Frag: muß man stehpinkelnde Nachbarn ersatzlos hinnehmen?
Anwort: NEIN!
Das Landgericht Berlin (Az. 65 S 335/0 hat geurteilt, daß Mieter um 10% die Miete mindern dürfen, wenn das Stehpinkeln des Nachbarn zu laut plätschert und durch die Wände zu hören ist.
Allerdings darf der Stehpinkler weiterpinkeln und der Nachbar die Miete mindern.
Kein Vermieter kann gegen den Stehpinkler oder die Mietminderung vorgehen.
Er kann sich nur wünschen, daß der Genervte nicht auch noch anfängt im Stehen zu pinkeln und so dem auslösenden Pinkler auch zu einer Mietminderung verhilft.
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Erfahrung heißt garnichts! Mann kann seine Sache auch 35 Jahre schlecht machen.
hab ich mir auch so gedacht, der oder ich denke mal eher DIE Richter/in tut mir echt leid, die den Fall bearbeiten musste... naja, was man nicht alles tut um Geld zu sparen...
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ZitatGepostet von - Sanny - hab ich mir auch so gedacht, der oder ich denke mal eher DIE Richter/in tut mir echt leid, die den Fall bearbeiten musste...