Hat jemand eine Ahnung, wie lange es dauert und wieviel es kostet eine Lizenz für eine Bar / Pub bei der Gemeinde zu beantragen ... !?
Über Antworten würde ich mich freuen !
Das hängt vor allem davon ab, ob das Ladenlokal da überhaupt genehmigungsfähig ist. Wenn es jetzt nur ein Ladenlokal und noch keine "Bar" in irgendeiner Form ist, stehen die Chancen schon schlecht, überhaupt ein brauchbare Genehmigung zu bekommen.
Geht alles glatt, dürfte eine brauchbare Konzession ca. alles in Allem 1.000 - 5.000 Euro kosten. Mit Umweltgutachten evtl. und bei Einsprüchen der Nachbarn sicher mehr.
Besonders teuer wird aber in der Regel erst die Investition der für eine vernünftige Konzession erforderlichen Ein- und Umbauten. Wird z.B. Schallschutz gefordert, geht das oft auch schon in 6-stellige Summen.
Es ist viel einfacher, schon genehmigte Räume zu nehmen. Es stehen genug Objekte leer.
Ich kenne mich da wirklich nicht aus. Aber ich kann mir schon vorstellen, dass Colon Recht hat.
Ich zitiere zwar gerade nur etwas, aber auch das sollte man auf jden Fall bedenken.
Aber es gibt hier sicher noch einige die mit nützlichen Tipps weiter helfen können.
LG Julchen
ZitatEin gutgehendes Restaurant ist der Traum vieler Auswanderer… Viele Auswanderer sehen ihr künftiges Berufsleben auf Gran Canaria in der Gastronomie. Dieser Gedanke ist natürlich verlokkend, denn gerade Touristen ziehen es oft vor, heimatliche Kost und Muttersprache statt einheimischer Speisen und Spanisch zu genießen. Jeder dritte Neuankömmling will also etwas Gastronomisches aufmachen. Viele scheitern schon im ersten Jahr. Der einzige, der wirklich gut daran verdient, ist der Vermieter des Objekts! Denn die Miete selbst ist oft billig. Es muß aber eine hohe Abschlags- oder Abstandszahlung für das Mobiliar, den Kundenstamm oder was auch immer gezahlt werden. Diese beläuft sich in der Regel auf mehrere 10.000 Euro. Und die ist futsch, wenn man aufgibt. Und der Vermieter vermietet das Objekt neu, wieder an einen hoffnungsvollen Neuankömmling, und wieder mit Abstandszahlung Dieses Spiel kann sogar mehrmals im Jahr gehen; der durchschnittliche Umschlag eines Gastronomieobjektes beträgt 1 ½ mal im Jahr. Böse Zungen behaupten, dass manche Gran Canarios allein davon leben.
Muss man für eine leer stehende Bar, die schon als Bar lief, noch einmal die Lizenz komplett neut anmelden oder ist es so, dass die Lizenz für das Objekt nur einmal angemeldet werden muss ? Kann so eine Lizenz verfallen überhaupt ? Wie lange dauert es eine Lizenz umzuschreiben / zu übernehmen und mit wieviel muss man da rechnen ?
Über weitere Antworten würde ich mich sehr freuen.
ZitatGepostet von kleenewd Vielen Dank für die Infos.
Muss man für eine leer stehende Bar, die schon als Bar lief, noch einmal die Lizenz komplett neut anmelden oder ist es so, dass die Lizenz für das Objekt nur einmal angemeldet werden muss ? Kann so eine Lizenz verfallen überhaupt ? Wie lange dauert es eine Lizenz umzuschreiben / zu übernehmen und mit wieviel muss man da rechnen ?
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Claudia
Die Lizenz ("Licencia de Apertura") gilt für das Objekt. Wenn Sie da ist, kann man sie als neuer Betreiber einfach weiternutzen. Nennenswerte Kosten fallen da nicht an. Verfallen/widerrufen werden kann die LdA nur in seltenen Ausnahmefällen.
Das Problem ist der Inhalt der jeweiligen LdA. Viele Lizenzen sind sehr eingeschränkt und die Einschränkungen lassen keinen wirtschaftlichen Betrieb zu. Dann müsste man eine Erweiterung der Lizenz beantragen und das ist teuer, oft sowieso aussichtslos und nicht empfehlenswert.
Darum vor einer Übernahme unbedingt die Lizenz von einem Fachgutachter ("Perito" und keine Makler oder Maklervermittler) prüfen lassen, ob das angestrebte Gastronomiekonzept überhaupt von der vorhandenen LdA abgedeckt wird. Die Prüfung darf normalerweise zwischen 100-200 Euro kosten.
Bekannte haben eine Bar mit vorhandener LdA übernommen. Sie mussten lediglich eine Spülmaschine in den Thekenbereich einbauen. Sie sagten, das sei jetzt Pflicht und muss beim Pächterwechsel vorgenommen werden. Alles in allem sind solche Kosten aber sehr übersichtlich.
ZitatGepostet von Petrakaroline Bekannte haben eine Bar mit vorhandener LdA übernommen. Sie mussten lediglich eine Spülmaschine in den Thekenbereich einbauen. Sie sagten, das sei jetzt Pflicht und muss beim Pächterwechsel vorgenommen werden. Alles in allem sind solche Kosten aber sehr übersichtlich.
Eine allgemeine "licencia de apertura" für einen gastronomischen Betrieb gibt es nicht.
Für jeden Betrieb ist genau und individuell festgelegt z.B. die Öfnungszeit, ob man Musik-/TV-Anlagen betreiben darf, was/ob/wie man kochen darf etc.. Die Investitionen und die Kosten für die LDA für z.B. eine Musikkneipe sid vel höhe als für eine einfache Bar ohne Restauration.
Viele gastronomische Betriebe werden aber mit Konzeptionen betrieben bzw. angeboten, für die sie keine LDA haben. Darum sollte manvor der Übenahme von gastronomischeBetrieben immer die LDA von inemFachgutachter prüfen lassen, sonst rikiert man (saftige) Strafen, teure Nachinvestitionen oder Schliessung.
Einfache Bar kaufen, Spülmaschine einbauen und dann dort ein Resturant betreiben, das geht auf keinen Fall.
Einfache Bar kaufen, Spülmaschine einbauen und dann dort ein Resturant betreiben, das geht auf keinen Fall.
Das hat auch keiner behauptet. Wie ich schrieb, haben sie eine Bar gekauft, die Lizenz dafür war vorhanden. Alles im Lot, nur nach neuer Verordnung muss eine Spülmaschine vorhanden sein. Diese Verordnung tritt in Kraft, wenn der Pächter wechselt.
Sie haben eine Bar (Musik, aber kein Tanzlokal) mit der dafür notwendigen Lizenz gekauft und betreiben auch "nur" eine Bar ohne Restaurant. Da jibbet nur Flüssiges!!
ZitatGepostet von Petrakaroline...Wie ich schrieb, haben sie eine Bar gekauft, die Lizenz dafür war vorhanden. Alles im Lot, nur nach neuer Verordnung muss eine Spülmaschine vorhanden sein. ...
Das hat dann wohl nichts mit der LDA zu tun, sondern z.B. mit Auflagen der Gesundheitsbehörde.
wer behauptet so einen unsinn, natürlich benötigt man ein Licencia de apertura die beantragt werden muss!!!wenn man alle auflagen erfüllt hat und dazu gehört auch die obra de menor. eine bar kann man trotzdem kaufen oder betreiben, man sollte eine alta haben und die papiere dauern einige zeit bis sie dann von der ilustre ayuntamiento bei erfüllung ausgehändigt werden und das ist nicht umsonst!!! dieses neue gesetz gibt es übrigens seit 1999