Ich brauchte mal eine definitive Übersetzung aus dem spanischen Einkommensteuergesetz. Es ist sehr wichtig für meine aktuelle Steuererklärung, die ja bis Ende des Monats beim Finanzamt sein muss. Da steht in Artikel 7 Absatz: f. Ley IRPF der für mich wichtige Satz:
Las prestaciones reconocidas al contribuyente por la Seguridad Social o por las entidades que la sustituyan como consecuencia de incapacidad permanente absoluta o gran invalidez.
ZitatGepostet von Catalane...Las prestaciones reconocidas al contribuyente por la Seguridad Social o por las entidades que la sustituyan como consecuencia de incapacidad permanente absoluta o gran invalidez....[/b]
Als "erste Hilfe" hier eine Übersetzungsvariante:
"Die in Folge von Voll- oder Schwerinvalidität dem Steuerzahler (od. Beitragszahler) anerkannten Leistungen (od. Steuervergünstigungen) der Sozialversicherung bzw. der Sozialversicherung gleichgestellten Körperschaften "
Da es sich aber um einen Gesetzestext handelt, muss zum genauen Verständnis dieses Textes 1. dieser Inhalt in einen juristischen Zusammenhang eingordnet werden und 2. die diversen juristischen Begriffe genau geklärt werden, um irgendwelche Schlussfolgerungen daraus zu ziehen.
Zumal es um viel Geld geht - unbedingt einen Fachmann befragen.
Vielleicht können wir das Pferd auch anders rum aufzäumen. Ichhatte eine kombinierte Lebens/Invaliditätsversicherung, die letztes Jahr aufgrund meiner Vollinvalidität zahlen musste. Nun haben die aber nicht voll ausgezahlt, sondern 18 % IRPF ans Finanzamt abgeführt. Nun habe ich aber schon mehrfach gehört, das es bei incapacitat absoluta permanente Befreiungen von der IRPF gibt. Unsere hiesigen Steuerberater vor Ort sind mit dem Fall ein wenig überlastet, und wenn man diese Steuerberater aus dem Web fragt, bekommt man in der Regel zur Antwort, das man vor einer Antwort für die Erstberatung erst mal zwischen 140- 180 Euronen einzahlen soll. Vielleicht weiss von euch einer mehr. LG Uwe
ZitatGepostet von Catalaneund wenn man diese Steuerberater aus dem Web fragt, bekommt man in der Regel zur Antwort, das man vor einer Antwort für die Erstberatung erst mal zwischen 140- 180 Euronen einzahlen soll....[/b]
Wo ist denn bei diesem Portokassenbetrag das Problem, zumal es sich um eine hohe Rückerstattung/Steuerersparnis geht?
Das ist ganz einfach. Wenn ich die Leute anschreibe und sage, das derjenige den Auftrag dafür bekommt, der mir schriftlich bestätigen kann, das er sich im Recht so gut auskennt, das er mir die Summe zurückholen kann und dann statt einer Bestätigung nur einen Hinweis auf die Gebühren bekomme, mache ich sofort dicht. Zumal ich jetzt erfahren habe, das ich in Steuersachen 4 Jahre Zeit habe, das nachzureichen. Denn für die gleiche Leistung, die ich bei meinem Steuerberater für 40 Euro bekomme, zahle ich sicherlich keine 160. Ein vernünftiger Gestor gibt auch vernünftige Antworten. Und ich habe kein Geld zu verschenken.
Naja also mit der rechtlichen Hilfe gebe ich dem Catalanen recht, hier gibt es leider genug Scharlatane die zwar erst mal richtig Asche verlangen aber nicht wirklich helfen! Kenn ich aus eigenener Erfahrung. Gibt z.B. so einen Vertreter der sich Anwalt nennt und in einer der deutschen Werbeblätter Werbung macht als deutschprechender spanischer Anwalt.... Oder unser ehemaliger Nachbar der nachweißlich 5mal der Unterschlagung überführt wurde aber immer noch als Anwalt tätig ist.... Der hat sein Haus aber auch gesichert wie eine Festung, ob der weiß warum?
Übrigens, wer hinter meinem Rücken über mich redet, der redet mit meinem Allerwertesten! Lebt heute, morgen kann es zu spät sein!:panik: Arroganz ist die Perücke der geistigen Glatze! Die Angst davor dumm zu sein schwindet mit abnehmender Intelligenz!
Ich verstehe nicht was Ihr wollt. Warum soll denn ein Anwalt anders handeln als die korrupte Gerichtsbarkeit und Polizei dieses Landes? Er würde als Aussenseiter doch keine Chance haben.