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Dieses Thema hat 2 Antworten
und wurde 578 mal aufgerufen
 Wohnen auf Gran Canaria - Immoblilien/Wohnungen auf Gran Canaria
zauberin60 ( gelöscht )
Beiträge:

15.11.2006 18:17
RE: Barzahlung beim Hauskauf? Antworten

Spanien:
Verschärfung der Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche. Erschwerung der Öffnung von Treuhandbankkonten. Meldepflicht für verdächtige Zahlungen bei Immobilienkäufen. Pflicht der Identifizierung von Mandanten.

Mit Königlichem Dekret 54/2005 modifizierte Spanien seine Geldwäschevorschriften. Neben Banken, Kredit und Versicherungsinstituten, Investitionsgesellschaften und Kreditkartenunternehmen sind nunmehr auch Immobilienmakler, Bauträger, Steuerberater und -prüfer, sowie Notare, Rechtsanwälte und Procuradoren verpflichtet, aktiv an der Bekämpfung der Geldwäsche teilzunehmen.
Eine generelle Meldepflicht für Banken wurde eingeführt. Diese ist immer dann auszuüben, wenn Gelder auszahlen, entgegenzunehmen oder Geldbewegungen für Kunden vorgenommen oder koordinieren werden, die eine bestimmte Höhe übersteigen.
Rechtsanwälte, Notare und Procurdoren unterliegend der Meldepflicht nur unter besonderen Voraussetzungen. Hierzu zählt unter anderem die Tätigkeit beim Erwerb oder Verkauf von Grundstücken, die Eröffnung von Konten aller Art, die Gründung von Treuhandgesellschaften oder der Handel mit Wertpapieren im Auftrag des Mandanten.
Die neue Gesetzgebung wird erhebliche Auswirkungen im Bereich der Immobilieinvestitionen haben. Grundsätzlich sind Notare, Rechtsanwälte und auch Immobilienmakler nunmehr verpflichte, ihre Kunden eindeutig zu identifizieren.

Hierzu sind Ausweiskopien der Mandanten zu fertigen und zu den Akten zu nehmen. Es besteht die Pflicht diese Information für sechs Jahre aufzubewahren. Immobilienmakler haben darüber hinaus Zahlungen bei Immobilientransaktionen mit einem Wert von über € 8.000,00 zu registrieren und auf Geldwäsche zu analysieren.
Bei Verdacht besteht eine Meldepflicht.
Dokumente über Zahlungen von mehr als € 30.000,00 sind sechs Jahre aufzubewahren. Barzahlungen aus dem Ausland oder ins Ausland mit einem Wert von über € 6.000,00 sowie Barzahlungen von über € 80.500,00 im spanischen Staatsgebiet sind grundsätzlich vor der Ausführung der Zahlung meldepflichtig.

Banken und andere Unternehmen sind verpflichtet bei Verdacht der Eröffnung von Treuhandkonten die Person des Treugebers zu ermitteln. Im Falle der Kontoeröffnung durch Gesellschaften sind die Daten der Gesellschafter und des Geschäftsführers einzuholen. Besonders im Blick auf ausländische Gesellschaften aus Steuerparadiesen führt dies dazu, dass Bankkonten in Spanien ohne Vorlage der Reisepässe der Treuhänder nicht mehr eröffnet werden.
In Bezug auf die Meldepflichten bei Verdacht der Geldwäsche bestehen weitreichende Ausnahmen bei rechts- und steuerberatenden Berufen.
Diese greifen vor allen dann, wenn ein Auftrag der Rechtsverteidigung eines Beschuldigten vorliegt. Rechtsanwälte unterliegen zusätzlich innerhalb des Mandatsverhältnisses der Schweigepflicht. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit über den Inhalt des Mandates sowie das Treueverhältnis zwischen Rechtsanwalt und seinem Mandanten wurde ausdrücklich durch das Gesetz als Ausnahmetatbestand bestätigt.
Der Verstoß gegen bestehende Meldepflichten wurde unter Strafe gestellt. Über weitere Einzelheiten, die Folgen und vor allem die Ausnahmetatbestände dieser Gesetzgebung unterrichtet Sie gerne Ihr Rechtsanwalt.

Quelle:

hermann_gc Offline



Beiträge: 780

15.11.2006 18:51
#2 RE: Barzahlung beim Hauskauf? Antworten

Gilt das rückwirkend?

zauberin60 ( gelöscht )
Beiträge:

15.11.2006 18:58
#3 RE: Barzahlung beim Hauskauf? Antworten

Naja, das ist vom letzten Jahr! 2005

Im Andalusienforum weigert sich gerade ein Notar, das Bargeld aus D anzunehmen, es muß wohl von D überwiesen werden!

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