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Dieses Thema hat 6 Antworten
und wurde 639 mal aufgerufen
 Residencia, Banken, Rente, Steuern Auto anmelden, Führerschein
Ductreiber ( gelöscht )
Beiträge:

19.10.2007 14:46
RE: Führerscheinentzug rechtliche wie? Antworten

Weiß zufällig jemand wie das hier auf den Kanaren/Spanien gehändelt wird wenn man den Lappen abgenommen bekommt wegen was auch immer?
ISt das auch so ein gezeeter wie in DE mit MPU und Ausbremsung durch die Behörden?
Nicht das jetzt falsche Gedanken kommen, interessiert mich nur mal so, da ein Kumpel in DE mit Restalkohol der Party am abend vorher erwischt wurde....

zauberin60 ( gelöscht )
Beiträge:

19.10.2007 18:56
#2 RE: Führerscheinentzug rechtliche wie? Antworten

Schau mal hier, da sind ne Menge links.
http://www.spanien-talk.de/viewtopic.php...78a521c12f1ee36

Sorry, ist mir zu viel zum Lesen *ggg*

Am besten fand ich aber diese Antwort:

Zitat
Hallo!

Klar darf er in Spanien ohne geltende Fahrerlaubnis fahren.

Denn Spanien liegt auf dem Mond und ist ein rechtsfreier Raum....

In Spanien darf er ohne Führerschein auch Flugzeuge fliegen, da die Luftkontrollen für deutschsprachige Touristen abgeschafft wurden.

Vergesst nicht Perlenketten und kleine Spiegel als Geschenke für die Eingeborenen mitzubringen.

Ductreiber ( gelöscht )
Beiträge:

20.10.2007 10:54
#3 RE: Führerscheinentzug rechtliche wie? Antworten

Mich würde mal interessieren wie das dann bei der Wiedererteilung gehandhabt wird?

Franco77 Offline




Beiträge: 1.471

22.10.2007 00:00
#4 RE: Führerscheinentzug rechtliche wie? Antworten

Ich kenne insgesamt 4 Fälle, alles Einheimische, denen der Lappen wg. Alk abgenommen wurde.
Ich weiß NICHT mehr, wie hoch die jeweilige Zeitdauer des Führerscheinentzuges war und wieviel Promille da jeweils im Spiel waren, einer von ihnen war in einen Unfall verwickelt, die restlichen 3 kamen in normale Verkehrskontrollen.

Gemeinsamkeit: bei allen verlief die Wiedererteilung recht unproblematisch und vergleichsweise rasch.
Soweit ich mich erinnere, hatten die sich noch am meisten über die relativ hohen Gebühren für den nötigen Papierkram aufgeregt.

Eine MPU nach dt. Modell mußte keiner von ihnen absolvieren.

Aber wie gesagt, das sind nur 4 Fälle von tausenden, eben die, von denen ich irgendwie was mitbekam.

.

www.kanaren-insider.de

doro1 Offline




Beiträge: 4.732

22.10.2007 00:21
#5 RE: Führerscheinentzug rechtliche wie? Antworten

Jep,kenne leider(oder Gott sei Dank) auch nur einen Fall,und der liegt schon paar Jahre zurueck!!
Mein damaliger Arbeitskollege ist in die Muehlen geraten*gg* hat sich auch nur aufgeregt wegen einer Geldstrafe von damals 80000 Pesetas,den "Lappen" hat er glaube ich schnell wieder bekommen! MPU? denke mal das sind noch "Fremdwoerter" hier!!
Trotzdem!! interessantes Thema!! mich wuerde der aktuellle Stand der Dinge auch mal interessieren,werde bei Gelegenheit meinen "Canariokumpel" mal fragen!
LG Doro

http://fuerauswanderer.de.to/

VIVA LA VIDA :489:

Cabrera Offline




Beiträge: 99

22.10.2007 08:43
#6 RE: Führerscheinentzug rechtliche wie? Antworten

Trunkenheit am Steuer sollte generell weltweit hart bestraft werden. Wer sich alkoholisiert hinters Steuer setzt, handelt verantwortungslos sich selbst und seinen Mitmenschen gegenüber. Ich habe null Verständnis für diese Idioten.

Du bist ein Optimist, wenn du mehr Träume in dir trägst, als die Realität zerstören kann.

Palinka Offline




Beiträge: 12

23.10.2007 19:18
#7 RE: Führerscheinentzug rechtliche wie? Antworten

Es gibt nur in Deutschland und Östereich eine MPU . Wer in der Brd seinen Lappen verliert kann in Spanien nach Ende der Sperrfrist einen neuen machen ohne Auflagen . Jedoch muß derjenige die 185 Tage Wohnsitzfrist einhalten . Ausnahme : Lanzarote und Gran Canaria .... da Interessiert es das Trafico nicht , man brauch lediglich einen Wohnsitz und die NIE Nummer . Wer das so machen möchte schaut im Net unter KLAGUSCH S.L. , eine Fahrschule in Arrecife mit deutschem Lehrer und Deutschen Prüfbögen . Gruß

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