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 Urlaub auf Gran Canaria. Reiseberichte & Reiseunternehmen
Arno62 Offline




Beiträge: 1.104

20.10.2007 18:37
RE: Zollbestimmungen bei Rückreise Antworten

Kanaren Nachrichten für den 17.Oktober 2007. Kanarische Inseln - Winterzeit ist Kanaren-Urlaubszeit - Zurück geht es dann sonnengebräunt und mit massenhaft billigen Zigaretten im Gepäck- Wäre da nicht die Sache mit dem Status als Steuersondergebiet –

Mit dem Beginn der Herbst/Winter-Saison starten auch auf kleineren deutschen Flughäfen, die ganzjährig nur Innereuropäische Flüge anbieten, wieder die Flüge auf die Kanarischen Inseln. Die gehören zwar zur EU, sind aber als sogenanntes Steuersondergebiet eingestuft. Für die kleineren deutschen Airports bedeutet das konkret, daß während der Ankünfte von Ferienfliegern von den Kanarischen Inseln Zöllner anwesend sein müssen. Für Kleinflughäfen, wie z.B. den 'Allgäu Airport' Memmingen müssen dann Zöllner aus anderen Gebieten anreisen, um die rückkehrenden Urlauber zu kontrollieren. Ankommende Maschinen von den Kanaren müssen im Fall Airport Memmingen eine Stunde vor Ankunft angemeldet werden, die Zollbeamten werden dann von der Oberfinanzdirektion zum Flughafen geschickt um die Kontrollen durchzuführen. Nicht jeder Urlauber der seine Ferien- oder den Winter auf Gran Canaria, Teneriffa, Lanzarote, Fuerteventura, oder einer der kleineren Inseln des Archipels verbracht hat, kennt die erlaubten Freimengen, die bei der Rückreise in EU-Länder eingeführt werden dürfen.

Weiterlesen:
http://islacanaria.net/index.php/content/view/3709/350/

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