Künftig wird das Handgepäck noch genauer kontrolliert.
Zum ThemaSchweiz übernimmt EU-Flugpassagierrechte
In der EU treten Anfang November neue Sicherheits-Vorschriften für Flugpassagiere in Kraft. Beschlossen wurde eine Begrenzung des Handgepäcks und der Menge von Flüssigkeit.
Die Schweiz hatte sich in einer EU-Expertengruppe für praktikable, europaweit einheitliche Regeln eingesetzt. Sie arbeitet auf eine koordinierte Einführung hin.
Flugreisende dürfen gemäss den neuen Sicherheits-Bestimmungen weiterhin Deodorant, Zahnpasta und Parfum mitnehmen.
Die Tuben und Fläschchen müssen jedoch in einem durchsichtigen, verschliessbaren Plastiksack mitgeführt werden, der ein Volumen von maximal einem Liter aufweist.
Bei den Sicherheitskontrollen muss der Sack gezeigt werden, wie die EU-Kommission nach dem Treffen mitteilte.
Die europäischen Flugsicherheitsexperten haben sich am Mittwoch auf die neuen Flugsicherheitsbestimmungen geeinigt.
"Das ist eine sehr praktikable Lösung", sagte Anton Kohler vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL). Die EU will die neuen Regeln für das Handgepäck in den ersten Novemberwochen einführen, die Schweiz sei um eine koordinierte Einführung bestrebt, ergänzte Kohler. Allerdings könnte es an Flughäfen noch Probleme geben.
Deo, Zahnpasta und Parfum kein Problem
Exakte einheitlich Vorschriften gibt es künftig auch für die Maximalgrösse des Handgepäcks: 56cm x 45cm x 25cm. Diese werden jedoch erst später eingeführt, um den Betreibern eine solide Vorbereitung zu ermöglichen. Dabei bleibt die Möglichkeit für Ausnahmen etwa für Musikinstrumente.
Mäntel und Jacken müssen bei den Sicherheitskontrollen ausgezogen werden. Laptops und weitere grosse elektronische Geräte sind ausserhalb des Handgepäcks separat vorzuzeigen.
Duty-Free-Käufe möglich
Nach dem Check-In gekaufte Flüssigkeiten, beispielsweise aus Duty-Free Geschäften, können unter bestimmten Bedingungen - auch in grösseren Mengen als 1dl - weiterhin mit dem Handgepäck an Bord genommen werden. Für das übrige Gepäck gibt es keine Änderungen.
Mit den 100ml pro Behälter werden die europäischen Regeln etwas grosszügiger sein als diejenigen, welche in den USA seit Dienstag gelten (84ml).
Die Mitnahme von Flüssigkeiten an Bord von Flugzeugen war international seit August eingeschränkt worden, nachdem die britischen Sicherheitsbehörden Anschlagspläne gegen US-Flugzeuge aufgedeckt hatten.
Nur kleines Handgepäck Von unserer Brüsseler Korrespondentin Marlene Holzner BRÜSSEL. Wer eine Flugreise antritt, muss neue Vorschriften bei Handgepäck und Flüssigkeiten beachten: Ab November gelten in der gesamten EU schärfere Sicherheitsmaßnahmen auf Flügen. Ein entsprechender Beschluss der Brüsseler EU-Kommission ist nur mehr Formsache, nachdem sich die Experten im EU-Flugsicherheitskomitee diese Woche dafür ausgesprochen haben. Danach dürfen Getränke und andere Flüssigkeiten nur mit an Bord genommen werden, wenn sie in kleinen Behältern von je 100 Milliliter abgefüllt sind. Zudem ist Vorschrift, dass sie in einer einzigen durchsichtigen und wieder verschließbaren Plastiktüte transportiert werden. Das soll die Kontrolle beim Einchecken erleichtern. Ausnahmen sollen für Babymilch gelten und für Getränke, die auf dem Flughafen gekauft wurden. Ausnahme: Musikinstrumente Daneben wird die Größe des Handgepäcks genau vorgeschrieben. Erlaubt ist nur noch Gepäck in Aktentaschenformat: 56 cm x 45 cm x 25 cm. Ausnahmen soll es nur bei Musikinstrumenten geben. Wer einen Laptop oder ein anderes elektronisches Gerät mitnimmt, muss es bei der Sicherheitskontrolle auspacken und vorzeigen. Auch mit Mänteln oder Jacken darf man künftig nicht mehr so einfach durch die Kontrollen – sie müssen ausgezogen werden. Bei der Größe des Handgepäcks soll es allerdings eine Übergangsfrist gelten, damit sich die Fluggesellschaften darauf vorbereiten können. Die Vorschriften gelten nur für Taschen und Flüssigkeiten, die als Handgepäck mitgenommen werden, nicht für eingechecktes Gepäck. Mit den neuen Bestimmungen reagiert die EU auf den vereitelten Anschlag in London.