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Dieses Thema hat 12 Antworten
und wurde 662 mal aufgerufen
 Residencia, Banken, Rente, Steuern Auto anmelden, Führerschein
Petra Offline




Beiträge: 453

31.07.2006 19:56
RE: Wohnsitz und Selbstständigkeit Antworten

Wie ist das eigentlich.
Ich habe meinen Hauptwohnsitz und auch meine Firma noch in Deutschland gemeldet möchte aber auch hier auf der Insel als Selbstständige arbeiten.
Wo wird was versteuert? Was muss ich anmelden was muss ich wo zahlen usw.

hermann_gc Offline



Beiträge: 780

31.07.2006 20:42
#2 RE: Wohnsitz und Selbstständigkeit Antworten

Erstmal musst Du weiterhin in D steuern zahlen, da Du dort deinen Hauptwohnsitz hast und vor allem dort eine Firma gemeldet hast.

Natürlich kannst Du auch von Deutschland fakturieren, wenn du hier Waren verkaufst(Zolltechnische Bestimmungen sind auch wichtig). Bei Dienstleistungen ist das sehr schwierig zu sagen, da auch hier gewisse Anmeldungen/Zulassungen im z.B. im Handwerk nötig sind.

Wenn Du langfristig planst hierhin zu kommen, mach es so wie ich. Melde Dich hier an, Als Autonom oder gründe ein SL(wie eine GmbH, jedoch nur 3000Euro Stammkapital) und wickel alles von hier ab.Ist auf Dauer sauberer und kostengünstiger.

Petra Offline




Beiträge: 453

01.08.2006 12:47
#3 RE: Wohnsitz und Selbstständigkeit Antworten

Nageldesign und auf mehrfache Anfrage nun doch auch wieder Web-Design *seufz*
Für beides braucht man keinen Schein oder so.

Franco77 Offline




Beiträge: 1.471

01.08.2006 14:55
#4 RE: Wohnsitz und Selbstständigkeit Antworten

Schein? Was fürn Schein?

Aber gut, Herrmann hat schon recht.
Wenn Du keine wirklich trifftigen Gründe hast, Dein Gewerbe in D-land angemeldet zu lassen, dann tus hier als S.L. (es gibt auch noch andere kostengünstigere Modelle ähnlich unserer GmbH & Co KG, hängt immer vom jeweiligen Gewerbe ab).

Ob Du dabei Deinen 2. oder Erstwohnsitz in D-land behälst, spielt dabei im Grunde keine Rolle.
Das hat dann eher was mit versicherungstechnischen Dingen (Krankenversicherung usw.) zu tun.
Ich sage immer: man halte sich proforma einen offiziellen Wohnsitz in D-land. Aus vielen Gründen ...

.

Petra Offline




Beiträge: 453

01.08.2006 15:10
#5 RE: Wohnsitz und Selbstständigkeit Antworten

Also momentan möchte ich die Firma in deutschland noch dort angemeldet lassen. Außerdem bin ich noch in Deutschland versichert usw.
Also kann ich hier normal als Selbstständige arbeiten und muss was beachten? Sozialversicherung hier auch nochmal zahlen?

renata Offline




Beiträge: 302

01.08.2006 21:41
#6 RE: Wohnsitz und Selbstständigkeit Antworten

Wenn Du hier "richtig", also legal arbeiten willst, musst Du Dein Gewerbe anmelden, d. h. Du musst auch monatlich die Sozialabgaben zahlen, ob Du Einnahmen hast oder nicht. Ausserdem musst Du alle 3 Monate den Steuerbeleg Formular 130 abgeben, ob Du Einnahmen hast oder nicht und natürlich jährlich die Steuererklärung. Dazu brauchst Du eventuell einen Steuerberater in einer Gestoria. Ansonsten kannst Du keine Residencia mit Arbeitgenehmigung haben und auch die entsprechende Steuernummer nicht, di Du ueberall angeben musst.
Alles hat seinen Preis. Ist jedenfalls teuerer als in Deutschland.
LG,
renata

Petra Offline




Beiträge: 453

01.08.2006 21:59
#7 RE: Wohnsitz und Selbstständigkeit Antworten

*räusper*
also als EU-Bürger darf ich überall in EU arbeiten ohne Arbeitserlaubnis nur auf Gran Canaria nicht?
Ich versteuer meine Einnahmen komplett in Deutschland und bin auch dort versichert und sehe derzeit keine Notwendigkeit hier eine S.L. zu gründen oder eine Residensia zu beantragen.
Irgendwie sind das hier keine klare Aussagen. Werde wohl doch einen Steuerberater fragen müssen.

renata Offline




Beiträge: 302

01.08.2006 22:19
#8 RE: Wohnsitz und Selbstständigkeit Antworten

Natürlich darfst Du hier arbeiten, aber wenn Du es machst, musst Du angemeldet sein, sonst ist es illegal. Wenn Du Dich dann anmeldest, bringt das automatisch die Kosten ins Rollen und ohne NIF (Steuernummer) geht gar nichts. Das ist leider so.

Petra Offline




Beiträge: 453

01.08.2006 23:05
#9 RE: Wohnsitz und Selbstständigkeit Antworten

Also ich bin hier angemeldet allerdings ohne Residencia und ich habe eine NIE-Nummer.

Franco77 Offline




Beiträge: 1.471

02.08.2006 09:56
#10 RE: Wohnsitz und Selbstständigkeit Antworten

Mit "angemeldet" meinst Du sicherlich das "Empatronato", also schlichtweg die Anmeldung eines Wohnsitzes.
Laß es so, Petra.

Die Aussagen hier sind deshalb etwas diffus, weil ... ähemmm ... "legal" ein recht dehnbarer Begriff ist.

Bei mir z.B. siehts so aus, daß ich einen Teil meiner Tätigkeiten noch in D-land versteuere/versteuern muß, einfach weil das Dinge sind, die ich für DEUTSCHE Verlage usw. mache.
Wenn mans allerdings genau nimmt, verrichte ich die eigentliche ARBEIT hier, aber das ist in dem Fall zweitrangig.

Nach alldem, was Du bisher geschildert hast, sehe ich für Dich keine Probleme. Lass es doch einfach so, Du wirst Dir garantiert keine Schwierigkeiten einhandeln.

Und wie gesagt, einen Proforma-Wohnsitz in D-land zu halten ist nicht das Dümmste!

.

NicoleM Offline



Beiträge: 4

02.08.2006 10:50
#11 RE: Wohnsitz und Selbstständigkeit Antworten

Ein wenig halbwissen... grins
ähm, in GC gilt auch das Doppelbesteuerungsabkommen und es gibt da eine 186 Tage Klausel.
Dort, wo man mehr als 186 Tage im Jahr lebt und arbeitet, wird die Steuer in dem Land fällig.

Und es ist auch nicht illegal, in DE weiter Steuern zu zahlen und in GC nicht, sofern man mehr Tage in DE verbringt als in GC.

GC gehört Steuerrechtlich ebenso zur EU wie andere EU Länder auch. Es gibt nur kleine Abweichungen der Gesetze zum Festland.

Zu den Steuerberatern in GC sei gesagt, dass man da auch nicht jedem alles gleich glauben sollte. Immer mehrere fragen, die Erstberatung ist kostenlos, daher also kein Problem sich mehrere Meinungen einzuholen.

bestofme Offline




Beiträge: 202

04.08.2006 20:40
#12 RE: Wohnsitz und Selbstständigkeit Antworten

zu diesem Thema folgendes gefunden:

Wer auf den Kanaren überwiegend ansässig ist, wird irgendwann einmal zu der Überlegung kommen, dass man doch diese Gelegenheit nutzen könne, dem deutschen Finanzamt endgültig zu entkommen. 02.08.2005 - Kanarische Inseln - Man hat Residencia und auch, dass man nur mehr als 183 Tage in Spanien leben müsse, und schon wechsele das Besteuerungsrecht nach Spanien und das deutsche Finanzamt schaut in die Röhre. Und da man in einem grenzfreien Europa auch unkontrolliert zwischen Deutschland und Spanien hin- und herreisen kann, sollte es doch ein leichtes sein, den deutschen Behörden klarzumachen, dass man nun endgültig in Spanien wohne und dass man auch ausschließlich dort seine Steuern zahlen wolle. Wer so denkt, liegt allerdings gründlich daneben. Die deutschen Steuerbehörden wird nämlich der Hinweis auf eine „Residencia“ und den überwiegenden Aufenthalt in Spanien wenig interessieren. Hierzu ein Zitat aus einem Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg „eine Mindestzahl von Tagen oder Wochen pro Jahr ist bei tatsächlichem Aufenthalt keine Vorraussetzung für die unbegrenzte Steuerpflicht. Entscheidend ist vielmehr, dass der Betreffende einen festen Raum für „Zwecke des eigenen Wohnens vorhalte“. Damit reicht den deutschen Finanzbehörden für die Begründung einer unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland aus, dass in Deutschland irgendwo ein „Wohnraum“ existiert, unabhängig davon ob das ein eigenes Haus, Eigentumswohnung, Wohnung der Eltern oder sonstiger Familienangehöriger ist. Wer also nicht endgültig und radikal alle Wohnsitze, Postadressen, Postfächer, Zustellungsadressen etc. abbaut, muss damit rechnen, dass er nach wie vor in Deutschland unbeschränkt und d.h. mit seinem gesamten Welteinkommen zur Steuer herangezogen wird. Dr. Reichmann, Rechtsanwalt, Frankfurt am Main/Palma de Mallorca, www.dr-reichmann.com

Franco77 Offline




Beiträge: 1.471

04.08.2006 23:49
#13 RE: Wohnsitz und Selbstständigkeit Antworten

Als einer, der so ein gaaaanz bißchen weiß von was er redet, kann ich den Beitrag von Georg nur vollinhaltlich als RICHTIG bezeichen.

Im Sinne der "political Correctness" versteht sich.

... was nicht heißen muß, daß in der Realität alles so heiß gekocht wird, wie Dr. Reichmann das beschreibt, IMMER völlig getreu den Buchstaben des Gesetze, das betone ich nochmals.
KEIN Wort davon ist falsch.

Aber: es gibt verschiedene Mittel und Wege, ich würde sie mal als "alternative Lebenskonzepte" bezeichnen *ggg*.
Dont worry, nichts illegales, eher sowas was sich in der Grauzone bewegt.

Deutlicher kann ich hier leider nicht werden, wir sind ja öffentlich und in Anbetracht der Tatsache, daß heutzutage bekanntlich X Erbsenzähler, Neider und selbsternannte Abmahner in den Weiten des Webs unterwegs sind, wird man meine Zurückhaltung wohl verstehen.

Wer mehr wissen möchte, kann sich ja mit mir in Verbindung setzen.



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