Beim letzten Besuch in Tauro ist mir aufgefallen das schon viele der alten Häuser abgebrochen sind.und als häßliche Ruinen rumstehen um auch den letzten Einwohnern das Leben da zu vermiesen.
Wie ich im Boletín Informativo de MaspalomasAhora.com gelesen habe ist am 25. okt. um 10°°Uhr eine Manifestation gegen den beginnenden Abbruch von Tauro
Die Krisenstimmung auf dem kanarischen Wohnungsmarkt hält an. Die aktuellsten Daten des spanischen Wohnungsministeriums berichten von insgesamt 23.278 Wohnungen auf den Kanaren, die seit dem 31. Juni dieses Jahres zum Verkauf angeboten werden. Dabei entfallen 43,5 Prozent der leer stehenden Immobilien auf die Provinz von Santa Cruz de Tenerife [color=red]und 56,5 Prozent auf die Provinz von Gran Canaria. Seit Anfang des Jahres fielen auf den Kanaren die Preise für eine Wohnung (neu oder gebraucht) um durchschnittlich rund fünf Prozent.
- So berichtet die Tageszeitung La Opinión. Probleme beim Kreditzugang sowie die Schließung vieler Immobilienbüros haben den Mietwohnungsmarkt in Spanien stark belebt. Laut einem Bericht der Consultingfirma Aguirre Newmans wird sich der Bestand an Mietobjekten bis zum Jahr 2009 um 15,5 Prozent erhöhen.
Für die Einfuhr von Waren aus Nicht-EU-Ländern gibt es bestimmte Zollfreigrenzen. Obwohl die Kanaren politisch gesehen zu Spanien und somit zur Europäischen Union gehören, gelten bei der Einfuhr von Produkten aus Gran canaria oder einer der anderen Inseln die gleichen Bestimmungen wie für Nicht-EU-Staaten.
15.12.2008 - Bei der Einfuhr von Waren aus Canarias nach Deutschland oder Österreich gelten seit Anfang Dezember 2008 folgende Zollfreigrenzen:
Statt bisher zwei dürfen künftig vier Liter Wein zollfrei eingeführt werden. Wein zählt nicht mehr zur Warengruppe Alkoholische Getränke, weshalb man zusätzlich zum Wein noch einen Liter eines Getränks mit mehr als 22 Prozent Alkoholanteil oder stattdessen zwei Liter eines Getränks mit weniger als 22 Prozent Alkoholanteil mitnehmen darf. Bei der Einfuhr von Bier galt bisher ein Warenwert von 175 Euro. Ab sofort wird die Höchstmenge in Litern angegeben – 16 Liter dürfen abgabefrei eingeführt werden. Die Höchstgrenze für „andere Waren“ wurde von 175 auf 430 Euro für Flugreisende und 300 Euro für alle anderen Reisenden angehoben. Die Höchstgrenze für Reisende unter 15 beträgt 150 Euro.
Die bisherigen Höchstmengen für Kaffee, Tee, Parfum und Edelmetalle entfallen. Sie zählen nach der neuen Bestimmung zu den „anderen Waren“, weshalb für sie auch die Obergrenze von 430 bzw. 300 Euro gilt. Die Höchstmenge von Tabakwaren verändert sich nicht. 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Rauchtabak dürfen zollfrei eingeführt werden.
Änderungen beim Postversand
Warensendungen aus Drittländern, also auch aus den Kanaren, waren bis Anfang Dezember bis zu einem maximalen Wert von 22 Euro vom Zoll und der Einfuhrumsatzsteuer befreit. Seit 1. Dezember wird die Zollfreigrenze auf 150 Euro angehoben, für die Umsatzsteuer gelten weiterhin 22 Euro als Obergrenze. Somit verbilligt sich das Versenden von Päckchen im Wert zwischen 22 und 150 Euro zwar, zu einer völligen Befreiung von Einfuhrabgaben kommt es allerdings nicht. Die abgabefreie Wertgrenze für private Geschenksendungen bleibt wie bisher bei 45 Euro.