in spanien müssen auch geringfügig beschäftigte ofiziell amgemeldet werden je nach beschäftigungszeit (sprich arbeitsstunden) wird dann das arbeitslosengeld entsprechend gekürzt. also hinzuverdienen kannst du nur "schwarz", ohne das du einbussen zu verzeichnen hast.
Nichts ist so gerecht verteilt wie die Intelligenz: jeder meint genug davon zu haben..
Sie müssen angemeldet sein. Ok.. habe ich verstanden. Das bedeutet wiederum das man die komplett fälligen Sozialbeiträge übernehmen muss? Vermutlich ja. Hintergrund dieser Fragen ist eine Geschäftsidee wo ich einer Bekannten (z.Zt. arbeitslos) die Möglichkeit auf Zuverdienst einräumen möchte. Viel lieber wäre mir natürlich ich könnte sie fest einstellen. Aber bei einem Neustart muß man immer sehen was übrig bleibt da ich es alleine nicht schaffe.
Oder wäre es möglich sie auf Stundenbasis zu beschäftigen, so das die Sozialbeiträge "vorerst" beim Arbeitsamt bleiben.
Bei entsprechenden Einnahmen kann man die Sozialbeiträge ja übernehmen.
Oder gebe es ganz und gar eine Förderung? Gerade wenn man einen langzeit arbeitslosen einstellt?
soweit ich weiß (bitte korrigieren wenn es nicht mehr so ist) kann sie zu ihrem arbeitslosengeld eine bestimmte summe dazu verdienen wie hier auch in DE. Wenn es über dem Betrag ist der erlaubt ist zum zuverdienen wird das Arbeitslosengeld gekürzt.
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Erfahrung heißt garnichts! Mann kann seine Sache auch 35 Jahre schlecht machen.
Es gibt ein Förderprogramm, da bekommst einmalig bis zu 4800 Euro pro geschaffenem Arbeitsplatz. den Arbeitspratz mußt du aber dann zwischen 2 und 5 Jahren erhalten. Wie ich schon geschrieben habe, ich warte jetzt schon trotz Zusage über ein Jahr auf die Kohle...
[ Editiert von Administrator Ductreiber am 23.10.08 20:02 ]
wenn du deine freundin anstellen willst, dann kannst du das auch stundenweise machen:
beispiel: mein mechaniker arbeitet teilzeit : 10 std/woche dafür zahle ich 137.-€ sozialversicherung es gilt wie 1/4 arbeitsplatz mein zweiter mechaniker hatte anspruch auf arbeitslosengeld. auch er bekam den gleichen vertrag. von seinem arbeitslosengeld (570,-€) wurden ihm 30% abgezogen, obwohl er nur einen "25%-Arbeitsplatz" bekam .
Du brauchst deine freundin auch nicht fest einstellen. die arbeitsverträge laufen hier befristet (3,6 oder 12 monate) danach kann der vertrag EINMAL verlängert werden. eine zweite verlängerung hat automatisch einen feste anstellung zur folge.
Dann gibt es noch den arbeitsvertrag "fin de obra", das heisst nach bedarf für eine spitzenzeit. aber da fragst du besser eine gestoria laboral oder asesoria laboral. ansonsten ist das von ductreiber gesagte richtig: bei einrichtung eines festen arbeitsplatzes gibt es subventionen.. aber bitte nicht fest damit rechnen !
p.s. der zweite mechaniker hatte einen 6 monatsvertrag, der erste mechaniker ist inzwischen fest eingestellt
[ Editiert von Alexis2 am 23.10.08 20:32 ]
Nichts ist so gerecht verteilt wie die Intelligenz: jeder meint genug davon zu haben..