Sie sind vermutlich noch nicht im Forum angemeldet - Klicken Sie hier um sich kostenlos anzumelden  
Sie können sich hier anmelden
Dieses Thema hat 0 Antworten
und wurde 504 mal aufgerufen
 Fluggesellschaften & Mietwagen
Jenny2412 Offline




Beiträge: 429

14.07.2007 17:49
RE: Reiseveranstalter zahlt bei verschlafenen Rückflüg Antworten

Kanarische Inseln - Reiseveranstalter zahlt bei verschlafenen Rückflügen

Kanarische Inseln, 13.07.2007: Das Amtsgericht Duisburg hat entschieden, dass Reiseveranstalter auch bei verschlafenen Rückflügen zur Kasse gebeten werden können. Eine Frau und vier Mitreisende hatten bei ihrem Urlaub auf den Kanarischen Inseln die Rezeption gebeten sie rechtzeitig per Telefon zu wecken. Dieser Anruf erfolgte nicht. Somit verpassten sie ihren Rückflug nach Deutschland. Laut den Richtern gehöre ein Weckservice bei Hotels der gehobenen Kategorie zum Standard. Es müsse auch nicht ausdrücklich in der Hotelbeschreibung erwähnt werden. Ein mangelhafter Weckservice sei daher ein Reisemangel, und für den muss der Veranstalter aufkommen. Allerdings braucht der Reiseveranstalter nur die Hälfte der Kosten übernehmen. Den Rest muss der Urlauber selbst zahlen, denn er muss sich zusätzlich den Wecker stellen.

www.megawelle.com

 Sprung  
Xobor Forum Software von Xobor
Einfach ein eigenes Forum erstellen
Datenschutz