicherung aussieht wenn man dort arbeitet und in das Sozialsystem einzahlt. Gibt es Unterstützung für Kinder wie z.B. Kindergeld oder Vergünstigungen was das Zahlen von Steuern angeht. Wie lang muss man dort arbeiten um später evtl. Arbeitslosengeld zubekommen. Wäre schön wenn mir da jemand weiterhelfen könnte.

cu Goodspeed

Gran Canaria Forum Offline




Beiträge: 21.836

09.01.2006 13:51
#2 RE: Soziale Absicherung Antworten

Mit dem Arbeitslosengeld kenne ich mich leider garnicht aus, habe aber hier einen Auszug. Vielleicht hilft er Dir ja weiter...

Ich habe mir das mal alles durchgelesen und da steht eigentlich alles wichtige drin.

Wegen den Steuern kenne ich mich nur aus, wenn man selbstständig ist dort. Aber hier gibt es sicherlich noch jemanden im Forum, derDir diese Fragen beantworten kann.


Arbeitslos - was nun?

Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung haben in Spanien Ausländer mit Residencia, die den Arbeitsplatz unverschuldet verlieren oder kurzarbeiten, arbeitsfähig und arbeitswillig sind. Das Arbeitslosengeld kann auf beitragsgebundener Basis gezahlt werden oder - bei Personen, die keinen Anspruch mehr auf beitragsgebundene Leistungen haben - auf beitragsfreier Basis (Sozialhilfe). Es bestehen also zwei unterschiedliche Leistungsarten: zum einen Leistungen aus dem Beitragssystem (Prestaciones de Desempleo) und zum anderen Arbeitslosenfürsorgeleistungen (Subsidio por Desempleo).

Arbeitslosengeld (Prestaciones por Desempleo)

Um Leistungen der Arbeitslosenversicherung beziehen zu können, muss man· Aus einem vom Gesetz vorgeschriebenen rund arbeitslos geworden sein, wie:

Den Arbeitsplatz unverschuldet verloren haben oder Arbeitszeit und Arbeitsentgelt mindestens um ein Drittel gemindert bekommen

Arbeitswillig und arbeitsfähig sein

Bei einem Arbeitsamt gemeldet sein und Leistungen bei Arbeitslosigkeit beantragt haben

Mitglied der Sozialversicherung sein

In den sechs Jahren vor Eintritt der Arbeitslosigkeit eine Arbeitslosenversicherungszeit von mindestens 12 Monaten nachweisen können

Aus einem vom Gesetz vorgeschriebenen rund arbeitslos geworden sein, wie:

unverschuldete Kündigung

beschäftigungsregulierende Maßnahmen

das Ende der vereinbarten Arbeitsdauer oder Beendigung der Arbeit, für die der Vertrag geschossen wurde

Die Höhe der Leistungen bei Arbeitslosigkeit (Prestaciones por Desempleo)Für die ersten 180 Tag: 70 Prozent der Berechnungsgrundlage; danach 60 Prozent der Berechnungsgrundlage. Als Berechnungsgrundlage dient das durchschnittliche beitragspflichtige Einkommen der letzten sechs Monate. Die Mindesthöhe ist der um ein Sechstel erhöhte gesetzliche Mindestlohn. Maximale Höhe: Versicherte ohne unterhaltsberechtigte Kinder: 170 Prozent des Mindestlohns plus ein Sechstel; mit einem Kind: 195 Prozent des Mindestlohns plus ein Sechstel; mit zwei oder mehr Kindern: 220 Prozent des Mindestlohns plus ein Sechstel.

Arbeitslosenhilfe (Subsidio por Desempleo)

Die Arbeitslosenhilfe wird gezahlt, wenn kein Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld besteht. Sie beträgt im Prinzip 75 Prozent des Mindestlohnes. Gesetzlich garantierter Mindestlohn, zur Zeit monatlich 425 Euro. Die Gesamthöhe der Bezüge hängt allerdings von der Zahl der unterhaltsberechtigten Familienangehörigen des Leistungsempfängers ab. Keine oder nur eine zu versorgende Person: 75 Prozent des Mindestlohnes; zwei zu versorgende Personen: 100 Prozent des Mindestlohnes, drei oder vier zu versorgende Personen: 125 Prozent des Mindestlohnes. Die Zahlungsdauer der Arbeitslosenhilfe kann für einen Zeitraum von höchstens 18 Monaten um jeweils drei Monate verlängert werden. Für den Anspruch auf Arbeitslosenhilfe

muss man beim Arbeitsamt gemeldet sein

muss der Anspruch auf beitragsgebundene Leistungen erloschen sein

darf man in den 30 Tagen nach Erlöschen des Anspruchs auf beitragsgebundene Leistungen keine Beschäftigung angenommen haben

dürfen die Einkünfte 75 Prozent des gesetzlichen Mindestlohnes nicht überschreiten

Ein Arbeitsloser, der sich zur Arbeitssuche in einem anderen EU Mitgliedstaat begibt, bekommt für die Dauer von höchstens drei Monaten Arbeitslosengeld. Dazu muss er der spanischen Landesarbeitsanstalt (INEM) für mindestens vier Wochen ab Eintritt der Arbeitslosigkeit zur Verfügung gestanden haben, von dieser Institution einen entsprechenden Vordruck erhalten, sich als Arbeitsuchender in dem Land eintragen lassen, in das er sich begibt. Das Arbeitslosengeld wird vom zuständigen Träger des betreffenden Landes zu Lasten des INEM ausgezahlt.

Die Zahlung der Arbeitslosenhilfe (Subsidio por Desempleo) kann für einen Zeitraum von höchstens 18 Monaten gezahlt und in Härtefällen um jeweils drei Monate verlängert werden.

Arbeitslos auf den Kanaren

Wer in Deutschland Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe hat, kann sich diese Bezüge drei Monate lang auch unter südlicher Sonne auszahlen lassen. Den gesetzlichen Rahmen dafür bildet das Recht auf freie Wahl von Wohn- und Arbeitsort innerhalb der Europäischen Union.

Der Weg zum deutschen Arbeitslosengeld im Ausland ist einfach. Voraussetzung sind lediglich Ansprüche nach dem deutschen Gesetz und eine Adresse dort, wo man Arbeit suchen will. Der Arbeitslose bekommt von seinem zuständigen Arbeitsamt in Deutschland problemlos mehrere Formulare, die dann beim spanischen Arbeitsamt vorgelegt werden müssen. Auch Kranken- und Sozialversicherung gehen für diese Zeit auf das Gastland über.

Welche Jobmöglichkeiten gibt es auf Gran Canaria?
Der Tourismus ist nach wie vor der grösste Industriezweig Gran Canarias und somit auch der grösste Arbeitsmarkt. Jobs im Gastgewerbe (vor allem in Bars und Restaurants), sind auch für nicht oder wenig Spanisch-sprechende relativ leicht zu finden, vor allem während der Wintermonate werden immer Leute im Gastgewerbe gesucht.
Spanisch dagegen ist fast immer Voraussetzung für Jobs an Rezeption, Büro und im Verwaltungsbereich.
Dienstleistungen rund um den Tourismus sind auch vor allem im Süden der Insel stark gefragt ... und mit der richtigen Idee und Umsetzung hat man auch auf Gran Canaria gute Chancen

Wie ist das Durchschnittseinkommen?
Ein Mann verdient in Durchschnitt 19.000 Euro im Jahr.

Eine Frau weitaus weniger ca. 15.000 Euro im Jahr.


Brauch ich eine Arbeitsgenehmigung?
Wenn Sie aus dem EU-Raum kommen, nein. Das einzige was Sie benötigen ist eine Steuernummer (N.I.F. – número de identificación fiscal). Diese erhalten Sie am jeweils zuständigen Polizeikommissariat/Ausländerstelle.

Achten sollten Sie aber darauf immer einen Arbeitsvertrag von Ihrem Dienstgeber zu bekommen, und diesen gegebenenfalls von einer dritten Person lesen zu lassen – sonst könnten böse Überraschungen auf Sie zukommen.

Besonders zu beachten:

Ihnen angebotene Arbeitsverträge bitte gut durchlesen bevor sie unterschreiben.
Einige Arbeitgeber versuchen 3 Monatsverträge zu schließen, somit verlieren sie den Anspruch auf bezahlten Urlaub.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet sie über das staatliche Gesundheitssystem zu versichern!

Als Nicht-EU-Bürger dürfen Sie sich 3 Monate auf der Insel aufhalten, eine längere Aufenthaltsgenehmigung bzw. Arbeitsgenehmigung muss beantragt werden.

Noch andere Papiere oder Genehmigungen?
Auf jeden Fall sollten Sie sich am Gemeindeamt (Einwohnermeldeamt) registieren lassen. Dazu benötigen Sie einen gültigen Personalausweis, Reisepass oder Residencia und Ihren Mietvertrag oder die Kaufurkunde Ihres Hauses oder Wohnung.
Diese Eintragung (empadronamiento) brauchen Sie z.B. wenn Sie Ihre Kinder zur Schule anmelden, um an Kommunalwahlen teilzunehmen, bzw. einfach um die "Residenten-Ermässigungen" auf die Wasserrechnug und z.B. Flug- und Fährtickets zu erhalten.


auswandern.com

Goodspeed Offline



Beiträge: 26

09.01.2006 17:45
#3 RE: Soziale Absicherung Antworten

:dsd:

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