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Dieses Thema hat 2 Antworten
und wurde 479 mal aufgerufen
 Arbeiten auf Gran Canaria - Arbeitsangebote & Arbeitssuche
Pierre998 Offline




Beiträge: 286

12.06.2006 13:23
RE: Zum Thema Arbeitsvertrag Vollzeit Antworten

Servus,bei mir gehen leider die Links oben nicht zum Thema was in einem Vollzeit arbeitsvertrag festgeschrieben sein muss und welche Rechte man sonst so hat. Vielleicht kann ja jemand hier mal was dazu sagen oder mir ne Pn schicken danke.

PS: Kann mal ein Admin oben Arbeitsvertrag im Thema aendern hab mich etwas verschrieben
MfG Pierre

[ Editiert von Pierre998 am 12.06.06 13:27 ]

liebejung Offline



Beiträge: 17

12.06.2006 15:12
#2 RE: Zum Thema Arbeitsvertrag Vollzeit Antworten

Hallo Pierre

Versuche es eimal damit:

http://grancanariaonline.com/service/leben_deu.php

SG Jonnni

Barbara GC ( gelöscht )
Beiträge:

13.06.2006 11:17
#3 RE: Zum Thema Arbeitsvertrag Vollzeit Antworten

Arbeit ohne Vertrag

sollte verboten werde! Trotzdem ist die Dunkelziffer derjenigen, die ohne oder mit „getürktem“ Arbeitsvertrag beschäftigt sind auf der Sonneninsel sehr groß. Warum dies so ist, ist leicht erklärt: Schwarzarbeit lohnt sich für den Arbeitgeber, vor allem wenn das Risiko, erwischt zu werden, sehr gering ist. Dabei sollte wirklich jeder Arbeitnehmer zuerst auf sich schauen und sich nicht scheuen, seinen Arbeitgeber zu denunzieren, wenn dieser nicht bereit ist, den Gesetzen entsprechend zu handeln. Die Gesetze sind wie auch in Europa sehr eindeutig und lassen keinerlei Interpretationen zu Gunsten der Arbeitgeber zu. Das Phänomen der gar nicht oder falsch angemeldeten Arbeitnehmer gibt es hauptsächlich auf den Kanaren, es ist relativ unbekannt auf den Festland, genauso wie innerhalb des restlichen Europas. Natürlich gibt es überall schwarze Schafe, wir wollen das nicht beschönigen. Wie muss ein Arbeitsvertrag aussehen?

Der Arbeitsvertrag ist ein vom Arbeits- und Sozialministerium herausgegebenes Formular, Dieses Formular wird im Regelfall vom Steuerberater (Gestoria) ausgefüllt und muss binnen 10 Tagen nach Arbeitsbeginn beim Arbeitsamt eingereicht und von diesem mit Eingangstempel und einer Nummer versehen werden. Davon erhalten Sie als Arbeitnehmer ein Original. Es werden hauptsächlich „unbefristete“ und „befristete“ Arbeitsverträge erstellt, welche sich nur geringfügig unterscheiden (Punkt „SEXTA“)

Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass folgende Daten (Cláusulas) richtig angegeben sind:

· Im Punkt „PRIMERA“: Die Bezeichnung Ihrer Tätigkeit (Also Kellner statt Hilfskellner – oder Bürokraft statt Aushilfskraft). Danach richtet sich die Kategorie, in der Sie eingeordnet werden und das Mindestgehalt, welches Ihnen bezahlt werden muss. Die Kategorien sind weiter unten aufgeführt, ebenso die Mindestgehälter

· Im Punkt „SEGUNDA“: Die korrekte Anzahl der Stunden, welche Sie vereinbarungsgemäß zu arbeiten haben, (also 40 Wochenstunden ganztags anstatt 20 Stunden halbtags) und die Arbeitszeiten.

· Im Punkt „TERCERA“: Im Falle eines Teilzeitvertrages soll angegeben sein, dass eine Vereinbarung über die eventuellen Überstunden getroffen wurde.

· Im Punkt „CUARTA“: Hier hat der Beginn des Arbeitsverhältnisses zu stehen, sowie die Dauer der Probezeit, welche bis auf wenige Ausnahmen maximal 2 Monate betragen darf.

· Im Punkt „QUINTA“: Hier sollte unbedingt „NO“ angekreuzt sein, da sonst weiter unten bei den „Cláusulas adicionales“ Gründe für eine außerordentliche Entlassung angegeben werden, welche immer zu Gunsten des Arbeitgebers sind. Solche Gründe sind meistens Umsatzrückgänge in Gastronomiebetrieben und andere nicht nachprüfbare Gründe. Ansonsten ist der Arbeitgeber verpflichtet, Ihnen nach gesetzlicher Vorgabe zu kündigen, was nicht immer leicht für ihn ist.

· Im Punkt „SEXTA“: Hier sollte Ihr Brutto-Gehalt eingetragen werden, doch meistens wird „segun convenio“ also „Gemäß Vereinbarung“ eingetragen. Achten Sie dann unbedingt auf Ihre Gehaltsabrechnung, nicht dass ein Teil Ihres Gehaltes „schwarz“ ausbezahlt wird. Weiters einhält dieser Punkt die Klausel wie sich das Gehalt aufteilt. Neuerdings wird immer wieder die Abkürzung „salario y p.p.grat.extr.“ verwendet, welches nichts anders bedeutet, dass Sie kein zusätzliches Urlaubs- oder Weihnachtsgeld erhalten, sonders dies anteilig bereits in Ihrem Lohn enthalten ist. So spart man sich 2 Monatsgehälter! Bei befristeten Arbeitsverträgen werden zusätzliche Klauseln eingetragen. Es sollte aber nur der Teil angekreuzt sein, welcher mit „Atender las exigencias....“ beginnt.

· Im Punkt „SEPTIMA“: Hier werden die Anzahl Ihrer Jahresurlaubstage eingetragen. Sollten Sie Sonntags arbeiten, so beträgt Ihr Urlaub 30 Tage zuzüglich der Feiertage auf Gran Canaria, also 48 Tage. Sollten Sie Sonntags nicht arbeiten, so beträgt Ihr Urlaub 30 Tage. In Spanien werden alle Tage einer Woche oder eines Monats mitgerechnet, im Gegensatz zu Deutschland, wo im Regelfall der Samstag und Sonntag nicht mitgerechnet werden. Das bedeutet für Sie, dass Sie insgesamt einen Monat Jahresurlaub haben.

· Im Punkt „OCTAVA“: Hier wird der Kollektivvertrag eingetragen, nachdem Sie beschäftigt sind.

· Im Punkt „NOVENA“: Hier wird bestätigt, dass der Arbeitsvertrag binnen 10 Tagen beim zuständigen Arbeitsamt eingereicht wird.

· Datum und Unterschrift. Dreimal müssen Sie zumindest unterschreiben, da ein Arbeitsvertrag in (mindestens) 3 Ausfertigungen sein muss: 1 Ausfertigung je für Sie, für den Arbeitgeber, für das Arbeitsamt



Wir haben für Sie je einen Vordruck des befristeten und unbefristeten Arbeitsvertrages zum Ausdrucken angehängt. Hier können Sie sich vorab schlau machen. Sollten Sie noch weitere Fragen zum Arbeitsvertrag haben, so kontaktieren Sie unseren „SERVICE“.

Sollten Sie aus welchen Gründen auch immer, einen Arbeitsvertrag unterschreiben haben, der nicht den tatsächlichen Bedingungen entspricht, so gibt es eine Möglichkeit, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Bitte kontaktieren Sie den „SERVICE“. Mehr sollten wir hier nicht preisgeben. Wir werden uns mit Ihnen persönlich in Verbindung setzen.

Bitte lesen Sie unbedingt auch unsere Rubrik „ARBEITSRECHT“. Es lohnt sich!

Quelle:
www.boulevard-gran-canaria.com



http://www.boulevard-gran-canaria.com/in...id=36&Itemid=52

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