Die Union hat erhebliche Schluckbeschwerden beim rot-grünen Antidiskriminierungsgesetz. Das zeigen die Änderungsanträge der Koalition in den Ausschüssen.
Als eines der letzten Länder in der EU bekommt Deutschland ein Antidiskriminierungsgesetz. Die Bundestagsausschüsse haben heute grünes Licht gegeben. Im neuen Gleichbehandlungsgesetz hat sich der rot-grüne Ansatz weitgehend durchgesetzt.
Die von der Koalition in letzter Minute eingebrachten Änderungen berühren nicht die Substanz des Gesetzes. In der Sache sind die Änderungen allerdings weitgehend Murks, so die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer heute veröffentlichten Pressemitteilung. Bei der Beweislast wird eine seit 25 Jahren im Bürgerlichen Gesetzbuch verankerte und bewährte Regelung durch eine Unsinnsformulierung über zu beweisende Indizien ersetzt. Nur um der CDU/CSU ein paar Beruhungspillen zu geben, schafft Schwarz-Rot durch solche Verunklarungen ein Beschäftigungsprogramm für die Gerichte.
Trotz des schwarz-roten Murkses im Detail werden Bündnis 90/Die Grünen dem Gleichbehandlungsgesetz im Bundestag aber zustimmen. Zentrale grüne Forderung war immer: Ein sachgerechtes Gleichbehandlungsgesetz darf niemanden ausgrenzen. Das haben Bündnis 90/Die Grünen erreicht. Grüne Politik wirkt nachhaltig. Behinderte, Lesben und Schwule, ältere Menschen sowie religiöse Minderheiten sind vom Gesetz ebenfalls umfasst wie die Merkmale ethnischer Herkunft und Geschlecht. Trotz einiger Abstriche bringt das Gesetz eine deutliche Verbesserung der Situation im Diskriminierungsschutz.
Einen Schlusspunkt setzt das Gleichbehandlungsgesetz aber nicht. Die schwarz-roten Verwässerungen missachten bei den Instrumenten, wie der Verbändebeteiligung, EU-Vorgaben. Deshalb wird das Gesetz bald europarechtskonform nachgebessert werden müssen.