... von einem Vertrag weiß ich bei Usenext nichts.
Darum geht es ja auch gar nicht, sondern vielmehr darum, daß man AUF JEDEN FALL schon mal 2 Wochen kostenlos saugen kann.
Und wenn einer Flatrate hat, kann er praktisch Tag und Nacht seine Lieblingsmusik herunterladen. Was er anschließend macht, wenn die 2 Wo. oder sein Kontingent verbraucht ist, ist dann jedem seine Sache.
... dann hast Du halt nicht gekündigt! Steht alles genau drin.
Also, bei mir hat es wunderbar geklappt: habe 2 Wo. gesaugt (5.000 MB), rechtzeitig gekündigt, und fertig. Ich wollte auch nicht weitermachen.
Ich habe KEINEN CENT bezahlt!
Deshalb habe ich ja anfangs schon darauf hingewiesen, daß nach den 2 WO. jeder selbst entscheiden muß - mehr vorkauen geht doch nicht. Lesen kann doch jeder selbst, oder?
plötzlich war keine Kündigung da oder zu spät, sowas sollte nur schriftlich mit Einschreiben und Rückschein erfolgen, und bei der Post hier , kannste den 3 Wochen vorher losschicken
alles gut und schön,aber ich mache sowas nicht. verpflichte mich zu nichts,
wer es machen will, soll, aber hinterher nicht jammern wenn es schief geht.
Die angesprochende Vertragsproblematik(es hagelt nur von Protesten und Vorwürfen der Unseriösität im Internet) ist UNSERIÖS. Es gibt viele Fälle, wo Kündigungen ignoriert wurden und die Ladekosten trotzdem per Inkassobüro angemahnt wurden.
Ferner ist auch der rechtliche Aspekt des Downloads von UseNext umstritten! Usenext(man beachte das X im Namen im Gegensatz zur altbekannten UseNet-Plattform) lässt sich nur den Traffic und Internetauftritt bezahlen und der Download erfolgt auf Rechtsgrundlage des "Saugers". Kein Cent wandert zum Interpreten oder Gema!
Zitatwenn du nicht willst das irgendwann die Polizei vor deiner Tür steht,dann laß bitte die Finger von Usenext.
Probleme kannst du mit diesem Downloadservice sehr schnell bekommen und legal ist es auf keinen Fall.
Usenext ist genau wie alle anderen Bezahldienste reine Abzocke und kann irgendwann rechtliche Folgen mit sich bringen,also melde dich dort keines falls an auch nicht für ein 14 Tage - Probeabo !!!
Noch eine Info zu dem angepriesenen "Schnäppchen":
ZitatDer hinter UseNeXT stehenden Aviteo Ltd. aus München wirft die GEMA vor, mit dem Hinweis auf einen einfachen und schnellen Zugriff auf rund eine Million Musiktitel im MP3-Format Kunden angelockt zu haben. Der Dienst "geriert sich selbst als reiner Zugangsvermittler zum UseNet, einem auf Diskussionsforen basierten Netzwerk", beklagt die Verwertungsgesellschaft. Dabei habe der Betreiber sein kostenpflichtiges Angebot zu einer speziellen Newsgroups-Erschließung "mit eindeutigen Bezügen zu illegalen Tauschbörsen" beworben. Insbesondere die Anonymität, Schnelligkeit und Sicherheit des Zugriffs auf die im Rahmen des UseNet verfügbaren Inhalte würden angepriesen. Darüber hinaus biete der Dienst nach wie vor eine besonders ausgefeilte Such-Software an, um Musikwerke und sonstige urheberrechtlich geschützte Inhalte leichter auffindbar zu machen und komfortabler zu verwalten.
Tatsächlich verspricht die Website unter anderem "Download ohne Limit" bei hohen Geschwindigkeitsraten. "Bei über 384 Millionen Artikeln finde ich immer genau das Richtige für mich", wird der Nutzer "Thomas D." zitiert. Allein in den Allgemeinen Geschäfts- und Vertragsbedingungen aus dem Jahr 2004 findet sich klein gedruckt ein Hinweis zum Urheberrechtsschutz. Demnach verpflichtet sich der Kunde bei der Nutzung des Services, keine Materialien "zu posten oder zu übertragen, die gegen irgendein Patent, eingetragenes Marken(-zeichen), Copyright, Geschäftsgeheimnis oder anderes Recht irgendeines Dritten verstoßen, es sei denn, Sie sind der Inhaber der Rechte oder haben die Erlaubnis des Inhabers".
2007-11-21 10:39 Frankfurt/Main Wer im Internet auf ein vermeintliches Gratisangebot stößt, sollte nie vorschnell darauf eingehen. Denn oft verbergen sich dahinter kostenpflichtige Dienstleistungen oder Waren, für die der Verbraucher dann unerwartet eine Rechnung bekommt. "Ich sage immer: Es gibt nichts umsonst, daher sollte man sehr vorsichtig sein", sagte Ute Klaus von der Verbraucherzentrale (VZ) Hessen. Die Seite muss so genau wie möglich auf einen Kostenhinweis hin überprüft werden. "Er kann zum Beispiel irgendwo in blasser Schrift vor hellem Hintergrund stehen, das sieht man kaum", sagte Ute Klaus. Von einem solchen offenbar dubiosen Angebot die Finger zu lassen, erspart in jedem Fall Ärger. Die VZ hatte in Frankfurt die Ergebnisse einer Umfrage unter 6.658 Internetnutzern präsentiert, die bereits auf entsprechende Angebote hereingefallen sind. Bei fast einem Viertel der Teilnehmer (23,5 Prozent) hatten sich vermeintlich kostenlose Serviceangebote - etwa Hausaufgabenhilfen - später als kostenpflichtig herausgestellt. Bei 12,8 Prozent hatten die Anbieter von Tests - etwa mit Fragen für die Führerscheinprüfung - eine Rechnung geschickt. Bei anderen Nutzern ging es um SMS-Pakete, Ahnenforschung, Lebensalter-Prognosen, Musik- oder Filmdownloads, Gewinnspiele oder auch Tauschbörsen. Gut 44 Prozent der Betroffenen waren auf Anbieter aus Deutschland hereingefallen. Bei fast ebenso vielen (42 Prozent) kam die Rechnung aus dem Ausland, die restlichen Befragten konnten bei diesem Punkt keine Angabe machen. Die Herkunft eines Anbieters erlaube allerdings auch keinen Rückschluss auf seine Seriosität, so Ute Klaus. Wer unerwartet eine Rechnung erhält, sollte nach Möglichkeit einen Screenshot der betreffenden Seite anfertigen, der beweist, dass der Kostenhinweis tatsächlich nicht sofort sichtbar war. "Sonst kann es passieren, dass der Anbieter ganz schnell seine Seite umbaut und den Hinweis doch gut sichtbar platziert", sagte Klaus. Tätig müssen Verbraucher spätestens werden, wenn der Anbieter einen Mahnbescheid schickt. "Dann sollte man innerhalb von 14 Tagen Widerspruch einlegen." Im Zweifel empfiehlt sie die Beratung durch einen Rechtsexperten, der einschätzen kann, ob die Forderung gerechtfertigt ist oder nicht.