ha, hatte ich also doch immer recht mit dem beiträgen. sehr schön, vielen dank pio. nee, sehr schön natürlich nicht die sache - meinte damit dass ich es jetzt mal schriftlich habe.
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Forenbetreiber bleibt mitverantwortlich Betreiber von Internet-Foren müssen ehrverletzende Äußerungen von Nutzern entfernen, auch wenn die Betreiber selbst für die Einträge nicht direkt verantwortlich sind. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass dies auch dann gilt, wenn der Angegriffene den entsprechenden Autor der Äußerung kennt und direkt gegen ihn vorgehen könnte. Der Forenbetreiber darf den Geschädigten aber nicht bloß darauf verweisen, sich an den Verfasser der Äußerungen zu halten.
Im konkreten Fall ging es um einen Rechtsstreit zwischen einem Verein, der sich nach eigenen Angaben gegen Kinderpornografie einsetzt, und einer Forumsbetreiberin. Ein Internetnutzer hatte in einem Forum die Absichten des Vereins in Frage gestellt, der Vereinsgründer hatte sich beleidigt gefühlt und war gegen die Äußerungen vorgegangen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte daraufhin entschieden, dass der Kläger sich zunächst an den ihm bekannten Urheber der Äußerung wenden müsse und nicht an die Betreiberin des Forums. Weil es damit von der bisherigen Linie der Rechtsprechung abgewichen war, war es zu der Revisionsverhandlung gekommen.
Weiterhin keine generelle Prüfungspflicht"Jetzt ist der alte Rechtszustand wiederhergestellt", sagt Rechtsanwalt Wolfgang Mews, der den Kläger in Karlsruhe vertrat im Gespräch mit tagesschau.de. "Es gibt keine generelle Prüfungspflicht für alle in einem Forum veröffentlichten Beiträge, aber sobald der Betreiber über einen möglichen Rechtsverstoß in Kenntnis gesetzt wird, muss er aktiv werden."
Die schriftliche Begründung des Urteils liegt voraussichtlich erst in einigen Wochen vor. Möglicherweise könnte der BGH darin Stellung zu bislang offenen Fragen der Haftung für Foreninhalte und den konkreten Prüfungspflichten für die Betreiber nehmen, wie einige Rechtsexperten erhofften. Mews erwartet dies aufgrund der raschen Entscheidung des BGH allerdings nicht.
Der konkrete Fall wurde an das Oberlandesgericht Düsseldorf zurückverwiesen, dessen Richter nun erneut über die Unterlassungsklage entscheiden müssen.
Aktenzeichen: Bundesgerichtshof VI ZR 101/06
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Wer haftet für Beleidigungen in Foren? Wer kann zur Verantwortung gezogen werden, wenn in einem Internetforum Beleidigungen oder andere strafbare Äußerungen hinterlassen werden: der womögliche anonyme Verfasser? Der Foren-Betreiber? Mit dieser Fragen musste sich der Bundesgerichtshof befassen. Die Hintergründe des Revisionsprozesses.
Von Fiete Stegers, tagesschau.de
"Sie suhlen sich wie eine Sau im Deck und laben sich am Leid anderer Menschen. Sie verstecken sich feige und dreckig hinter dem scheinbar sauberen Mantel des Kinderschutzes ..." - so stand es im Mai 2004 in einem Internetforum zu lesen, gemünzt auf die Betreiber eines Vereins, der sich nach eigenen Angaben gegen Kinderpornografie einsetzt. Weitere Anschuldigungen durch verschiedene Forumsnutzer folgten. Der Vereinsvorsitzende wollte dagegen vorgehen und wandte sich an die Forumsbetreiberin. Diese weigerte sich jedoch, etwas zu löschen.
Eine juristische Auseinandersetzung um Unterlassung und Schmerzensgeld begann. In zweiter Instanz entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf zugunsten der Forumsbetreiberin: Für die von den Vereinsmitgliedern als diffamierend empfundenen Äußerungen seien nur die Schreiber der jeweiligen Forumseinträge verantwortlich. Wenn diese bekannt seien - wie im vorliegenden Fall -, dürfe nicht der jeweilige Betreiber des Forums zur Verantwortung gezogen werden.
"So nicht im Gesetz drin""Da haben meine Kollegen einen sehr innovativen Ansatz gewählt, der so nicht im Gesetz drin steht", stellt der Münsteraner Juraprofessor Thomas Hoeren, der selbst Richter in Düsseldorf ist, die Besonderheit des Düsseldorfer Urteils dar: "Sie wollten im Prinzip das amerikanische Haftungsmodell in Deutschland einführen. Dort kann sich der Forenbetreiber auf seine Stellung als Intermediär zurückziehen. Die Kläger und der Schreiber eines Eintrags müssen Streitigkeiten dann unter sich ausmachen." Die Kläger-Vertreter sahen das in diesem Fall anders und strengten die Revision vor dem Bundesgerichtshof an.
In Deutschland war die Rechtsprechung zwar vor dem Düsseldorfer Urteil auch nicht immer einheitlich, fiel aber meist deutlich anders aus: Ein Forenbetreiber muss zwar nicht jede einzelne Äußerung auf seiner Plattform kontrollieren. Wenn sich aber jemand beschwert, weil er eine Beleidigung oder andere Rechtsverletzungen sieht, muss der Betreiber der Diskussionsplattform aktiv werden, sobald er davon "Kenntnis erlangt", wie es im Juristendeutsch heißt. "Eine sehr klare Regel: Dann kann der Forumsbetreiber prüfen, ob es sich um einen Rechtsverstoß handelt, und den Beitrag löschen. Oder er lehnt es ab und lässt es auf eine juristische Klärung ankommen", sagte Rechtsanwalt Wolfgang Mews, der den Kinderschutzverein vor dem BGH vertritt, vor der Verhandlung zu tagesschau.de. Als so genannte (Mit-)Störer könnten Forumsbetreiber für die Unterlassung solcher Äußerungen verpflichtet werden.
"Man muss die Grundrechte eines durch eine Äußerung Verletzten und die Meinungsfreiheit gegeneinander abwägen", argumentierte Mews. "Wenn erst der Verfasser herausgefunden werden muss, der möglicherweise falsche Kontaktdaten in einem Forum angegeben hat, sind zwei Jahre vergangenen, bis etwas aus dem Netz geholt ist." Auch der Meinungsfreiheit im Netz sei damit nicht gedient: "Wenn die Entscheidung Bestand hat, werden die Forumsbetreiber vorsorglich alles löschen, was irgendwie Probleme bereiten könnte, und versuchen, nur noch mit Klarnamen registrierte Nutzer zuzulassen, damit diese verantwortlich gemacht werden können."
Offene Fragen abseits des EinzelfallsVorrangig musste der Bundesgerichtshof also klären, in welcher Rangfolge die möglicherweise anonymen Verfasser und der Betreiber bei Rechtsverstößen in Anspruch genommen werden können. Durch die Revision bleibt alles weitgehend beim alten. "Das würde Rechtssicherheit schaffen", sagt Rechtsanwalt Sascha Kremer aus Mönchengladbach vor dem Urteil. Noch mehr würde er es allerdings begrüßen, wenn der Bundesgerichtshof den konkreten Fall nutzten würde, um darüber hinaus gehend bisher ungeklärte Aspekte anzusprechen - doch die Begründung des Urteils steht bisher noch aus.
Internetrechtler wie Kremer haben dabei vor allem eins im Kopf: Das Urteil gegen den Heise-Verlag, das 2006 für Aufregung sorgte. Kurz gefasst, verpflichtete es Heise als Forenbetreiber, nicht nur nachträglich bei Rechtsverstößen in Forumseinträgen aktiv zu werden, sondern darüber hinaus auch vorab solche Forumseinträge zu verhindern - bei kontrovers diskutierten Themen seien diese erwartbar und die Kontrolle zumutbar, urteilte das Oberlandesgericht Hamburg. "Aber welche Prüfungspflichten hat ein Forenbetreiber dann genau? Soll er alle Beiträge mit bestimmten Begriffen auf eine schwarze Liste setzen? Und was ist ist, wenn dann einfach jemand 'dumm' statt 'blöd' schreibt?", fragt der Hamburger Anwalt Martin Bahr: "Das ist völlig offen, und es gibt noch kein höchstrichterliches Urteil dazu." Im Gespräch mit tagesschau.de sind Bahr und Kremer jedoch eher skeptisch, dass der BGH auf diese Fragen eingehen wird - auch wenn sich das Heise-Urteil in Teilen auf eine ältere BGH-Entscheidung stützte."Das war aber ein anderer Senat des BGH", gibt Juraprofessor Hoeren zu bedenken. Er schließt Überraschungen in Karlsruhe nicht aus. "Egal, was am Ende herauskommt, es wird für Aufruhr im Netz sorgen", sagt Bahr.
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