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Dieses Thema hat 19 Antworten
und wurde 1.383 mal aufgerufen
 Forumhandhabung, Forumregeln, News, Anmeldeprobleme usw.
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Gerd1949 Offline




Beiträge: 78

31.05.2006 13:02
RE: Verantwortlichkeit v. Forenbetreibern-Gerichtsurte Antworten

Könnte ganz interessant für euch Admins sein:
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Anwalt sieht Trendwende bei Rechtsprechung

Wer als Webseiten-Betreiber ein Forum anbietet, haftet nicht mehr automatisch für den Inhalt der Beiträge. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf im April entschieden. Der Dortmunder Medien-Anwalt Michael Schriek sieht das Urteil als „erste Trendwende“ bei den Gerichten.

Nach Ausage von Schriek sind Forums-Betreiber aber nur dann von der Haftung ausgenommen, wenn sich Nutzer des Forums registrieren lassen müssen und somit eindeutig zu identifizieren sind. In dem Fall könnten sich Geschädigte gegen die Verfasser von beleidigenden oder rechtswidrigen Inhalten zur Wehr setzen.

Der Zwang zur Registrierung könne Nutzer davon abhalten, Foren unter dem Deckmantel der Anonymität für rechtswidrige Inhalte zu missbrauchen, so das Oberlandesgericht Düsseldorf. Nach Aussage von Schriek ist aber noch unklar, was genau die Richter unter dem Begriff „Meinungsforum“ verstehen. Das Gericht hat sich bei seinem Urteil an der Rechtsprechung zu Live-Sendungen im Fernsehen orientiert. Auch hier würden verschiedene Ansichten und Meinungen vertreten, während das Fernsehen als Verbreiter in den Hintergrund trete und keine direkte Verantwortung für die Äußerungen trage.

Das Urteil unterscheidet sich deutlich von dem so genannten „Heise-Urteil“. Damals entschied das Landgericht Hamburg, dass Heise für den Inhalt seiner Foren verantwortlich sei und diese überwachen müsse. Ein Nutzer hatte auf den Heise-Seiten ein Programm veröffentlicht, mit dem man den Server-Betrieb eines Unternehmens stören konnte.

Quelle: macwelt.de

Gran Canaria Basti Offline



Beiträge: 1.747

31.05.2006 13:11
#2 RE: Verantwortlichkeit v. Forenbetreibern-Gerichtsurte Antworten

sehr interessant, vielen Dank.

Gerd1949 Offline




Beiträge: 78

31.05.2006 13:32
#3 RE: Verantwortlichkeit v. Forenbetreibern-Gerichtsurte Antworten

Ich hatte selbst vor einiger Zeit ein Forum auf unserer Homepage betrieben. Der Zeitaufwand ist immens und die Haftungsfrage heikel - das ist sie immer noch!
Unter anderem war das "Heise-Urteil" neben dem für mich nicht mehr vertretbaren Zeitaufwand der Grund dafür, das Forum wieder zu schließen.
Genaugenommen müßte man ein Forum von einem Land aus betreiben, wo man vom Gesetz her als Forumsbetreiber "aus dem Schneider" ist. Innerhalb der EG ist das ein Problem ....
Wünsche euch Admins Geduld, Ausdauer und ein glückliches Händchen beim Umgang mit dem GC-Forum.

Es steht immer noch mein dringender Rat (auch wegen des oben zitierten Berichts): Bevor hier im Forum jemand autorisiert ist, etwas zu posten, sollten die Admins genau identifizieren, wer die Person ist. D.h. nicht nur eine Mail-addi, sondern Name, Vorname, Wohnort, volle Adresse und am besten noch die Ausweisnummer. Übertrieben? Nein, denke ich nicht! Denn sonst gilt am Ende: "erst aus Schaden wird man klug!"

Pio Pio Offline




Beiträge: 1.541

31.05.2006 14:46
#4 RE: Verantwortlichkeit v. Forenbetreibern-Gerichtsurte Antworten

Zitat
Gepostet von Gerd1949
nicht nur eine Mail-addi, sondern Name, Vorname, Wohnort, volle Adresse und am besten noch die Ausweisnummer. Übertrieben? Nein, denke ich nicht! Denn sonst gilt am Ende: "erst aus Schaden wird man klug!"



Da kann man sich aber schon ausmalen, wie gering die Mitgliederzahl sein würde. Unter dieser Voraussetzung wäre ein Forum meiner Meinung nach schon auf kurze Sicht zum Scheitern verurteilt.

Barbara GC ( gelöscht )
Beiträge:

31.05.2006 15:05
#5 RE: Verantwortlichkeit v. Forenbetreibern-Gerichtsurte Antworten

Zitat
Gepostet von Pio Pio

Zitat
Gepostet von Gerd1949
nicht nur eine Mail-addi, sondern Name, Vorname, Wohnort, volle Adresse und am besten noch die Ausweisnummer. Übertrieben? Nein, denke ich nicht! Denn sonst gilt am Ende: "erst aus Schaden wird man klug!"



Da kann man sich aber schon ausmalen, wie gering die Mitgliederzahl sein würde. Unter dieser Voraussetzung wäre ein Forum meiner Meinung nach schon auf kurze Sicht zum Scheitern verurteilt.





so denke ich nicht, siehe die Vergangenheit.
wäre es denn so schlimm alles auszufüllen?
ich bin auch in mehreren Foren aktiv und habe mich auch auf verschiedenen Seiten registieren lassen. Musste teilweise viel ausfüllen und habe bei einer Seite sogar mein Passwort hier nach GC per Post bekommen.
Wenn du mal in den Papierkorb schaust , siehst wieviel fakes wir schon hatten und was für ein Müll geschrieben wurde. Wir haben jetzt zwar 6 Admins, aber auch wir können nicht Tag und Nacht online sein. Siehe heute Nacht wurde wieder von einer Fakeanmeldung Müll geschrieben.Sanny als offizielle Betreiberin dieses Forum kann genug Schwierigkeiten bekommen.
Eine polizeiliche Anzeige läuft schon gegen eine Fakeanmeldung,und wir hoffen, dass jetzt endgültig Ruhe ist hier.
Aber es ist ein zweischneidiges Schwert, und wenn wir das Anmelden sichermachen, kann unser Forum weiter in Ruhe laufen, ohne Fakeanmeldungen und Störungen. Das sollte ja auch in eurem Interesse sein.

tenflor ( gelöscht )
Beiträge:

31.05.2006 15:07
#6 RE: Verantwortlichkeit v. Forenbetreibern-Gerichtsurte Antworten

na das glaube ich nicht.

denn auch bei jeder kommerziellen und privaten website die auf einem fremden server läuft mußte die adresse
angeben.
und wer kein anständiges impressum hat kann immer über die denic erfahren wer hinter den seiten steckt



lg regina

Gerd1949 Offline




Beiträge: 78

31.05.2006 15:35
#7 RE: Verantwortlichkeit v. Forenbetreibern-Gerichtsurte Antworten

Zitat
Gepostet von tenflor
... wer kein anständiges impressum hat kann immer über die denic erfahren wer hinter den seiten steckt

lg regina



Das sind 2 Paar Stiefel! Der Betreiber einer Webpage ist logisch immer herausfindbar. Wer aber hier im Forum postet, hat nicht zwangsläufig eine eigene Webpage, sondern u. U. nur eine Mailadresse - und die ist leider oft genug anonym (gmx, web, usw.)
Mir scheint, dass hier einige sehr unbedarft sind, was so ein Gerichtsverfahren und eine Schadensersatzklage im Fall des Falles kosten kann. Ich finde es ist absolut nicht zu viel verlangt, wenn von jemandem der postet und nicht nur mitliest, auch verlangt wird, Ross und Reiter zu nennen. Es ist wirklich so, dass sich einige Spinner hinter der Anonymität verstecken und ihr Unwesen treiben.
Ich habe mal in die Mitgliederliste des GC-Forums reingeguckt und festgestellt, dass noch nicht einmal 10% der "Mitglieder" mehr als 5 Beiträge gepostet haben.
Das sind also Leute, die eh meist nur mitlesen. Diejenigen, die sich wirklich aktiv beteiligen, sind sehr leicht an der Anzahl der Beiträge (Tagesdurchschnitt) zu erkennen. Was sollte also schlimm dran sein, wenn man von den "aktiven" alle notwendigen daten verlangt? Das hat doch auch etwas mit Ehrlichkeit und Achtung gegenüber dem Forenbetreiber zu tun. Dass dann die anderen nur mitlesen können und nur in einem kleinen Bereich (sich vorstellen z.B.) posten können, fände ich ok.

Ductreiber ( gelöscht )
Beiträge:

31.05.2006 17:36
#8 RE: Verantwortlichkeit v. Forenbetreibern-Gerichtsurte Antworten

Zitat
Gepostet von tenflor
na das glaube ich nicht.

denn auch bei jeder kommerziellen und privaten website die auf einem fremden server läuft mußte die adresse
angeben.
und wer kein anständiges impressum hat kann immer über die denic erfahren wer hinter den seiten steckt



lg regina


Sorry, aber über DEnic, Internic usw. erfähst Du nur wer für eine Website verantwortlich ist, nicht wer sich in einem Forum anmeldet. Wer sich in einem Forum anmeldet ist bis auf die IP weitgehends anonym da die ISP´s über die sich der User anmeldet die Daten nur sehr zögerlich rausrücken und an einen Forumsbetreiber schon gar nicht, wie Sanny ja leider schmerzhaft feststellen mußte.

Daher wäre es schon wirklich angebracht die Adresse abzufragen bei der Erstanmeldung. Wer nix zu verbergen hat kann dies ja auch ruhig tun.

Gerd1949 Offline




Beiträge: 78

31.05.2006 17:55
#9 RE: Verantwortlichkeit v. Forenbetreibern-Gerichtsurte Antworten

Zitat
Gepostet von Ductreiber
Daher wäre es schon wirklich angebracht die Adresse abzufragen bei der Erstanmeldung. Wer nix zu verbergen hat kann dies ja auch ruhig tun.



Sorry lieber Koni,
das unbedingte Abfragen der vollständigen Adresse ist zwar schon ein guter Anfang, aber alleine das Abfragen der Adresse wäre im Ernstfall auch nicht ausreichend, wie einschlägige Gerichtsurteile gezeigt haben. Der Forumsbetreiber muß diese Angaben sogar verifizieren. Ich habe allerdings bisher nichts darüber gefunden, wie weit das gehen muß und wie der Forumsbetreiber das anstellen soll. Ich würde meinen, dass bis jetzt der Forumsbetreiber auf die gutmütige Mithilfe und Offenheit des "Antragstellers" angewiesen ist. Z.B. derjenige steht im Tel.buch und kann zurück gerufen werden ... o.ä.

Wie kann ein Forumsbetreiber sonst feststellen, ob eine Adresse falsch ist?
Alleine eine Antwortrücksendung per Email ist z.B. im Streitfall nicht ausreichend. Die ganze Problematik ist noch zu neu, als dass hier die Gerichte schon eindeutige und endgültige Entscheidungen getroffen hätten. IPs sind auch so ne Sache. Es gibt auch Server, die erzeugen ständig neue IPs. Da kannst dann garnix zurück verfolgen....
Ich weiß schon, weshalb ich mich als Forumsbetreiber wieder zurück gezogen habe...

Gran Canaria Basti Offline



Beiträge: 1.747

31.05.2006 18:19
#10 RE: Verantwortlichkeit v. Forenbetreibern-Gerichtsurte Antworten

und bei auslandsbesitzern des forums wäre dies kein problem?
wie sieht es mit spanien oder belgien aus zum besispiel?

Gerd1949 Offline




Beiträge: 78

31.05.2006 18:26
#11 RE: Verantwortlichkeit v. Forenbetreibern-Gerichtsurte Antworten

Zitat
Gepostet von Gran Canaria Basti
und bei auslandsbesitzern des forums wäre dies kein problem?
wie sieht es mit spanien oder belgien aus zum besispiel?


Wie ich weiter ober bereits schrieb, ist das Problem innerhalb der EU einheitlich vorhanden. Mit dem Forumsbetrieb vom Ausland aus, meinte ich ein "Ausland" in welchem man es mit der "Verantwortlichkeit" nicht so genau nimmt. Ich will hier jetzt bewußt kein Land beim Namen nennen, es dürfte allen aber auch bekannt sein, dass es genügend derartige Länder gibt. Da werden dann auch CDs und DVDs hemmungslos raubkopiert, Markennamen (von Software, Klamotten, Industrieerzeugnissen) gefälscht usw. - so ein Land ... in der Art! ... und keine Chance der Strafverfolgung

Hansi2202 Offline




Beiträge: 217

31.05.2006 19:28
#12 RE: Verantwortlichkeit v. Forenbetreibern-Gerichtsurte Antworten

bin der gleichen meinung wie gerd, dass die mitglieder die im forum berichte schreiben, sich mit namen, vornamen, vollständiger Anschrift, korrekter mailadresse(nicht von einem freeanbieter)und einer kopie des passes oder personalausweises (nicht nur die nummer) registrieren müssen.

ich glaube nicht dass deswegen sich viele nicht registrieren lassen, man könnte bei der registrierung ja unterscheiden zwischen schreibenden und nur lesenden mitgliedern.

kenne ein forum mit über 18000 mitgliedern die sich auch
so oder ähnlich registrieren mußten, egal ob sie nur lesen oder auch schreiben wollen.

was die feststellung der korrekten anschrift betrifft,
ist dieses gar nicht so schwer. man muß nur das passwort mit der post zusenden, dann kommt der brief wieder zurück, wenn der name oder die adresse nicht richtig ist.
viele grüße
hansi

Gran Canaria Basti Offline



Beiträge: 1.747

31.05.2006 19:38
#13 RE: Verantwortlichkeit v. Forenbetreibern-Gerichtsurte Antworten

und da liegt das problem.
wir admins können die passwörter nicht einsehen, sie werden automatisch durch nexusboard erstellt und auch automatisch verschickt.
lunar (der chef von nexusboard) ist nicht bereit änderungen bei der anmeldung vorzunehmen.
gut wäre auch wenn man nach einer neuregistrierung erst denjenigen freischalten kann nachdem er alle felder ausgefüllt hat.
in einem anderen forum wird erst freigeschaltet nach der anmeldung. und die freihscaltung des accounts (profil) erfolgt durch einem der admins.

Gran Canaria Basti Offline



Beiträge: 1.747

31.05.2006 19:50
#14 RE: Verantwortlichkeit v. Forenbetreibern-Gerichtsurte Antworten

hugo11 Offline




Beiträge: 1.735

01.06.2006 08:16
#15 RE: Verantwortlichkeit v. Forenbetreibern-Gerichtsurte Antworten

Zitat von Hansi:

"was die feststellung der korrekten anschrift betrifft,
ist dieses gar nicht so schwer. man muß nur das passwort mit der post zusenden, dann kommt der brief wieder zurück, wenn der name oder die adresse nicht richtig ist."

Es ist leider nicht so einfach, ne fremde Adresse angeben, für ein paar Tage seinen Namen auf ein Namensschild bei nem Freund anbringen und schon kommt der Brief an.

Im Reisepass steht ja keine Adresse drin, nur die Stadt in der man wohnt. Und der Personalausweis müsste Vorder- und Rückseitig kopiert werden. Dies wäre für mich die einzige Möglichkeit die richtige Adresse des neuen Forummitglieds zu überprüfen.

Alles leider nicht so einfach für einen Forenbetreiber.

Ein schönen "Schlado (Sch... langer Donnerstag)" wünscht
Stephan

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