Hola, hat hier jemand schon mal Erfahrungen mit der Beantragung/Erteilung einer Betriebsgenehmigung gemacht. Ich finde irgendwie keine Hinweise auf die benötigten Unterlagen und das Procedere an sich. LG Olaf
:gc1:Wenn Du etwas erleben möchtest, was Du noch nie erlebt hast, mußt Du etwas tun, was Du noch nie getan hast.:gc1:
das ist eine gute Frage die auch ich gern von irgend jemanden beantwortet bekommen möchte. Gibt es denn hier im Forum niemanden der Selbstständig ist und uns die nötigen infos geben kann
Hallo Goodspeed ich werde in den nächsten Tagen,wenn ich etwas mehr Zeit haben sollte, jemanden kontaktieren der da sicher mehr zu sagen kann.Werde dann mal schreiben was es ergeben hat. Ich denke man muß dabei,wie bei jedem Behördenkram gut organisiert vorgehen um den großen Verwaltungsakt zu vermeiden. LG Olaf
:gc1:Wenn Du etwas erleben möchtest, was Du noch nie erlebt hast, mußt Du etwas tun, was Du noch nie getan hast.:gc1:
Hi, Ansprechpartner für die Licencia Apertura: Plaza de los Derechos Humanos, nº 22 Edificio Usos Múltiples I, planta 8° 35071 Las Palmas de G.C. Tel: (928) 380 000 (928) 455 888 Fax: (928) 384 070
Vielen Dank Uwe, Das hilft mir schon viel weiter. Aber,warum kennt sich hier im Forum kaum einer(vor allen Dingen Resdenten) damit aus? Ich denke mal der Userkreis dürfte doch bunt gemischt sein,was die beruflichen Dinge angeht. Gruß Olaf
:gc1:Wenn Du etwas erleben möchtest, was Du noch nie erlebt hast, mußt Du etwas tun, was Du noch nie getan hast.:gc1:
Das ist hier, nicht Forum, auf den KANAREN meiner Meinung nach generell so, das bevor Dir einer bei sowas n Tip gibt, schneidet er sich eher n Finger ab, warum auch immer!!!!
Es ist doch erstaunlich, was ein einziger Sonnenstrahl mit der Seele des Menschen machen kann. :sonne::gc1: ICH
....hi Frank,ich hab einen ganz anderen Eindruck, aber wenn keiner helfen kann......ich lebe seit 12 Jahren hier und kenne keinen, der da helfen könnte..........
Hi, offensichtlich hat sich bisher niemand konkret zu dem thema geäußert. sollte noch immer informationsbedarf bestehen, so werde ich ein auge auf diese rubrik haben, ob hier eine neue anfrage auftaucht
ZitatGepostet von Ole und Biest hat hier jemand schon mal Erfahrungen mit der Beantragung/Erteilung einer Betriebsgenehmigung gemacht.
Hola,
die Ausübung jeden Gewerbes erfordert eine "licencia de apertura". Die L.d.A. ist nur für den exakt Genehmigten Betriebstätigkeit gültig. Ungenehmigt ausgeübte Betriebstätuigkeiten ziehen empfindliche Strafen, teil hohe Gefängnisstrafen, nach sich. Die Kontrollen sind ziemlich strikt.
Insgesamt ist die L.d.A. ein Schlüsselthema bei gewerlichen Investionen, weil allein die Wahl des Verfahrehns bereits nicht über die Machbarkeit an sich, sondern auch weitgehend über Finanzierung, Subventionen, Anegbotsfühigkeit entscheidet.
Für die Beantragung und Erteilung Betriebsgenehmigung (Licencia de apertura) ist die Gemeinde zuständig.
Die Genehmigung wird erst dann erteilt, wenn der Nachweis geführt worden ist, dass das Gewerbe den gesetzlichen Vorschriften entsprechend ausgeübt werden kann, also z.B. Sicherheit, Immissionschutz. Parkplätze, Zufahrt. Sind also noch andere Genehmigungen erforderlich, so müssen diese vor Beantragung der L.d.A. bei der Gemeinde bereits eingeholt sein.
Die L.d.A wird für das Grundstück erteilt. Es gibt zwei Stufen. Je höher die Emmissionen, Gefahren, öffentliche Belästigungen (das kann da auch simpel um Parkplatzprobleme gehen) desto komplizierter der Antrag.
Die L.d.A der oberen der beiden Kategorien (fast immer bei Produktion, Lager o.ä.) kann man praktisch nicht selbst beantragen. Es gibt Gutachter (Peritos), die diese Genehmigungensverfahren abwickeln.
Die Bedeutuung der L.d.A wird oft bei der Suche nach Gewerbegrundstücken unterschätzt. Man sollte unbedingt gezielt nach für die L.d.A. genehmigungsfähigen Lagen, suchen. On eine Immobile als Standort gehmigungsfähig ist, kann nur eine genaue Prüfung der Katasterangaben zur vorgesehenen Flächennutzung ergeben.
Alternativ ist es häufig wesentlich günstiger und fast immer erheblich schneller zu prüfen, ob es nicht günstiger ist, ein existierendes Unternehmen einschliesslich Immobilie mit bereits für den benötigten Geschäftszweck erteilter L.d.A zu übernehmen.