Haftet der Veranstalter für einen Ziegenbockangriff auf der Hotelterasse?
Ein Reiseveranstalter haftet nicht für die Unfallfolgen einer Portugalurlauberin, die während einer Polonaise mit einer Folkloregruppe auf der Terrasse einer Hotelanlage plötzlich von einem Ziegenbock angegriffen und schwer verletzt wird. Das hat das Landgericht Frankfurt entschieden (Aktenzeichen: 2/21 O 60/99). Der Ziegenbock, der zusammen mit mehreren anderen Ziegen plötzlich auf dem Hotelgelände auftauchte, befand sich ansonsten auf einer etwa 700 Meter entfernten und eingezäunten Weide. Die Tiere gelangten durch eine Öffnung der Hotelmauer auf die Terrasse. Die Urlauberin wurde von dem Ziegenbock an der linken Hüfte getroffen und durch die Luft geschleudert. Eine vollständig geschlossene Mauer, so das LG Frankfurt, sei nicht erforderlich, um einen gewissen Sicherheitsstandard der Gäste zu garantieren. Hier habe sich eben das allgemeine Lebensrisiko verwirklicht. Ähnliches hätte der Urlauberin auch hierzulande in einem Lokal im Freien passieren können, welches üblicherweise auch nicht von Türen und Toren umgeben sei - zwar nicht unbedingt mit einem Ziegenbock, aber immerhin mit einem nicht angeleinten Hund oder einer freilaufenden Katze.