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 Arbeiten auf Gran Canaria - Arbeitsangebote & Arbeitssuche
MarioCanarias ( gelöscht )
Beiträge:

27.06.2007 06:57
RE: CALLCENTER-schlechter Ruf, Teil 2 Antworten

Call-Center – Schlechter Ruf??!!
Teil 2
Es scheint, wir haben mit unserem Artikel über Call-Center direkt ins Schwarze getroffen!
Böse Anrufe, üble Beleidigungen gegen die Herausgeberin des Boulevard Gran Canaria Magazins, Verleumdungen und Drohungen gegen unseren Redakteur, der diese ganze Angelegenheit “aufgedeckt” hat! Bezahlte Werbung für die Firma EMMA Telemarketing war noch einer der harmloseren Sprüche. Kommt Ihnen das aus der „wilden Timesharing-Zeit“ bekannt vor?
Auf der anderen Seite viel Lob von so genannten „selbständigen Angestellten“ und Betroffenen, die wie so oft mal wieder verar….. werden / worden sind. Einer unserer Leser hat es auf den Punkt gebracht: „Jeder weiß es, aber niemand spricht darüber“. Wie wahr, wie wahr! Besonders nett fanden wir den Ausspruch einer Angestellten (ausgerechnet) der Firma EMMA Telemarketing, welche sich sehr positiv über das Arbeitsklima und die Geschäftsleitung äußerte. Es geht also doch – sogar mit Arbeitsvertrag!

Stellen Sie sich immer wieder die Frage, warum Sie als Mitarbeiter selbständig sein müssen? Die Antwort ist kurz und knapp: Ausschließlich zum Wohle der Besitzer der Call-Center. Diese sparen sich Monat für Monat die Lohnnebenkosten in Höhe von mehreren Hundert Euros pro Mitarbeiter. Es ist nicht so, dass die Nebenkosten nur die 6 bis 15 Prozent Lohnsteuer und knapp 7 Prozent Sozialversicherung betragen, welche dem Arbeitnehmer von seinem Bruttogehalt abgezogen werden. Vielmehr stehen Ihnen als Arbeitnehmer 14 (vierzehn) Gehälter pro Jahr zu. Weiters muss der Arbeitgeber rund 30 Prozent Ihres Bruttogehalts als Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung bezahlten. So kommt Monat für Monat eine doch enorme Summe auf den Arbeitgeber zu. Dieses Geld wird mit den Selbständigenverträgen eingespart.
Wie wollen Ihnen das einmal in Euro vorrechnen:
Angenommen Sie verdienen als selbständiger Alleinstehender ca. 1000,- Euro netto pro Monat. Zusätzlich bezahlt Ihr Arbeitgeber Ihnen noch Ihre Sozialversicherung / Steuern, welche Sie selber abführen müssen (je nach Steuersatz ca. 300,- Euro pro Monat). Kosten für den Arbeitgeber also rund 1300,- Euro pro Monat. Bei dieser Rechnung ist immer noch eine Unbekannte zu berücksichtigen: Was passiert im Krankenfall oder während Ihres Urlaubs? Wir Ihr Geld weiterhin bezahlt?

Als Angestellter mit Arbeitsvertrag sieht die Rechnung anders aus. Zunächst stehen Ihnen 14 Jahresgehälter zu. Um ca. 1000,- Euro netto ausbezahlt zu bekommen, würde Ihr Bruttogehalt ca. 1275,- Euro betragen. Dieses 14-mal im Jahr! Akkumuliert auf 12 Gehälter wären es also ca. 1480,- Euro brutto, bzw. ca. 1150,- Euro netto pro Monat. Die Nebenkosten auf ca. 1150,- Euro Nettogehalt, welche der Arbeitgeber direkt abführen muss, betragen bei dieser Rechnung monatlich ca. 780,- Euro zuzüglich der 150,- Euro anteiliges „Urlaubs- und Weihnachtsgeld“.
Im Krankheitsfalle und im Urlaub wird Ihr Gehalt natürlich weitergezahlt!

Der Arbeitgeber spart sich bei selbständigen Angestellten folglich ca. 630,- Euro pro Monat.

Welche Möglichkeiten haben Sie als selbständiger Angestellter?
Wir haben uns mit einer Anwältin kurzgeschlossen, welche bekannt für ihre Kenntnisse im Arbeitsrecht ist. Diese wiederum hat mit Arbeitsrichtern gesprochen. Laut Ihrer Auskunft waren die Arbeitsrichter sehr erstaunt über diese neue Variante der Arbeitsverhältnisse, insbesonders nachdem hunderte(!!) Prozesse dieser Art gegen Timesharing Firmen immer zugunsten der Arbeitnehmer entschieden worden waren. Der Tenor hörte sich wie folgt an: Wer eine feste Arbeitszeit hat, in einem Büro einen eigenen Arbeitsplatz in Form eines Schreibtisches/Computer/Telefons oder ähnliches hat und einen vorgeschriebenen Arbeitsablauf einzuhalten hat, der ist abhängiger ANGESTELLTER und kann kein selbständiger Unternehmer sein!
Die bekannten Aussagen der Arbeitsgeber, derer Anwälte hätten alles rechtlich überprüft und für korrekt befunden und blablabla, sind somit nur Sprüche, die für einen Arbeitsrichter anscheinend nicht bindend sind.

Es spricht also, außer dem Finanziellen, nichts gegen einen normalen Arbeitsvertrag. Jeder Arbeitsvertrag kann grundsätzlich zu jeder Zeit mit 14-tägiger Frist gekündigt werden. Selbst ein 6-Monats-Vertrag kann innerhalb dieser sechs Monate problemlos aufgelöst werden. Die angeblich horrenden Abfindungen, die der Arbeitgeber zu zahlen hat, sind in Wirklichkeit lächerlich gering. Pro Arbeitsjahr stehen Ihnen als Arbeitnehmer 45 Bruttotageslöhne als Abfindung zu. Haben Sie bei einem 6-Monats- oder einem unbefristeten Arbeitsvertrag zum Beispiel nur 3 Monate gearbeitet, monatlich 1200,- Euro Brutto verdient, dann beträgt Ihre Abfindung 450,- Euro. Für diese geringe Summe ist der Arbeitgeber Sie aber legal „los“. Innerhalb der Probezeit steht Ihnen aber keine Abfindung zu. Abgesehen davon kann der Arbeitgeber alle Kosten, die durch einen Arbeitnehmer entstehen, von seiner Steuer absetzen!

Wir können, dürfen und wollen Ihnen nicht empfehlen, wie Sie vorzugehen haben, um zu Ihrem Recht zu kommen.
Jedoch möchten wir Ihnen gerne verraten, wie und warum wir bereits einen Musterprozess gewonnen haben. Wir und einige Freunde von uns waren damals wie folgt vorgegangen:
- Wir hatten uns nicht als Selbständige (Autonomo) angemeldet.
- Wir hatten zu unserer eigenen Sicherheit eine private Krankenversicherung zum Bei-

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spiel bei der DKV (Erna oder Heike Telefon
928 777 500) abgeschlossen. Diese kostet damals wie heute ca. 45,- bis 65,- Euro im Monat. Somit waren wir voll und ganz privat krankenversichert.
- Wir notierten akribisch Tag für Tag
a) von wann bis wann wir gearbeitet hatten, auch Sonn- und Feiertage
b) wer gleichzeitig mit uns gearbeitet hatte und dies hätte bezeugen können
c) was wir gearbeitet hatten, also in unserem Beispiel 2 Paare „getourt“, einen Abschluss gemacht, etc.
d) wann wir welche Zahlungen in welcher Form erhalten hatten, also in bar oder Überweisung etc. Gleichzeitig hatten wir alle Bankbelege, Quittungen und Anweisungen aufgehoben.
- Wir hatten keine Rechnungen oder Belege von/für den Arbeitgeber unterschrieben, und wenn, dann nicht mit unserer normalen Unterschrift.
- Wir sammelten alles Schriftliche, das wir für uns und/oder unseren Aufgabenbereich erhalten hatten, um vor dem Arbeitsgericht Belege zu haben.
- Wir notierten uns so viele Telefonnummern, Anschriften und Namen der Personen, die wir selber kontaktiert hatten, mit Uhrzeit, Anrufgrund etc.
- Wir notierten uns so viele Telefonnummern, Anschrift und Namen der Personen, von denen wir angerufen worden sind, mit Uhrzeit, Anrufgrund etc.

Als wird dann „plötzlich“, wie damals üblich, gefeuert wurden, unser Gelder nicht korrekt ausbezahlt worden waren (und wir nebenbei auch noch von so genannten Bodyguards bedroht wurden) hatten wir uns mit mehreren Leidensgenossen an die SEMAC gewandt. Die SEMAC ist die gesetzlich vorgeschriebene und für den Arbeitnehmer kostenlose Schiedsstelle, welche vor dem Arbeitsgericht eingeschaltet werden muss. Natürlich sind unsere Arbeitgeber nicht zum Termin erschienen. Also wurden die Verfahren vor dem Arbeitsgericht weitergeführt. Dort haben die Arbeitsrichter nach Sichtung unserer Beweise und Aufzeichnungen den Arbeitgebern, bzw. deren Anwälten sehr deutlich zu verstehen gegeben, dass auch in Spanien Recht und Ordnung zu herrschen hat, und dass der Arbeitnehmer als Schutzbefohlener anzusehen ist. Prozesse gewonnen – Abfindungen und Ausgleichszahlungen erhalten, Sozialversicherungsbeiträge mussten nachbezahlt werden etc.
Die Vorgangsweise, Fristen etc. für/bei einem SEMAC/Arbeitsgerichtsverfahren werden wir in einer der nächsten Ausgabe (voraussichtlich im September) beschreiben.


mit Genehmigung von:

Das Neue Boulevard Gran Canaria, Magazin für deutschsprachige Residenten

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