maximal 50km/h in geschlossenen Ortschaften maximal 80km/h auf Landstraßen Alkoholgrenze 0,5 Promille Anschnallpflicht durchgezogene gelbe Linien am Straßenrand bedeuten Parkverbot telefonieren nur mit Freisprecheinrichtung an der Tankstelle: Radio, Handy , Motor und selbstverständlich Zigaretten aus bei Pannen oder Unfall dürfen sie Ihr Fahrzeug nur mit einer gelben oder orangefarbenen reflektierende Warnweste verlassen Im Gegensatz zu Deutschland müssen Sie in Spanien zwei Warndreiecke im Fahrzeug mit sich führen. Es besteht Gurtanlegepflicht auf allen damit ausgerüsteten Plätzen. Das Telefonieren mit Handy ist ohne Freisprecheinrichtung bei Strafe von 90,- € verboten. Vor Einfahrt in einen Tunnel unbedingt das Fahrlicht einschalten; oder auslassen und Na??? Richtig: 90,- € bezahlen. Achtung: hier auf Gran Canaria finden sie Radfahrer und Fussgänger auf der Standspur der Autobahn (nichts ist unmöglich!) In Spanien zugelassene Fahrzeuge müssen auch in Spanien versichert werden, sonst; STRAFE ! Folgende Papiere sollten sie immer bei sich führen: Versicherungspolice und Nachweis über gezahlten Beitrag Führerschein, Fahrzeugpapiere Steuerbescheinigung Ausweispapiere
habs editiert. das kann fritz nicht wissen dass von islacanaria das übernehmen der nachrichten anders läuft. also fritz, dort dürfen wir nur die hälfte des textes übernehmen und dann zum weiterlesen den link zu islacanaria so wie ich es jetzt oben bei dir geändert habe. liebe grüße und danke für deine mitarbeit sanny
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Erfahrung heißt garnichts! Mann kann seine Sache auch 35 Jahre schlecht machen.
ZitatGepostet von Barbara GC Hallo jemand zuhause???
werden meine Beiträge oder PN nicht gelesen
... wir sind zuhause, aber Du anscheinend nicht.
Es wäre schon nett, wenn Du die "öffentlichen Hinweise" in der Shoutbox endlich wieder löschen würdest, damit sie nicht noch die ganze Gemeinde lesen kann.
Ich fühle mich dadurch verunglimpft. Eine PN hätte vollkommen gereicht, Barbara.
ZitatGepostet von Gran Canaria Forum shoutboxeinträge können nur binnen 60 sekunden gelöscht werden nach eingabe.also babs kann sie nicht mehr löschen.
... dann war das aber sehr unüberlegt von Barbara, mich so bloßzustellen, genau wie mit den ganzen Hinweisen auf meinen postings - die kann sie aber wohl noch löschen!
LG Fritz
PS: ich habe übrigens alle meine Beiträge jetzt selbst editiert.
zu der Sache mit der Geschwindigkeit in geschlossenen Ortschaften bin ich doch der Meinung nicht 50 Kmh sondern nur 40 Kmh, oder sollte ich mich dermaßen täuschen, hat sich vieleicht was geändert in den Verkehrsvorschriften?. Bitte klärt mich doch diesbezüglich auf im voraus.
Bruno
:176: unser Motto:176: Wo Du hingehst will auch ich hingehen
ZitatGepostet von Bruno49 zu der Sache mit der Geschwindigkeit in geschlossenen Ortschaften bin ich doch der Meinung nicht 50 Kmh sondern nur 40 Kmh, oder sollte ich mich dermaßen täuschen, hat sich vieleicht was geändert in den Verkehrsvorschriften?. Bitte klärt mich doch diesbezüglich auf im voraus.
Bruno
Landesweit gilt 50 km/h innerorts, wird aber in den meisten Gemeinden per Schild auf 40 begrenzt.
Innerhalb der Ortschaften sind die 40 km meist auf der Fahrbahn aufgemalt. kann aber auch vorkommen, dass die zulässige Geschwindigkeit aus besonderem Grunde noch weiter reduziert ist, dann wird i.d.R. per Schild darauf hingewiesen.
Thema Alkohol:
Diese Info stammt vom Innenministerium, verteilt in den Briefkästen vor Einführung des Punktesystems am 1.7.2006.
6 Punkte werden verhängt, wenn der Alkoholspiegel über 0,5 o/oo beträgt, bei Berufskraftfahrern und Führerscheinneulingen(wenn der Führerschein weniger als 3 Jahre besteht) sogar nur 0,3 o/oo
4 Punkte werden verhängt bei einem Alkoholspiegel von 0,25 - 0,5 o/oo, bei Berufskraftfahrern und Führerscheinneulingen o,15 o/oo
VG Willi
[ Editiert von Willi Gran Canaria am 25.04.07 11:47 ]