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 Wohnen auf Gran Canaria - Immoblilien/Wohnungen auf Gran Canaria
Barbara GC ( gelöscht )
Beiträge:

13.06.2006 10:33
RE: Mietverträge Antworten

Mietvertraege Teil 1


Mietverträge werden abgeschlossen, um ein reibungsloses und für beide Seiten zufrieden stellendes Verhältnis zu besiegeln.

Die Mehrheit der Vermieter ist als sehr seriös zu bezeichnen, doch leider gibt es immer wieder schwarze Schafe, die es mit Verträgen ganz und gar nicht genau nehmen.

Dabei sind die Rechte und Pflichten beider Parteien sehr eindeutig im Mietrecht festgelegt. Diese kleine Anleitung soll Ihnen helfen, nicht von gierigen Vermietern übers Ohr gehauen zu werden. Typische Beispiele sind Mieterhöhungen alle paar Monate, Laufzeiten von nur wenigen Monaten oder einem Jahr - vor allem wenn es sich um Objekte handelt, die der Besitzer nur einmal im Jahr, nämlich in der Ferienzeit, selber nutzen will, aber bis zum jeweiligen Ferienmonat möglichst gewinnbringend und natürlich ohne Finanzamt vermieten will – falsche oder keine Nebenkostenabrechnungen etc. Wir wollen hier auf keinen Fall das Mietrecht Punkt für Punkt zitieren, aber die wichtigsten Fakten werden wir ihnen in Kurzfassung darlegen. Nachdem wir von Boulevard Gran Canaria Magazin schon viele Leser beraten haben, kennen wir die „kleinen Tricks“ der unseriösen Vermieter gut.

1. Lesen Sie den Mietvertrag sehr sorgfältig durch bevor Sie ihn unterschreiben! Sollten Sie nicht der spanischen Sprache mächtig sein, lassen Sie sich von einer kompetenten Person beraten.

2. Die Laufzeit eines Mietvertrages beträgt normaler Weise 1 Jahr. Sie verlängert sich automatisch auf 5 Jahre, egal, was im Vertrag steht. Der Vermieter kann innerhalb dieser 5 Jahre den Vertrag nicht kündigen, jedoch haben Sie das Recht, jeweils nach Ablauf der ursprünglich vereinbarten Zeit den Vertrag zu kündigen, also in diesem Beispiel jedes Jahr. Dieser Vertrag ist ganz klar zu Ihren Gunsten.

3. Mindestens einen Monat vor Ablauf dieser 5 Jahre muss der Vermieter Ihnen den Mietvertrag schriftlich kündigen. Er ist sogar beweispflichtig, dass Sie diese Kündigung rechtzeitig erhalten haben. Sollte dies nicht der Fall sein, so verlängert sich Ihr Vertrag um die ursprünglich angeschlossene Zeit.

4. Oft steht in Verträgen, dass die Einrichtung neu bzw. in neuwertigem Zustand ist. Überprüfen Sie dies vor Unterschrift. Sollte dies nicht der Fall sein, bestehen Sie auf Änderung. Mündliche Zusagen sind nicht rechtswirksam! Auch Zusagen, dass die neue Einrichtung schon bestellt ist, neue Matratzen schon „morgen“ geliefert werden etc. sind nur gültig, wenn sie schriftlich bestätigt sind.

5. Eine beliebte Klausel besagt, dass im Falle des Ablebens des Vermieters, oder einer Umschreibung/Vererbung des Eigentums auf eine andere Person (Kinder etc.) der Mieter die Kosten dafür zu übernehmen hat. In diesem Falle haften Sie persönlich dafür, dass die Steuern an das Finanzamt bezahlt werden. Vorsicht, schnell sind viele Tausend Euro zu bezahlen.

6. Eine andere Klausel besagt, dass der Mieter die Steuern und Gebühren für das Objekt zu bezahlen hat. Dies wird oft mündlich als Kosten der Gemeinde für die Müllabfuhr etc. betitelt, in Wirklichkeit haften Sie dann für die Grundsteuer, Vermögenssteuer etc.

7. Die Kaution (Fianza) darf nur eine Monatsmiete betragen. Sollten Sie noch oder schon einen Vertrag mit 2 oder mehr Monatsmieten „Fianza“ haben, so informieren Sie Ihren Vermieter schriftlich per Burofax, dass er Ihnen die zuviel bezahlte Kaution umgehend zurückerstattet, oder Ihnen die Möglichkeit gibt, die zuviel bezahlte Kaution mit der nächsten Mietzahlung zu verrechnen. Bleiben Sie hartnäckig – das Gesetz lässt keine Auslegung zu!

8. Nebenkosten wie Wasser und Strom - und Müllabfuhr, wenn im Vertrag ausdrücklich aufgeführt - sind von Ihnen entweder direkt bei den zuständigen Stellen zu begleichen, oder gegen Originalrechnung dem Vermieter zu bezahlen. Ohne Rechnung kein Geld! Der Vermieter ist verpflichtet, die Nebenkosten exakt und nur für Ihr gemietetes Objekt zu belegen. Die Belege müssen für Sie nachvollziehbar sein. Im Regelfall wird der Vermieter Ihnen eine Abrechnung alle 2 Monate vorlegen, die Sie zu begleichen haben. Wichtig für Sie ist in dem Zusammenhang, dass Sie sicher sein müssen, eigene Zähler für Wasser und Strom zu haben. Oft sind mehrere Apartments an einen Zähler angeschlossen, weil der Eigentümer sich die horrenden Anschlusskosten sparen wollte, oder, wie nicht unüblich, der Einfachheit halber „angebaut“ hatte. Für ihn zumindest war dies der günstigere Weg. In einem Zwei-Personen Haushalt sollten sich die Stromkosten alle 2 Monate auf ca. 60,- bis 70,- Euro belaufen, vorausgesetzt, Sie haben einen 15/30 Liter Warmwasserboiler mit Stromanschluss, Herd, Kühlschrank, Kaffee- und Waschmaschine etc. Diese sind die hauptsächlichen Stromverbraucher. Radio, TV, Licht, Mikrowelle usw. benötigen nur geringe Strommengen. Die Wasserkosten sind für Residenten und Touristen unterschiedlich. „Residentenwasser“ kostet in Playa del Inglés pro Kubikmeter zwischen 75 und 93 Cents, je nach Verbrauchsmenge. „Touristenwasser“ jedoch 1,97 Euro! Also, achten Sie auf Ihre Abrechnung! Ihr Verbrauch alle 2 Monate sollte sich auf ca. 15 bis 20 Kubikmeter belaufen, je nachdem, wie sparsam Sie sind. Das bedeutet, dass Ihre Wasserabrechnung bei ca. 20,- Euro liegen sollte. Nicht mehr. Als Resident haben Sie einen Anspruch auf Residentenwasser. Geben Sie Ihrem Vermieter eine Kopie Ihrer Residencia, (Nie-Nummer und Pass) sowie die Bestätigung Ihrer Wohngemeinde, dass Sie in Ihrem Wohnobjekt gemeldet sind (Certificado de Empadronamiento). Ihr Vermieter ist verpflichtet, für „Residentenwasser“ zu sorgen. Sie sparen sich damit einige Hunderter im Jahr. Sollte ein Mietpreis inklusive aller Nebenkosten vereinbart sein, kann der Vermieter die Nebenkosten nicht erhöhen, egal wie hoch Ihr Verbrauch ist.

9.Die Kosten für die „Comunidad“ (Gemeinschaftskosten) sollte der Hausherr bezahlen. Unterschreiben Sie möglichst keinen Vertrag, in dem Sie die Kosten der „Comunidad“ zu bezahlen haben. Jede Erhöhung und Sonderzahlung ist dann von Ihnen zu begleichen. Wir haben des öfteren erlebt, dass Mieter solch eine Klausel akzeptiert haben. „Plötzlich“ musste das Objekt generalsaniert werden, und die Eigentümer hatten einen Betrag von mehreren Tausend Euros als Sonderzahlung zu leisten. In diesem Falle sind Sie der Zahler! Weiter in der Juni-Ausgabe

Quelle; www.boulevard-gran-canaria.com





http://www.boulevard-gran-canaria.com/in...&id=70&Itemid=1

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