Ein Gericht in Santa Cruz de Tenerife hat gestern die Karnevalspartys auf offener Straße verboten - wegen Lärmbelästigung. Gefeiert darf nach 22 Uhr nur mehr in geschlossenen Räumen, in Lokalen oder Veranstaltungshallen werden. Als Grund erklärte der zuständige Richter: das Gesetz sieht eine Grenzen der erlaubten Lautstärke bis max. 50 Dezibel vor, die Partys der "carnavaleros" liegen dabei weit höher. Die Klage entstammt einer Anzeige von Bewohnern der Innenstadt von Santa Cruz, die sich jetzt in ihrer Haltung bestätigt sehen. Auf Unverständnis stößt diese Gerichtsentscheidung dagegen bei allen Karnevalsfans. Und auch im Stadtrat zeigt man kein Verständnis dafür, Bürgermeister Miguel Zerolo hat angekündigt, gegen dieses Urteil zu intervenieren. Laut geht dagegen der Karneval in Las Palmas weiter. Hier findet heute Abend einer der Höhepunkte der Veranstaltung statt: die Wahl zur Karnevalskönigin.
Der Karneval in den Strassen von Santa Cruz de Tenerife darf nun doch weitergehen. Ein Gericht hat gestern in 2. Instanz den Beschluss von letzter Woche aufgehoben. Demnach durften keinerlei Veranstaltungen auf offener Strasse ausgetragen werden, da die Feiern die Rechte der Anrainer einschränken würden. Gestern schließlich wurde dieses Urteil wieder aufgehoben, die Veranstaltungen in der Stadt Santa Cruz de Tenerife fallen lt. Meinung der Richter unter das "Gewohnheitsrecht". Die Veranstalter freut’s, ein Verlegen der Feiern in Veranstaltungshallen wäre nicht realisierbar gewesen.
Veranstaltungen, wie z.B. der Karneval, bleiben auch in Zukunft laut: die kanarische Regierung hat gestern Dienstag ein dementsprechendes Gesetz erlassen, in Zukunft fallen traditionelle und religiöse Veranstaltungen nicht unter das Lärmschutzgesetz. Die "fiestas" fallen unter öffentliches Interesse und sind damit von Sperrstunde und Lärmschutz gegenüber der Anrainer ausgenommen. Grund für den neuen Erlass ist die aktuelle Diskussion rund um die Karnevalsveranstaltungen in der Altstadt von Santa Cruz. Anwohner hatten gegen die Veranstalter geklagt - und in erster Instanz gewonnen. Zahlreiche Karnevalsveranstaltungen mussten für eine Woche abgesagt werden, erst am Wochenende hat ein 2. Gericht dieses Urteil wieder aufgehoben.