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Dieses Thema hat 10 Antworten
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 Residencia, Banken, Rente, Steuern Auto anmelden, Führerschein
GCdirk Offline




Beiträge: 754

16.01.2006 11:52
RE: Sozialversicherung (Seguridad Social) Antworten

Handwerker und Gewerbetreibende
Das Sondersystem für Selbstständige (R.E.T.A.) entspricht weitgehend dem Sondersystem für Landwirte.

Finanzierung
Für Sachleistungen bei Krankheit, Mutterschaft (Geld- und Sachleistungen), Invaliditätsversicherung, Leistungen im
Alter, Sicherung der Hinterbliebenen und Familienleistungen wird ein globaler Beitrag von 26,5% der Beitragsgrundlage entrichtet. Für Geldleistungen bei Krankheit kann im Sondersystem eine freiwillige Versicherung abgeschlossen werden; in diesem Fall erhöht sich der globale Beitragssatz auf 29,8%. Seit dem 1. Januar 2003 ist auch das Risiko von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten im Sondersystem für Selbstständige abgesichert.
Die Beitragsbasis, die von den Leistungsempfängern unter bestimmten Bedingungen gewählt werden kann, beträgt
2005 mindestens € 770,40 und maximal € 2.813,40.

Krankheit und Mutterschaft: Sachleistungen
Pflichtversicherung. Die Sachleistungen bei Krankheit, auf die versicherte und gemeldete Selbstständige einschließlich Rentenempfänger, Familienmitglieder oder gleichgestellter Personen ohne bestimmte Mindestversicherungszeiten Anspruch haben, beinhalten ambulante und stationäre Versorgung, Arzneimittel (Zuzahlung von 40%), Heilmittel und therapeutische Hilfsmittel, Prothesen. Die zahnärztliche
Versorgung ist auf Extraktionen begrenzt (außer im Fall von Arbeitsunfall oder Berufskrankheit). Sachleistungen
bei Mutterschaft beinhalten die Versorgung mit allen medizinischen Leistungen und Arzneimitteln (Zuzahlung
von 40%).

Krankheit und Mutterschaft: Geldleistungen
Bei Vorliegen einer freiwilligen Versicherung besteht bei einer Mindestversicherungszeit von 180 Tagen in den letzten
fünf Jahren nach einer Karenzfrist von 3 Tagen Anspruch auf Geldleistungen bei Krankheit. Vom 4. bis zum
20. Tag beträgt die Leistung 60% der Beitragsbasis, ab dem 21. Tag erhöht sich die Leistung auf 75%. Bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit beträgt die Leistung 74% ab dem Tag nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Die Leistung wird maximal für die Dauer von 12 Monaten gewährt; eine Verlängerung um weitere 6 Monate ist jedoch möglich, wenn eine Heilung innerhalb dieses Zeitraumes aus medizinischer Sicht möglich erscheint. Selbstständige, die vorübergehend erwerbsunfähig sind, müssen dem zuständigen Träger innerhalb von 15 Tagen ein ärztliches Attest und eine Bescheinigung darüber, welche Person die Vertretung bei der unternehmerischen Tätigkeit übernimmt, bzw. eine Erklärung zur vorübergehenden oder dauernden Einstellung der Aktivität vorlegen. Ein Anspruch auf Geldleistungen bei Mutterschaft besteht bei Pflichtversicherung, wenn mindestens 180 Beitragstage innerhalb der letzten fünf Jahre unmittelbar vor der Entbindung (oder Vormundschaftsentscheidung oder Adoption) vorliegen. Die Geldleistung beläuft sich auf 100% der Beitragsbasis und wird ab dem ersten Tag nach der Entbindung für die Dauer von 16 bzw. 18 Wochen bei Mehrlingsgeburten gezahlt. Seit dem 1. Dezember 2001 schließt dieses System auch das Schwangerschaftsgeld bei besonderen Risiken ein, das Frauen gewährt wird, die während der Schwangerschaft ihre gewöhnliche Tätigkeit nicht ausüben können. Die Leistung beträgt 75% der Berechnungsgrundlage ab Beginn des Risikos.

Pflege
Kein gesetzliches Sicherungssystem vorhanden.

Invalidität
Für die Leistungsgewährung des Pflichtsystems ist (außer bei Unfällen) eine Mindestversicherungszeit notwendig, die
vom Alter des Versicherten bei Eintritt des Versicherungsfalls abhängt. Bei einer dauernden teilweisen Minderung
der Berufsfähigkeit werden nur im Falle von Arbeitsunfall oder Berufskrankheit Leistungen gewährt.

Alter
Die Alterspflichtversicherung gewährt nach Vollendung des 65. Lebensjahres Leistungen nach einer Mindestversicherungszeit von 15 Jahren nach den gleichen Regeln wie das allgemeine System. In der Regel gibt es keine Möglichkeit zum vorzeitigen Ruhestand. Eine Teilrente ist nicht vorgesehen.

Hinterbliebene
Die Regelungen des Sonderpflichtsystems für die Versorgung von Hinterbliebenen entsprechen denen des allgemeinen Systems.

Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten
Falls der Selbstständige eine freiwillige Krankenversicherung abgeschlossen hat, kann er sich ebenfalls freiwillig
gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten versichern.

Familienleistungen
Die Familienleistungen des Sonderpflichtsystems für Selbstständige entsprechen denen des allgemeinen Systems.
Nicht monetäre Leistungen werden für Selbstständige nicht gewährt (wie z.B. die Anrechnung des ersten Jahres
des Erziehungsurlaubs als Beitragszeit).

Arbeitslosigkeit
Das Sondersystem für Selbstständige gewährt keine Leistungen bei Arbeitslosigkeit.


Quelle:
http://europa.eu.int/geninfo/info/guide/index_de.htm

GCdirk Offline




Beiträge: 754

16.01.2006 12:17
#2 RE: Sozialversicherung (Seguridad Social) Antworten

Hier nochmals einige Links zur Sozialversicherung:

Offizielle Webseite der spanischen Sozialversicherung (Sprachen: spanisch, englisch, französisch):

Instituto Nacional de la Seguridad Social


Info-Seiten der EU (Sprachen: deutsch, spanisch, englisch, französisch):

http://europa.eu.int/youreurope/nav/de/c...tration/de.html

Catalane Offline




Beiträge: 138

06.04.2009 16:16
#3 RE: Sozialversicherung (Seguridad Social) Antworten

Hallo Dirk,

in einem muss ich deine Ausführungen verbessern, es sei denn, was ich nicht wirklich glaube, das auf den Kanaren andere Sozialversicherungsgesetze gelten.

Ich habe die dauerhafte Berufsunfähigkeit (Incapacidad permanente de profesion), welche weder durch Arbeitsunfall noch durch Berufskrankheit begründet wurde.
Es handelt sich um eine Krankheit, welche das Rauchen ausgelöst hat.
Ich erhalte aber trotzdem eine dauerhafte Berufsunfähigkeitsrente von der Seguridad Social.

Edit: Habe wohl zuerst nicht richtig gelesen. Sprichst du von Autonomos in Spanien? Dann habe ich nichts gesagt.

LG
Uwe

[ Editiert von Catalane am 06.04.09 16:18 ]

Alles was Geld spart, ist legal

Ductreiber ( gelöscht )
Beiträge:

06.04.2009 17:24
#4 RE: Sozialversicherung (Seguridad Social) Antworten

Zitat
Gepostet von Catalane
Hallo Dirk,

in einem muss ich deine Ausführungen verbessern, es sei denn, was ich nicht wirklich glaube, das auf den Kanaren andere Sozialversicherungsgesetze gelten.

Ich habe die dauerhafte Berufsunfähigkeit (Incapacidad permanente de profesion), welche weder durch Arbeitsunfall noch durch Berufskrankheit begründet wurde.
Es handelt sich um eine Krankheit, welche das Rauchen ausgelöst hat.
Ich erhalte aber trotzdem eine dauerhafte Berufsunfähigkeitsrente von der Seguridad Social.

Edit: Habe wohl zuerst nicht richtig gelesen. Sprichst du von Autonomos in Spanien? Dann habe ich nichts gesagt.

LG
Uwe

[ Editiert von Catalane am 06.04.09 16:18 ]



Hallo Catalane,
interessant für mic hspeziell wäre die Sache mit der EU Rente da ich selbst gerade vor der Wahl stehe ob ich meine Erwerbsunfähigkeitsrente in DE oder in Espana beantrage.
Meinst wir könnten uns da mal kurzschließen? Oder evtl. interessiert sich ja hier auch jemand dafür, dann logischerweise öffentlich.
Meine Zweifel bestehen z.B. darin was die Höhe der Rente angeht. Mir wurde mal gesagt, dass in Espana eine Mindestrente gibt im Gegensatz zu DE.
Zur Zeit bekomme ich die incapacidad temporale, ich muß also pausenlos zum Arzt rennen und mein Scheine abholen.
Mir wurde auch gesagt ich muß min ein halbes bis ein Jahr krank sein bis ich die EU Rente beantragen kann. Sind das auch Deine Erfahrungen?

Catalane Offline




Beiträge: 138

06.04.2009 18:50
#5 RE: Sozialversicherung (Seguridad Social) Antworten

Hi Koni,

als erstes, sicherlich können wir uns hier öffentlich kurzschliessen und auch unsere Erfahrungen austauschen.
Ich suche mal nach den Links, die ich habe, da gibts reichlich Infos, sogar in Deutsch.

Also in Spanien ist es so. Für die dauerhafte Berufsunfähigkeit (incapacidad permanente profesional) musst du mindestens 12 Monate auf ein und dieselbe Krankheit arbeitsunfähig geschrieben sein. Dieser Zeitraum kann bis auf 18 Monate verlängert werden, wenn die Chance besteht, das du wieder in deinem Beruf arbeiten kannst.

Ob du die Erwerbsunfähigkeit (incapacidad permanente absoluta) bekommst, entscheidet die Seguridad Social. Es gibt hier zwar auch prozentuale Abstufungen, aber soweit ich weiss, gilt die nur für andere Invaliditätsvorteile.

Bei mir hat die Seg.Soc. zwei Einsprüche und Anträge auf Erwerbsunfähigkeit abgelehnt, jetzt warte ich auf meinen Prozess gegen die Kasse. Termin ist am 14. Mai 2009. Danach kann ich dir sicherlich mehr sagen.
Höhe der Rente ist wie folgt:
Bei der Berufsunfähigkeitsrente bekommst du 55% von der Bemessensgrundlage, d.h. 55% von deinem vorherigen versicherungspflichtigem Verdienst unter Berücksichtigung der Höchstgrenzen, die ich Im Moment nicht im Kopf habe.
Bei Erwerbsunfähigkeit bekommst du 100% der Bemessensgrundlage
Bei der Gran Incapacidad sogar bis 150%.
Ich suche nun noch nach den anderen Infos und geben sie hier bekannt.
Kannst ja auch über deine Erfahrungen berichten. Vielleicht hilft mir das ja auch.

LG
Uwe

Alles was Geld spart, ist legal

Catalane Offline




Beiträge: 138

06.04.2009 19:02
#6 RE: Sozialversicherung (Seguridad Social) Antworten

So hier sind reichlich Informationen von der Europäischen Kommission:

Hier die Start-URL, links ist die Linkliste
http://ec.europa.eu/employment_social/so...oc99/german/01/

Und hier direkt zur Invalidität
http://ec.europa.eu/employment_social/so...Grundprinzipien

Das beantwortet sehr viele Fragen.

LG
Uwe

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Ductreiber ( gelöscht )
Beiträge:

06.04.2009 20:05
#7 RE: Sozialversicherung (Seguridad Social) Antworten

Ahh jetzt ja..

Also ich habe vom operierenden Arzt gesagt bekommen ich darf nicht mehr arbeiten und solle so schnell wei möglich die Rente beantragen, was ich natürlich auch gemacht habe. Der Beamte bei der SecSoz in Vecindario hat gleich die teporäre Rente mit beantragt, somit bekomme ich als Autonomo auch gleich Krankengeld. Die Rente wurde mit der Begründung abgelehnt, dass ich noch kein Jahr krank wäre und ich müsse mich vierteljährlich bei meinem Gutachter in Las Palmas melden, sowie monatlich bei meinem Hausarzt im Centro de Salut.
Habe aber mittlerweile ein EU Richtline gefunden, das ich das ganze auch hier von DE aus regeln kann.

Wohnort in einem anderen als dem Land, in dem Versicherungsschutz besteht
Wer nicht in dem Land wohnt, in dem er versichert ist, hat Anspruch auf alle Sachleistungen, die nach den Rechtsvorschriften seines Wohnlandes vorgesehen sind. Der Berechtigte erhält die Leistungen vom Träger der Krankenversicherung seines Wohnortes, als ob er dort versichert wäre.
http://ec.europa.eu/youreurope/nav/de/ci...ex_de.html#28_3

[ Editiert von Administrator Ductreiber am 06.04.09 20:07 ]

Catalane Offline




Beiträge: 138

07.04.2009 00:48
#8 RE: Sozialversicherung (Seguridad Social) Antworten

Na dein Link ist aber auch sehr hilfreich. Gemeinsam werden wir das Schwein schon schlachten.
Wenigstens haben es dann andere nach uns auch ein wenig einfacher.
Baue diese Informationen auch gerade auf meiner HP ein.
Sobald ich was neues erfahre, gibt es sofort wieder Info hier. Kannst auch gerne per PN nachfragen, wenn du etwas hast, das du nicht veröffentlichen möchtest.
LG
Uwe

Alles was Geld spart, ist legal

SchwarzeNacht Offline



Beiträge: 54

08.04.2009 22:49
#9 RE: Sozialversicherung (Seguridad Social) Antworten

das thema ist sehr interessant...wielange muss man denn in spanien arbeiten bis man auch anspruch auf diese rente hat?

Catalane Offline




Beiträge: 138

09.04.2009 00:34
#10 RE: Sozialversicherung (Seguridad Social) Antworten

Schau mal bei den obigen Postings unter den Links nach. Wenn du da keine Infos findest, muss ich mal suchen.
Ich habe zum Zeitpunkt der Rente bereits 8 Jahre in Spanien gearbeitet.

LG
Uwe

Alles was Geld spart, ist legal

Catalane Offline




Beiträge: 138

09.04.2009 13:41
#11 RE: Sozialversicherung (Seguridad Social) Antworten

Hallo zusammen,

nach meinem heutigen Gespräch mit der deutschen Rentenversicherung habe ich neue Erkenntnisse. Wenn meine Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit in Deutschalnd anerkannt wird, bekomme ich die deutsche BU/EU-Rente in voller Höhe zusätzlich zu der spanischen. Da wird nichts verrechnet, laut Auusage der Rentenversicherung Bund wird zugunsten des Versicherten gehandelt ( was mal dem Glauben des Einzelnen überlassen bleibt)

LG
Uwe

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