Kanarische Inseln - Reiseveranstalter zahlt bei verschlafenen Rückflügen
Kanarische Inseln, 13.07.2007: Das Amtsgericht Duisburg hat entschieden, dass Reiseveranstalter auch bei verschlafenen Rückflügen zur Kasse gebeten werden können. Eine Frau und vier Mitreisende hatten bei ihrem Urlaub auf den Kanarischen Inseln die Rezeption gebeten sie rechtzeitig per Telefon zu wecken. Dieser Anruf erfolgte nicht. Somit verpassten sie ihren Rückflug nach Deutschland. Laut den Richtern gehöre ein Weckservice bei Hotels der gehobenen Kategorie zum Standard. Es müsse auch nicht ausdrücklich in der Hotelbeschreibung erwähnt werden. Ein mangelhafter Weckservice sei daher ein Reisemangel, und für den muss der Veranstalter aufkommen. Allerdings braucht der Reiseveranstalter nur die Hälfte der Kosten übernehmen. Den Rest muss der Urlauber selbst zahlen, denn er muss sich zusätzlich den Wecker stellen.