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Dieses Thema hat 6 Antworten
und wurde 768 mal aufgerufen
 Einkauf und Dienstleistungen, Geschäfte, Märkte, Handwerker & Co.
Eviltrash29 ( gelöscht )
Beiträge:

18.09.2009 16:00
RE: Umtauschrecht bei Neuwaren? Antworten

Hallo mal eine kleine Frage an die Gemeinde

Wie ist das? Ich habe mir eine Ray Ban Sonnenbrille gekauft. Jetzt war die zu eng und habe sie 2 Stunden später umgetauscht. (MosFashion Meloneras)

Jetzt 3 Tage später merken ich das auch diese immer noch zu eng ist und ich Kopfschmerzen bekomme und Streifen an den Seiten. Gilt in der EU ein Umtauschrecht von 2 Wochen wie auch in Deutschland? Ich meine ja. Theoretisch könnte ich sie noch drei mal tauschen oder?

Gebe es sogar, wenn ich darauf bestünde das Geld zurück?

doro1 Offline




Beiträge: 4.732

18.09.2009 17:02
#2 RE: Umtauschrecht bei Neuwaren? Antworten

Claro kannste noch umtauschen!! generell ist Umtauschrecht von 15 Tagen(wichtig natuerlich immer Rechnung UND Verpackung aufheben)!!Bei Klamotten sogar die dranhaengenden Etiketten. Geld zurueck ist immer so ne Sache,kommt drauf an was und wo gekauft,oft gibt es dann eben ueber den Betrag einen Wertgutschein. Hatte einen Fall mit Schuhen(Fehlkauf fuer meinen Zwerg,Markengeschaeft) 2 Monate spaeter dann im selben Laden die passenden Treter gefunden u.eben halt noch 2.50 draufgelegt*gg*
Ansonsten geht das immer problemlos,zb.im Carrefour hab ich auch schon Lebensmittel u.a. umgetauscht,immer Cash Back,sin compromiso.. Ansonsten nicht einschuechtern lassen.. wenn noetig, freundlich auf das "Libro de Reclamationes" hinweisen..kann auch mal helfen,hab ich aber noch nie benoetigt(manchmal reicht auch ein sehr ernster sauerlicher Blick)

Suerte..!!

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Eviltrash29 ( gelöscht )
Beiträge:

18.09.2009 22:52
#3 RE: Umtauschrecht bei Neuwaren? Antworten

Danke Doro!

Brösel Offline




Beiträge: 302

21.09.2009 10:54
#4 RE: Umtauschrecht bei Neuwaren? Antworten

Meines Wissens gibt es, zumindest in D, kein Umtauschrecht nur weil man die falsche Grösse gekauft hat.
Wenn kein Produktmangel vorliegt - und nur da greift das Gewährleistungsrecht - besteht für den Händler keine Verpflichtung, den Artikel umzutauschen oder Geld auszubezahlen. Wer also eine falsche Grösse kauft oder der Artikel doch nicht gefällt ist auf die Kulanz des Verkäufers angewiesen. Und genau da trennt sich die Spreu vom Weizen und man erkennt den guten Geschäftspartner.

Das 14tägige Rückgaberecht gilt nur bei Versandbestellungen gemäss Fernabsatzgesetz (in D bestimmt, EU-weit weiss ich nicht sicher). Ansonsten gilt erst mal gekauft wie gesehen. Viele Händler bieten aber aus Kulanz den Service sonst würden noch mehr Kunden bei Versandhändlern einkaufen.

Ich möchte im Schlaf sterben wie mein Opa .... nicht so heulend und schreiend wie sein Beifahrer ....

doro1 Offline




Beiträge: 4.732

21.09.2009 17:18
#5 RE: Umtauschrecht bei Neuwaren? Antworten

Naja,wie auch immer,was in De.ist,interessiert nicht!!
In der Regel gilt hier 15 (Werk) Tage Umtauchrecht egal ob ware mangelhaft oder nicht gefaellt!!
Allerdings gibt es Ausnahmen die beim Kauf aber locker erfragbar sind!! Beispiel;in Carrizal bei "toys.R.us" gab es im Fruehjahr Artikel mit 50 % Ermaessigung(bzw.gibt es immer noch)Umtauschrecht hier auf Nachfrage,u.wurde sogar auf dem Kassenbon ausgedruckt,nur 24 STD!!! und ohne Komentar erledigt!! Alles kein Problem,mann muss nur Fragen!

"just mi 5 Cent"

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VIVA LA VIDA :489:

Eviltrash29 ( gelöscht )
Beiträge:

21.09.2009 17:40
#6 RE: Umtauschrecht bei Neuwaren? Antworten

Ich habe die Brille ganze 3 mal getauscht. Kein Problem...

doro1 Offline




Beiträge: 4.732

21.09.2009 17:45
#7 RE: Umtauschrecht bei Neuwaren? Antworten

Na also,passt doch!! ansonsten nie locker lassen

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