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Dieses Thema hat 16 Antworten
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 Residencia, Banken, Rente, Steuern Auto anmelden, Führerschein
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Mike303 Offline



Beiträge: 246

12.07.2006 15:29
RE: Eu-Führerschein C-195 / 02 en espanol Antworten

Hi

Ich weis das ich mit Eu Führerschein auf Gran Canaria fahren darf und ihn nicht ummelden muss meine einzige Frage ist ob das hier
http://www.mmmm.es/noticia.asp?id=218&idioma=CAT
der Gerichtsbeschluss auf spanisch ist. die Nummer C-195/02 stimmt aber mein Spanisch erlaubt es noch nicht das zu übersetzen viel Dank !

http://www.barcelona.diplo.de/de/04/Kons...rerscheine.html

MFG

Mike303 Offline



Beiträge: 246

12.07.2006 16:18
#2 RE: Eu-Führerschein C-195 / 02 en espanol Antworten

ah das ist der original Gerichtsbeschluss oder ?

JURISPRUDENCIA DEL
TRIBUNAL DE JUSTICIA


EL ABOGADO GENERAL DEL TJCE ESTIMA CONTRARIA A DERECHO
COMUNITARIO LA NORMATIVA ESPAÑOLA SOBRE EL PERMISO DE CONDUCIR
El Abogado General del TJCE ha establecido en sus conclusiones (Asunto C­195/02
Comisión de las
Comunidades Europeas contra Reino de España, apoyado por: Reino de los Países Bajos y Reino
Unido de Gran Bretaña e Irlanda del Norte
) que España ha incumplido las obligaciones que le
incumben en virtud de la Directiva 91/439/CEE sobre el permiso de conducción, al haber adoptado
una normativa que prevé la inscripción obligatoria y sistemática de un permiso de conducción
expedido por otro Estado miembro cuando el titular de dicho permiso establezca su residencia normal
en España. El Abogado General considera que la inscripción obligatoria va más allá de lo necesario
para alcanzar el objetivo de protección de la seguridad vial y es contraria al principio de
reconocimiento recíproco consagrado en la citada Directiva. Asimismo, es contraria a esta Directiva la
normativa que prevé el canje obligatorio por un permiso de conducción español de un permiso de
conducción expedido por otro Estado miembro cuando no haya espacio suficiente para anotar en este
permiso los datos indispensables para su gestión. Para el Abogado General la referida obligación de
canje del permiso no puede ser sino contraria a la voluntad del legislador comunitario, que pretendía
limitar el canje de los permisos a un número muy reducido de casos, enumerados exhaustivamente en
la Directiva. Por otro lado, añade es contrario a la Directiva la disposición que prevé que el titular de
un permiso de conducción español, expedido conforme a la legislación nacional anterior, tiene derecho
a obtener la prórroga de la vigencia de su permiso si cumple los requisitos de aptitud psicofísica
exigidos por dicha legislación, aun cuando no reúna las aptitudes físicas y mentales actualmente
exigidas por la mencionada normativa

Sonnenhunrig Offline




Beiträge: 479

12.07.2006 19:45
#3 RE: Eu-Führerschein C-195 / 02 en espanol Antworten

Hola Mike,
habe es mal durch ein Übersetzungsprogramm laufen lassen.
Hier die Übersetzung:
------Translated Message------


RECHTSWISSENSCHAFT VON
GERECHTIGKEIT-GERICHT


DER ALLGEMEINE RECHTSANWALT DES TJCE BETRACHTET GEGENÜBER RECHT
COMMUNITARIAN DIE SPANISCHE NORM AUF DER TREIBENDEN LIZENZ
Der General Lawyer des TJCE hat in seinen Zusammenfassungen niedergelassen (Thema C195/02
Kommission von
Europäische Gemeinschaft gegen das Königreich von Spanien, vorbei gestützt: Königreich der Niederlande und des Reino
Vereinigt von Großbritannien und von Irland des Nordens
) hat dieses Spanien die Verpflichtungen erfüllen nicht gekonnt, die er
sie sind Amtsinhaber aufgrund des Direktors 91/439/CEE auf der übertragung Erlaubnis, zum angenommenen Gehalt
eine Norm, die die obligatorische und systematische Beschreibung einer übertragung Erlaubnis vorwegnimmt
gesendet durch einen anderen Mitgliedsstaat, wenn der Halter dieser Erlaubnis unten seinen normalen Wohnsitz vereinbart
in Spanien. Der General Lawyer betrachtet, daß die obligatorische Beschreibung über der notwendigen Sache hinaus geht
zwecks die Zielsetzung des Schutzes der Straße Sicherheit und sie zu erreichen ist am Anfang von gegenüberliegend
gewidmete wechselseitige Anerkennung im erwähnten Direktor. Auch sie ist gegenüber diesem Direktor
Norm, dessen den obligatorischen Austausch durch eine spanische Erlaubnis der übertragung Erlaubnis vorwegnimmt
übertragung gesendet von einem anderen Mitgliedsstaat, wenn es nicht den Raum gibt, der genügend ist, diesbezüglich zu notieren
Erlaubnis der Daten Indispensable für sein Management. Für den General Lawyer die verwiesene Verpflichtung von
Austausch der Erlaubnis kann nicht aber gegenüber dem Willen des communitarian Gesetzgebers sein, den er versuchte
zur vollständigen Begrenzung der Austausch der Erlaubnis eine Zahl sehr verringert von den Fällen, innen aufgezählt
der Direktor. Einerseits fügt sie ist in der Opposition zum Direktor die Einteilung hinzu, dessen sie daß Halter vorwegnimmt
eine spanische Erlaubnis der übertragung, entsprechend vorhergehendem die staatliche Gesetzgebung gesendet, hat rechtes
die Vertagung des Gebrauches von seiner Erlaubnis erreichen, wenn er die Anforderungen der psicofísica Fähigkeit erfüllt
verlangt durch diese Gesetzgebung, obwohl sie sich nicht die körperlichen und Geistesfähigkeiten im Augenblick wiedervereinigt
verlangt durch das normative erwähnte
Gruß Wolfgang

Mike303 Offline



Beiträge: 246

12.07.2006 20:54
#4 RE: Eu-Führerschein C-195 / 02 en espanol Antworten

Hi

Vielen Dank http://bilder.nexusboard.net/6689/smilies_schilder199.gif


bin mir zwar immernoch nicht ganz sicher ob es das ist aber mal sehen

MFG

Sonnenhunrig Offline




Beiträge: 479

13.07.2006 18:40
#5 RE: Eu-Führerschein C-195 / 02 en espanol Antworten

Hola Mike,

habe grad die neue Info Canarias geholt Nr.793.
Hier stehte es nochmal eindeutig drin,also keine Umschreibung oder Eintragung im DE-Führerschein für GC.
Hatte dies nachgefragt mit Antwort erhalten:
Hallo liebe Redaktion,oder Infoleser,vielleicht könnt Ihr mir helfen.
Wohne hier auf GC länger als 180 Tage im Jahr in einer Mietwohnung.Mein Hauptwohnsitz ist aber weiterhin Deutschland,auch dort noch gemeldet.Habe hier eine NIE da ich mir einen eigenen PKW gekauft habe.Führe nun immer dabei Führerschein deutsch,NIE als Kopie,Rechnung Versicherung und Steuer bezahlt.Nun wurde mir gesagt,dies reiche nicht,müßte in meinen deutschen Führerschein auch vom Trafiko die NIE eintragen lassen.Ansonsten würde die Polizei wir eine hohe Strafe aufdrücken.Damit würde ich dann auch dem spanischen Führerscheinrecht unterliegen und müßte dann jährlich zu einer Untersuchung.Bei meinem deutschen Führerschein muß ich das ja noch nicht und laut EU Recht gilt dieser doch auch uneingeschränkt auf GC.Habe darum auch noch keine Residencia beantragt.Bitte können Sie mir hier helfen,denke das dies viele gern wissen würden.Bedanke mich schon mal für Ihre Mühe.Können mir per EMail erreichen.
Gruß Wolfgang

Anm. d. Red.: Sie brauchen keinerlei Angst zu haben. EU-Bürger müssen ihren Führerschein in Spanien weder registrieren lassen, noch gegen eine spanische Fahrerlaubnis eintauschen. Dies hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 9. September eindeutig klargestellt. Nachdem die kanarischen Polizisten zunächst von diesem Urteil offensichtlich keine Kenntnis erhielten, hatten wir uns an die Verkehrsdirektion von Las Palmas gewandt. Diese hatte uns eindeutig bestätigt, dass man sich dem EU-Urteil beugt. "Daher", so heißt es wörtlich in dem Schreiben, "sind die Bürger der EU weder verpflichtet, ihren Führerschein zu registrieren, noch umzuschreiben und dürfen mit ihrem Führerschein in Spanien fahren." Wir hatten das Schreiben in spanischer Sprache in unserer Ausgabe 760 vom 24.11.2005 abgedruckt und den Lesern empfohlen, den Text vorsichtshalber auszuschneiden und ins Auto zu legen. Wir drucken den Text deshalb jetzt nochmals ab.

Ich hoffe das ich Dir damit geholfen habe
Gruß Wolfgang

[ Editiert von Sonnenhunrig am 13.07.06 18:42 ]

Ellen Offline




Beiträge: 21

14.07.2006 06:21
#6 RE: Eu-Führerschein C-195 / 02 en espanol Antworten

:ppp:

seht mal hier ... unter Punkt 4 steht auch etwas zum Thema Führerschein.

http://www.las-palmas.diplo.de/de/04/Leb...perty=Daten.pdf

:aaa:
Ellen

hermann_gc Offline



Beiträge: 780

14.07.2006 11:55
#7 RE: Eu-Führerschein C-195 / 02 en espanol Antworten

Habe mich auch mit dem Thema beschäftigt, da ich
1) hier selbständig bin(SL gegründet)
2) ein neues auto gekauft und hier zugelassen
3) die residencia beantragt habe

Das o.a. EU-Urteil ist ein EU.Urteil und nicht vom spanischen Parlament bestätigt. Ist also eine "Gradwanderung". Nach dem derzeitigen spanischen Recht muss ich umsschreiben, nach EU-Recht brauche ich nicht. Zumal werden in Granny gesetzte noch konservativer ausgelegt als auf dem festland.
Bin auch am überlegen, möchte doch nicht den doofen Punkte-Führerschein und die regelmäigen Verlängerungen mit Überprüfungen.
Bin auf meine erste Kontrolle gespannt, stehe hier ja sooft an den Kreisverkehren.
Gruß
Herman

Sonnenhunrig Offline




Beiträge: 479

14.07.2006 13:02
#8 RE: Eu-Führerschein C-195 / 02 en espanol Antworten

Hola,

lt. Info Canarias und dem Text vom Trafico Las Palmas,wird das EU-Recht anerkannt.Diese Mitteilung ,auch abgedruckt ist ein Anerkenntnis.
Das Canarische Parlament muß das EU-Recht umsetzen und anerkennen.Sie erhalten ja auch viel Geld aus der EU-Kasse so ca. 1,87 Milliarden innerhalb von 6 Jahren und das auch weiterhin.Dafür kann man ja auch mal was tun...
Ich denke das da die Polizei nichts machen wird,denn sind nicht im Recht.
Gruß Wolfgang

Mike303 Offline



Beiträge: 246

14.07.2006 14:09
#9 RE: Eu-Führerschein C-195 / 02 en espanol Antworten

Hola Sonnehungriger

ja genau das Urteil das bei Info Canarias in spanisch abgedruckt ist suche ich. Möchte auf möglichst viel vorbereitet sein daher würde ich den Wisch gern ins Auto legen wenn ich runterdüße. Muss auch erstmal EU-Führerschein beantragen. Gehe zwar erst im Dezember nach GC aber besser alles planen....

Hola Ellen
cooles PDF hab mir die Infos alles einzeln ausm Internet geholt ahaha auch gut.

MFG Danke

Petra Offline




Beiträge: 453

14.07.2006 14:18
#10 RE: Eu-Führerschein C-195 / 02 en espanol Antworten

Wer es genau wissen will kann hier mal nachlesen.
deutsches Konsulat Gran Canaria

hermann_gc Offline



Beiträge: 780

14.07.2006 14:38
#11 RE: Eu-Führerschein C-195 / 02 en espanol Antworten

Das "Urteil" auf spanisch:

En relación con la conversación telefónica mantenida con Vd. la Jefatura Provincial de Las Palmas le participa lo siguiente:

A partir de la publicación de la sentencia del Tribunal de Justicia de la Unión Europea de 09.09.2004 con sede en Luxemburgo en la que se compelió a España a que no obligara a inscribir ni canjear permisos de conducción de ciudadanos comunitarios, con lo que se modifica el art. 26 del reglamento general de conductores aprobado por R. D. 772/1997 de 30 de Mayo.

Con lo cual como conclusión debe establecerse que los ciudadanos de países de la Unión Europea no están obligados ni a inscribir ni a canjear su respectivo permiso de conducción. Asimismo, pueden lícitamente conducir con su permiso comunitario sin necesidad de inscribirlo ni canjearlo.

Sentencia del Tribunal de Justicia de la U.E. (Comisión Europea vs. España) por aplicación del principio de no discriminación por razón de nacionalidad.

Jefatura Provincial de Tráfico de Las Palmas
Jefe de Servicio de Asuntos Administrativos
David Lancho Marcos

Mike303 Offline



Beiträge: 246

14.07.2006 14:43
#12 RE: Eu-Führerschein C-195 / 02 en espanol Antworten

Hi

endlich hab ich gefunden was ich wollte !!!

Leitsatz (deutsche Fassung):
URTEIL DES GERICHTSHOFES (Zweite Kammer) 9. September 2004 "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 91/439/EWG - Führerschein - Gegenseitige Anerkennung - Obligatorische Registrierung und obligatorischer Umtausch - Voraussetzungen für die Verlängerung von Führerscheinen, die vor Umsetzung der Richtlinie ausgestellt wurden" (...)
Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Zweite Kammer) für Recht erkannt und entschieden:
1. Das Königreich Spanien hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus den Artikeln 1 Absatz 2 und 7 Absatz 1 Buchstabe a sowie Anhang I Nummer 4 der Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein in der durch die Richtlinie 96/47/EG des Rates vom 23. Juli 1996 geänderten Fassung verstoßen, dass es die Artikel 22 bis 24 und 25 Absatz 2 des Reglamento de conductores (Verordnung über Kraftfahrzeugführer) vom 30. Mai 1997 sowie die Siebte Übergangsbestimmung dieser Verordnung erlassen hat. (...)

Leitsatz (spanische Fassung):
El Tribunal de Justicia de las Comunidades Europeas SENTENCIA DEL TRIBUNAL DE JUSTICIA de 9 de septiembre de 2004 Asunto C-195/02 «Incumplimiento de Estado - Directiva 91/439/CEE - Permiso de conducción - Reconocimiento recíproco - Inscripción y canje obligatorios – Requisitos para la renovación de los permisos expedidos antes de la adaptación del Derecho interno a la Directiva» (...) En virtud de todo lo expuesto, el Tribunal de Justicia (Sala Segunda) decide:
1. Declarar que el Reino de España ha incumplido las obligaciones que le incumben en virtud de los artículos 1, apartado 2, y 7, apartado 1, letra a), así como del anexo I, punto 4, de la Directiva 91/439/CEE del Consejo, de 29 de julio de 1991, sobre el permiso de conducción, en su versión modificada por la Directiva 96/47/CE del Consejo, de 23 de julio de 1996, al haber adoptado los artículos 22 a 24 y 25, apartado 2, del Reglamento General de Conductores, de 30 de mayo de 1997, así como la disposición transitoria séptima del mismo Reglamento. (...)

Mike303 Offline



Beiträge: 246

14.07.2006 15:04
#13 RE: Eu-Führerschein C-195 / 02 en espanol Antworten

HOla Hermann

vielen dank ja das klingt auch danach mhh werde beides Ausdrucken und wenn nötig vorzeigen...

vielen Dank
schönes Wochenende

doro1 Offline




Beiträge: 4.732

15.07.2006 00:48
#14 RE: Eu-Führerschein C-195 / 02 en espanol Antworten

man, sieht mal wieder das auch von seiten der deutschen alles viel zu kompliziert gemacht wird!!

kein wunder das sie hier bald die deutsche genauigkeit einfuehren!! wenn ihr es so haben wollt(und lauthals danach schreit)!!

bin vor ca 2wo.kurz vor carrizal gestoppt worden!!

habe grundsaetzlich eine (auch noch schlechte kopie) meines fuehrerscheins dabei(die anderen papers natuerlich auch in kopie)
und der nette "bulle" sagte mir ich soll mir eine bessere kopie machen,und diese bei einem notar beglaubigen lassen!! kostet ca.3 eu. und ich muss mein orginal nicht mit rumschleppen!!
ansonsten mit kopien und de,fueherschein: "no problem"

wenn die das orginal sehen wollen,dann sollen sie mit mir nach hause fahren!! haben frueher auch die alemanes gemacht!!

also leuts!! macht euch nicht so einen kopp!!

und mittlerweile hat es auch der duemmste polizist begriffen: HIER duerfen auch "Auslaender" fahren!!

LG.doro

Mike303 Offline



Beiträge: 246

15.07.2006 12:22
#15 RE: Eu-Führerschein C-195 / 02 en espanol Antworten

Hi

hört sich gut an !
Ich will keine deutsche Genauigkeit einführen aber sich bissl vorbereiten und gewisse Sachen die vorallem auch nix kosten vorzubereiten find ich ok weil ich ja in paar Monaten dort hinziehe....
Außerdem mögen man mir verzeihen ich wohne ja noch in Deutschland sobald ich jeden Tag surfen kann und selbst im Winter mir die Sonne am Bauch scheint lasse ich auch noch mehr los..

MFG

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