Die Zahl der Obdachlosen in Maspalomas steigt weiter an. Lt. Angaben des Sozialstadtrates leben derzeit etwa 50 Obdachlose in der Touristengemeinde, etwa die Hälfte davon in den Barrancos hinter der Autobahn in Höhe von San Fernando. Der zuständige Stadtrat Roberto Rivero hat erklärt, dass es bereits viele Beschwerden seitens der Bevölkerung gibt, einige Anwohner fordern die Beseitigung von Sitzbänken, da diese immer mehr von Obdachlosen - auch zum Übernachten - genutzt werden. Ein großes Problem in den Hilfsmassnahmen gegen die Obdachlosigkeit sieht der Stadtrat darin, dass es sich bei Vielen, die auf der Straße oder am Strand übernachten, um Ausländer handelt.
es ist ein trauriges Bild, ist mir auch schon aufgefallen. einige versuchen sich mit Betteln und Sandburgenbauen ein paar Euro zu verdienen. Hier gibt es kein Sozialstaat der sie auffängtzurück ins Heimatland können und wollen sie nicht mehr.da bleibt ihnen nur das Leben auf der Strasse,
[ Editiert von Administrator Barbara GC am 17.10.06 17:09 ]
ZitatGepostet von Barbara GC Hier gibt es kein Sozialstaat der sie auffängt....
....Barbara, das glaube ich einfach nicht, Sozialhilfe gibt es, das habe ich schon vor Jahren in einem Vergleich für West-Europa gesehen...die beste Sozialhilfe gab es, so weit ich mich noch erinnern kann, in Skandinavien, Schweiz, Luxemburg und Frankreich....D-Land war damals im Mittelfeld, heute auch nicht mehr....Jedes EU-Land (d.h. alle 25 Länder!) haben eine Sozialhilfe, Voraussetzungen sind freilich nicht identisch, die Höhe auch nicht.....
ZitatGepostet von Barbara GC .....das ist mir neu, dass Ausländer auch Sozialhilfe bekommen....
...aber Gastarbeiter, wie Türken in D-Land oder Marokkaner in Frankreich, legal dort lebend, bekommen auch Sozialhilfe....ich glaube, nach einem Gleichbehandlungsgesetz....weitere Details dazu, kenne ich allerdings nicht...es wäre sinnvoll, die zu erforschen....
ZitatGepostet von Barbara GC .....das ist mir neu, dass Ausländer auch Sozialhilfe bekommen....
...aber Gastarbeiter, wie Türken in D-Land oder Marokkaner in Frankreich, legal dort lebend, bekommen auch Sozialhilfe....ich glaube, nach einem Gleichbehandlungsgesetz....weitere Details dazu, kenne ich allerdings nicht...es wäre sinnvoll, die zu erforschen....
wenn das so wäre wie du behauptest, warum sind die dann auf der Strasse oder müssen zurück nach De oder in ihr Heimatland?????????? hier von Sozialhilfe zu leben ist besser als in DE
Das Eck da an der Autobahn ist bekannt,soweit ich weiss leben(hausen) da auch etliche Deutsche)!! Hab vor einigen Jahren da auch mal ein Paerchen etwas unterstuetzt.
Muss Barbara aber Recht geben! Es gibt hier NICHTS!!
zumindest nicht so wie man es aus DE kennt!!
war ja im Prinzip die meisste Zeit freischaffend,
habe offiziell angemeldet(mit Vertrag..) nur 15 monate gearbeitet! entsprechen dann also 5 monate Arbeitslosengeld!! und danach gibt es noch 18 Monate unterhalt(Familienhilfe,sozialhilfe) sind momentan gerade mal 400eu.die man bekommt!!
danach gibt es nix mehr!! UND im Prinzip finde ich das gut so!!
Gastarbeiter, wie Türken in D-Land oder Marokkaner in Frankreich, legal dort lebend, bekommen auch Sozialhilfe, da bin ich mir sicher....ich glaube, nach einem Gleichbehandlungsgesetz....weitere Details (wie?, wie lange??...zu den Türken in D-Land), kenne ich allerdings nicht...bin auch kein Türke....ebenso kenne ich nicht die Sozialhilfe-Besonderheiten auf den Kanaren....
eine Frage aber wäre: Was macht die Charitas auf den Kanaren ?? Spanien ist doch stark katholisch, oder ??
ZitatGepostet von bestofme Gastarbeiter, wie Türken in D-Land oder Marokkaner in Frankreich, legal dort lebend, bekommen auch Sozialhilfe, da bin ich mir sicher....ich glaube, nach einem Gleichbehandlungsgesetz....weitere Details (wie?, wie lange??...zu den Türken in D-Land), kenne ich allerdings nicht...bin auch kein Türke....ebenso kenne ich nicht die Sozialhilfe-Besonderheiten auf den Kanaren....
eine Frage aber wäre: Was macht die Charitas auf den Kanaren ?? Spanien ist doch stark katholisch, oder ??
die Charitas hat nix mit Sozialhilfe zutun,die zahlen auch nix, ganz im Gegenteil
die Charitas wird wie überall hier sich um Krankenhäuser, Krankenpflege und Gemeindepflege sich kümmern.Kleiderspenden und Tafeln( Essenausgabe für Bedürftige) hab ich noch nicht gesehen. Kann mich auch irren, kümmere mich nicht so um kirchliche Einrichtungen
ZitatGepostet von Barbara GC die Charitas hat nix mit Sozialhilfe zutun,die zahlen auch nix, ganz im Gegenteil....die Charitas wird wie überall hier sich um Krankenhäuser, Krankenpflege und Gemeindepflege sich kümmern...
....und da bist Du dir sicher, dass es auf den Kanaren auch so ist....?
@ Barbara Essensausgabe gibts auch, in San Fernando an der Kirche wird viel gemacht. Dort können die Obdachlosen auch Kleidung, Spielzeug usw. bekommen. Habe meine Klamotten oder die von Michele auch immer dahin gebracht.Die sind dankbar für jede Spende. Inzwischen ist es mit der Kleidung allerdings so, dass die Obdachlosen oder die Bedürftigen nur noch Kleidung bekommen,wenn Sie Ihre alten und kaputten Sachen dort abgeben. Es kann auch nicht mehr wahllos Kleidung mitgenommen werden.Ein paar ganz Clevere nicht Bedürftige haben sich dort die Markenkleidung rausgesucht und in Las Palmas auf dem Trödelmarkt weiter verkauft. Diejenigen, die die Sachen wirklich benötigen müssen nun natürlich drunter leiden.
Die Arbeitslosenhilfe wird gezahlt, wenn kein Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld besteht. Sie beträgt im Prinzip 75 Prozent des Mindestlohnes. Gesetzlich garantierter Mindestlohn, zur Zeit monatlich 425 Euro. Die Gesamthöhe der Bezüge hängt allerdings von der Zahl der unterhaltsberechtigten Familienangehörigen des Leistungsempfängers ab. Keine oder nur eine zu versorgende Person: 75 Prozent des Mindestlohnes; zwei zu versorgende Personen: 100 Prozent des Mindestlohnes, drei oder vier zu versorgende Personen: 125 Prozent des Mindestlohnes. Die Zahlungsdauer der Arbeitslosenhilfe kann für einen Zeitraum von höchstens 18 Monaten um jeweils drei Monate verlängert werden. Für den Anspruch auf Arbeitslosenhilfe
muss man beim Arbeitsamt gemeldet sein
muss der Anspruch auf beitragsgebundene Leistungen erloschen sein
darf man in den 30 Tagen nach Erlöschen des Anspruchs auf beitragsgebundene Leistungen keine Beschäftigung angenommen haben
dürfen die Einkünfte 75 Prozent des gesetzlichen Mindestlohnes nicht überschreiten
Ein Arbeitsloser, der sich zur Arbeitssuche in einem anderen EU Mitgliedstaat begibt, bekommt für die Dauer von höchstens drei Monaten Arbeitslosengeld. Dazu muss er der spanischen Landesarbeitsanstalt (INEM) für mindestens vier Wochen ab Eintritt der Arbeitslosigkeit zur Verfügung gestanden haben, von dieser Institution einen entsprechenden Vordruck erhalten, sich als Arbeitsuchender in dem Land eintragen lassen, in das er sich begibt. Das Arbeitslosengeld wird vom zuständigen Träger des betreffenden Landes zu Lasten des INEM ausgezahlt.
Die Zahlung der Arbeitslosenhilfe (Subsidio por Desempleo) kann für einen Zeitraum von höchstens 18 Monaten gezahlt und in Härtefällen um jeweils drei Monate verlängert werden.