Hallöchen, ich habe mal eine Frage. Ich versuche zwar schon die ganze Zeit, selbst an Infos zu kommen, entweder gucke ich falsch oder ich bin zu dumm dazu.
Wenn man als Rentner auf Gran Canaria leben möchte, kann man dann in seiner deutschen Krankenversicherung bleiben? Soweit ich das bisher gelesen habe ist das so - ich bin mir aber nicht sicher, ob die Infos auch so stimmen.
Und dann habe ich noch gelesen, dass man, wenn man 15 Jahre in die gesetzliche Krankenkasse auf GC eingezahlt hat, einen Anspruch auf spanische Rente ( rund 400 Euro) hat. Stimmt das?
Vielleicht kann mir hier jemand eine Antwort darauf geben. Danke schon mal im Voraus!
Übrigens, in Deutschland ist endlich mal schönes Wetter!! Freu.
LG Birgit
Es gibt Menschen die nicht die Intelligenz besitzen die Wirkungen ihrer eigenen Handlung zu verstehen.
Wenn man als Rentner auf Gran Canaria leben möchte, kann man dann in seiner deutschen Krankenversicherung bleiben? Soweit ich das bisher gelesen habe ist das so - ich bin mir aber nicht sicher, ob die Infos auch so stimmen.
LG Birgit
Hallo Birgit,
um die Frage richtig beantworten zu können, mußt Du uns angeben:
- bist Du in Deiner KV pflicht- oder freiwillig versichert,
- willst Du hier resident sein oder nicht.
Hast Du schon mit Deiner KK darüber gesprochen? Ist es eine gesetzliche KK?
vielen Dank für die Rückmeldung, also mein Mann ist zur Zeit bei mir versichert und ich bin freiwillig versichert. Er bekommt erst ab Ende Juli dieses Jahres Rente. Er wird dann auch dort freiwillig versichert sein.
Meine Mutter ist pflichtversichert.
Wir wollen Residente werden. Geplant ist in ca. 3 Jahren - ich weiß es ist noch lange hin, aber ich würde schon mal gerne das ein oder andere wissen.
Mit der KV hab ich noch nicht gesprochen, da das zur Zeit noch nicht spruchreif ist - ich wollte mich nur vorab schon mal informieren.
Lieben Gruß Birgit
Es gibt Menschen die nicht die Intelligenz besitzen die Wirkungen ihrer eigenen Handlung zu verstehen.
also Du bist, und Dein Mann wird freiwillig Versicherter bei einer gesetzlichen KK. Da dies schon ab Ende Juli 2008 bei Deinem Mann sein wird, bleibt er wahrscheinlich auch nachher bei Dir versichert. Wenn ja, mußt Du Punkt A, Absatz 2 und Absatz 3, Punkt 4 des Formulars E 106 ausfüllen. Sollte er aber alleine freiw. Versicherter werden, entfällt das. Außerdem muß die KK rechts im Feld A3-Punkt 4 den Eintrag machen: „freiwillig versicherter Bezieher einer Rente wegen Alters“! Möglicherweise braucht Ihr eine Bescheinigung über die mtl. Rentenhöhe, die Ihr dann hier vom Konsulat übersetzen und bescheinigen lassen müßt. Jedenfalls war das noch von 15 Jahren so – kann sich aber inzwischen geändert haben. Du brauchst dann für Dich (bzw. auch für Deinen Mann) das Formular E 106. Kein anderes!!! Dieses muß von der KK mit Punkt 2 + 7 des E 106 ausgefüllt werden. Dieses E 106 gilt dann jeweils für ein Jahr und muß hier von der Seguridad Social abgestempelt werden. Damit könnt Ihr dann zu den Ärzten der Seguridad Social gehen – zu keinem anderen!Zum Arztbesuch reicht dann eine Kopie der Vorderseite aus.
Sämtliche Leistungen sind dann für Rentner kostenlos!
Was Deine Mutter nun betrifft, ist das Procedere ein anderes:
Sie braucht eine Bescheinigung ihrer KK, daß sie pflichtversichert ist, mit Angabe der mtl. Rentenhöhe mit Bescheinigung vom Konsulat – siehe oben!
Mit der Bescheinigung von der KK muß sie dann zur Seguridad Social gehen und eine Krankenkarte (für Rentner = [color=red]Documento de Afiliaciòn a la Seguridad Social) beantragen.[/color] Damit kann sie dann zu einem Arzt der SS gehen. Die Karte gilt dann für immer.
So, das ist das, was ich so auf Anhieb und aus eigener Erfahrung mitteilen kann. Da es ja noch Zeit hat, und sich innerhalb der EU noch einiges ändern kann, ist es auf jeden Fall ratsam, wenn Ihr Euch etwa 6 Monate vor der geplanten Auswanderung nochmal genau bei Eurer KK erkundigt. Ich hoffe, daß ich etwas geholfen habe, und