Gesundheitsvorsorge: Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC).
Die Behandlung erfolgt gegen Vorlage der EHIC. Diese regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger.
Seit dem 1. 6. 2004 ersetzt die EHIC schrittweise das bisherige Formular E 111.
Anmerkung: In der neuen Karte ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen.
Die Behandlung erfolgt in den medizinischen Zentren (Centro Sanitario de la Seguridad Social). Für Arzneimittel muss ein Kostenanteil bezahlt werden. Zahnärztliche Behandlungen sind kostenpflichtig.