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Dieses Thema hat 14 Antworten
und wurde 1.437 mal aufgerufen
 Gay/Lesben Forum und Gay/Lesben Szene auf Gran Canaria
aguila Offline



Beiträge: 4

16.06.2010 20:54
RE: Homo-Ehe auf Gran Canaria Antworten

Hallo, wir sind zwei Männer (österreicher und deutscher) mit festem Wohnsitz auf Gran Canaria. Kann uns hier jemand Infos bzgl. der notwendigen Formalitäten geben? Was braucht man für Unterlagen? Wo muss man diese beantragen? Wie / wo bekommt man einen Termin für die Hochzeit?

DANKE

Vladi_GC Offline




Beiträge: 49

16.06.2010 21:17
#2 RE: Homo-Ehe auf Gran Canaria Antworten

Passend zum Thema würde mich noch folgender Sachverhalt interessieren.

Wenn ein Spanier (oder jemand aus der EU) einen nicht aus dem EU-Land stammenden Partner heiratet und einen festen Wohnsitz in Spanien oder auf GC haben möchte. Muss dann der Nicht-EU Partner an einem Spanisch-Sprachtest teilnehmen? Oder ist das nur in Deutschland so?

DANKE

charly_gc Offline



Beiträge: 496

17.06.2010 00:32
#3 RE: Homo-Ehe auf Gran Canaria Antworten

@aquila
in welcher Gemeinde hast du deinen Wohnsitz?

charly_gc

-Admin- Offline




Beiträge: 704

17.06.2010 02:10
#4 RE: Homo-Ehe auf Gran Canaria Antworten
robby1958 ( gelöscht )
Beiträge:

17.06.2010 12:46
#5 RE: Homo-Ehe auf Gran Canaria Antworten

Zitat
Gepostet von Vladi_GC
Muss dann der Nicht-EU Partner an einem Spanisch-Sprachtest teilnehmen? Oder ist das nur in Deutschland so?

DANKE



Seit wann muss ein EU Partner oder ein nicht aus dem EU-Land Stammender in Deutschland spanisch lernen.


Im Übrigen gehört so ein Schweinkram wie Männerhochzeit in den Schwulenberreich dieses Forums.



Vladi_GC Offline




Beiträge: 49

17.06.2010 14:17
#6 RE: Homo-Ehe auf Gran Canaria Antworten

Es ging um Sprachtest im Allgemeinen. In Deutschland – Deutschtest, in Spanien – Spanischtest. Dass niemand in Deutschland Spanischkenntnisse verlangt, ist mir schon klar.

Ich wusste ja gar nicht, dass man so verkehrt lesen und denken kann.

Es ging um Residencia, daher finde ich die Rubrik schon passend.

Vilaflor ( gelöscht )
Beiträge:

17.06.2010 15:55
#7 RE: Homo-Ehe auf Gran Canaria Antworten

Gelöscht wegen Homo Ehe!

[ Editiert von Vilaflor am 17.06.10 15:57 ]

aguila Offline



Beiträge: 4

17.06.2010 16:13
#8 RE: Homo-Ehe auf Gran Canaria Antworten

Unseren Wohnsitz haben wir in San Fernando
und @ robby1958 .... wieso ist es SCHWEINKRAM wenn 2 Männer heiraten wollen? Auf welchem Planeten lebst Du?

julchen1970 Offline



Beiträge: 1.825

17.06.2010 16:36
#9 RE: Homo-Ehe auf Gran Canaria Antworten

Es gib immer welche die mit einer Homo-Ehe ein Problem haben und auch welche die es gar nicht haben.

Ich denke damit sollten wir es auch gut sein lassen.

Unterschiedliche Ansichten führen nur zu unnötigen Differenzen die man nach Möglichkeit vermeiden sollte.

Das würde jetzt auch vom Thema abweichen.

LG Julchen

aguila Offline



Beiträge: 4

17.06.2010 17:15
#10 RE: Homo-Ehe auf Gran Canaria Antworten

Zitat
Gepostet von julchen1970
Es gib immer welche die mit einer Homo-Ehe ein Problem haben und auch welche die es gar nicht haben.

Ich denke damit sollten wir es auch gut sein lassen.

Unterschiedliche Ansichten führen nur zu unnötigen Differenzen die man nach Möglichkeit vermeiden sollte.

Das würde jetzt auch vom Thema abweichen.

LG Julchen



sehr diplomatisch ... aber recht hast'e ... also zurück zum Thema

Vilaflor ( gelöscht )
Beiträge:

17.06.2010 17:52
#11 RE: Homo-Ehe auf Gran Canaria Antworten

Zitat
Passend zum Thema würde mich noch folgender Sachverhalt interessieren.

Wenn ein Spanier (oder jemand aus der EU) einen nicht aus dem EU-Land stammenden Partner heiratet und einen festen Wohnsitz in Spanien oder auf GC haben möchte. Muss dann der Nicht-EU Partner an einem Spanisch-Sprachtest teilnehmen? Oder ist das nur in Deutschland so?

DANKE



Nehmen wir mal den Fall an, dass der ausländische (nicht EU!) Partner zunächst nach Deutschland und dann nach Spanien übersiedeln will.

Es ist eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel. (§ 7 Abs. 1 S. 1 AufenthG).
Es handelt sich hier um einen Aufenthalt aus familiären Gründen. (§ 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AufenthG)
Gemäß § 28 Abs. 5 AufenthG berechtigt die Aufenthaltserlaubnis zu einer Erwerbstätigkeit. Der Arbeitsmarktzugang ist kraft Gesetzes uneingeschränkt gewährleistet.

Die Aufenthaltserlaubnis für Ehegatten Deutscher sollte im Hinblick auf § 28 Abs. 2 S. 1 AufenthG auf drei Jahre befristet werden, es sei denn es besteht begründeter Anlass für eine besondere Überprüfung des Bestehens einer Lebensgemeinschaft.

Eine langfristige Niederlassungserlaubnis erhält der Ehepartner in der Regel, wenn er drei Jahre im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist, die familiäre Lebensgemeinschaft mit dem Deutschen im Bundesgebiet fortbesteht, kein Ausweisungsgrund vorliegt und er sich auf einfache Weise in deutscher Sprache mündlich verständigen kann.

Für die Deutschkenntnisse genügen Sprachschatz, Grammatik und Ausdrucksweise, die eine mündliche Verständigung ermöglichen.


Im Übrigen wird die Aufenthaltserlaubnis verlängert, solange die familiäre Lebensgemeinschaft fortbesteht.

Die Arbeitserlaubnis gilt für Deutschland. Gemäß Art. 39 EGV ist innerhalb der Gemeinschaft die Freizügigkeit der Arbeitnehmer gewährleistet. Berechtigt sind nach Art. 39 Abs. 2 EGV die Arbeitnehmer der Mitgliedstaaten. Die bloße Zugehörigkeit zum Arbeitsmarkt eines Mitgliedstaates (Deutschland) genügt insoweit nicht.

Nach dem Schengener Durchführungsübereinkommen können Drittausländer (NICHT EU Staatsangehörige), die Inhaber eines gültigen , von einer der Vetragsparteien ausgestellten Aufenthaltstitels sind, sich aufgrund dieses Dokuments und eines gültigen Reisedokuments höchstens bis zu 3 Monaten frei im Hoheitsgebiet der anderen Vertragsparteien bewegen, soweit sie bestimmte Einreisevoraussetzungen erfüllen und nicht auf der nationalen Ausschreibungsliste der betroffenen Vertragspartei stehen.

Spanien gehört zur EU und ist Schengenstaat. Ein 3- monatiger Aufenthalt gestaltet sich unproblematisch. Anschließend muss eine Aufenthaltserlaubnis in Spanien beantragt werden.

aguila Offline



Beiträge: 4

17.06.2010 18:23
#12 RE: Homo-Ehe auf Gran Canaria Antworten

...

[ Editiert von aguila am 17.06.10 18:25 ]

Vilaflor ( gelöscht )
Beiträge:

17.06.2010 18:40
#13 RE: Homo-Ehe auf Gran Canaria Antworten

........................

Ja, HOMO faber!

Vladi_GC Offline




Beiträge: 49

17.06.2010 20:00
#14 RE: Homo-Ehe auf Gran Canaria Antworten

Oh, Villaflor! Vielen lieben Dank! Wirklich!

Wenn alle sich so engagieren würden…

Genau an der Stelle, wo Du aufgehört hast, fängt meine Frage an.

Muss man Spanisch-Kenntnisse nachweisen, wenn man als Nicht-EU Partner eine Aufenthaltserlaubnis in Spanien beantragt? Vielleicht weiss das jemand?

Ich gehe davon aus, dass die EU-Bürger das nicht machen müssen.

Vilaflor ( gelöscht )
Beiträge:

17.06.2010 21:02
#15 RE: Homo-Ehe auf Gran Canaria Antworten

EU Bürger genießen Niederlassungsfreiheit.

.... aber über eine Aufenthaltsgenehmigung einer Person, die nicht Europäer ist, entscheidet der jeweilige Gaststaat.

Soweit es um Ehe und Familie geht, wird aber nichts daran vorbei führen, der Ehefrau bzw. dem Ehemann eine Erlaubnis zu erteilen, denn das europäische Recht schützt auch Ehe und Familie.

Für eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis kann der Nachweis von Sprachkenntnissen verlangt werden.
Meiner Meinung nach kann auch die Erteilung einer Arbeitserlaubnis von Sprachkenntnissen abhängig gemacht werden.

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