Empfehlungen zum Generalstreik in Spanien - was wird aus meinem Urlaub?
MADRID / SPANIEN (29.09.2010): Wer heute in den urlaub nach Spanien fliegen will muss Geduld und gute Nerven mitbringen. Der größte Teil der Flüge wird heute ausfallen, teilte die staatliche Flughafengesellschaft AENA mit. Der angekündigte Generalstreik in Spanien trifft an diesem Mittwoch (29. September) auch deutsche Urlauber. Reiseveranstalter und Fluggesellschaften stellen sich auf Verzögerungen und Flugausfälle ein. Touristen haben zum Teil die Möglichkeit, kostenlos auf andere Ziele umzubuchen.
Und Reisende, die wegen des Streiks früher in Spanien ankommen oder später dort abfliegen, bekommen von einigen Anbietern zusätzliche Hotelkosten zurück. Hier die Regelungen bei einzelnen Anbietern im Überblick:
[color=red]TUI: Der Branchenprimus in Hannover rät Spanien-Urlaubern mit Abflügen bis inklusive 1. Oktober, kostenlos auf andere Ziele umzubuchen. Alle Verbindungen der Konzernairline Tuifly nach Palma de Mallorca starteten wegen des Streiks außerdem mit geänderten Abflugzeiten. Haben Gäste, die nicht umbuchen wollen, noch nichts von der TUI oder der Fluggesellschaft gehört, sollten sie wie geplant am Flughafen sein. Sie müssten aber mit deutlichen Verspätungen rechnen.
THOMAS COOK: “Wir empfehlen Urlaubern, kostenlos auf andere Reiseziele in der Türkei oder Ägypten umzubuchen“, sagt Mathias Brandes von dem Reisekonzern in Oberursel (Hessen). Reisende nach Mallorca müssten damit rechnen, erst am Donnerstag (30. September) einen Flug zu bekommen. “Urlauber, die einen Tag früher in ihrem Hotel ankommen oder erst später abreisen können, bekommen die zusätzlichen Kosten für die Nacht erstattet“, sagt Brandes. Zu Thomas Cook gehört unter anderem der Reiseveranstalter Neckermann.
ALLTOURS: Auch hier müssen sich Urlauber auf geänderte Flugzeiten einstellen, teilt der Veranstalter in Duisburg mit. Das betreffe rund 30 Flüge zwischen Deutschland und Spanien am Mittwoch. Reisende, die früher in ihrem Hotel ankommen oder einen Tag später abreisen müssen, bekämen das Geld für die zusätzliche Nacht erstattet.
REWE PAUSCHALTOURISTIK: Auch die Urlaubsmarken ITS, Jahn Reisen und Tjaereborg in Köln reagieren mit einem Notflugplan: Die drei Veranstalter informieren Urlauber über geänderte Flugzeiten und raten Reisenden, die nicht informiert wurden, rechtzeitig vor Abflug am Flughafen zu sein und auf Hinweise der Fluggesellschaft zu achten. Für Flughafentransfers in Spanien werde zudem mehr Zeit eingeplant.
AIR BERLIN: Die zweitgrößte deutsche Fluggesellschaft bietet Stornierungen und kostenlose Umbuchungen für Gäste an, die Flüge von und nach Spanien am Mittwoch gebucht haben. Das gelte auch für innerspanische Verbindungen und Flüge über Spanien von und nach Portugal, teilt die Fluggesellschaft in Berlin mit.
LUFTHANSA: Auch die größte deutsche Airline hat ihren Flugplan am Mittwoch angepasst. “Zwei Drittel der Flüge nach Spanien sollen starten. Wir versuchen, alle Ziele anzufliegen“, sagt Thomas Jachnow von der Lufthansa in Frankfurt. Viele Gäste würden jedoch aktiv auf andere Flüge am selben Tag oder am Donnerstag umgebucht und informiert. Alle Flugreisenden müssten mit Verspätungen rechnen.
Während des Generalstreiks garantiert das spanische Ministerium für Verkehr nur einen “Mindest-Flugdienst“: Voraussichtlich die Hälfte aller Flüge zwischen dem spanischen Festland und den Balearen und Kanaren fallen deshalb aus.
Innerhalb Spaniens sollen mindestens 30 Prozent der Flüge zustande kommen. Touristen vor Ort und Reisende mit dem Auto müssten kaum mit Einschränkungen rechnen, erklärt das spanische Fremdenverkehrsamt in Berlin. Ihre Rechte beim GeneralstreikSchon bald könnten zahlreiche Urlaubsflieger nach Spanien am Boden bleiben. Wer eine Reise nach Mallorca oder an die Costa del Sol geplant hat, muss Verspätungen in Kauf nehmen oder kann seine Reise stornieren. Wer in den kommenden Tagen nach Spanien reisen möchte oder von dort nach Hause will, könnte bald Probleme bekommen: Mitten in der Hochsaison drohen die spanischen Fluglotsen, ihre Arbeit niederzulegen. Sollte bei den Verhandlungen zwischen der Fluglotsengesellschaft USCA mit der Flughafenbehörde AENA und der Regierung keine Einigung erzielt werden, könnten schon bald zahlreiche Urlaubsflieger am Boden bleiben. Der früheste Termin dafür ist allerdings der 16. August, denn Streiks müssen zehn Tage im Voraus angekündigt werden.Welche Rechte habe ich, wenn mein Flug nach Spanien wegen des Streiks ausfällt? Reisende, die ihren Flug direkt über eine Fluggesellschaft gebucht haben, haben Anspruch auf Ersatz. "Die gebuchte Leistung wird in jedem Fall erbracht", sagt ein Sprecher von Air Berlin. Je nach Streikdauer könne es aber einige Tage dauern, bis die Reisenden an ihr Ziel befördert werden. Wem die Reiselust vergeht, der kann seinen Flug stornieren. Mögliche Umbuchungen müssen direkt mit der Airline verhandelt werden. Pauschal-reisende haben ebenfalls Anspruch auf einen Ersatzflug.Wann kann ich von meiner Reise kostenlos zurücktreten?
Wenn höhere Gewalt vorliegt, also die geplante Reise durch den Streik erheblich beeinträchtigt wird. Wann dies der Fall ist, hängt vor allem von der Reisedauer ab. "Verzögert sich beispielsweise eine zehntägige Reise durch den Streik um einen Tag, liegt nur eine geringe Beeinträchtigung vor. Eine Kündigung wegen höherer Gewalt ist dann nicht möglich", sagt Reiserechtlerin Beate Wagner. Wird aber ein Kurztrip durch den Arbeitskampf erheblich verkürzt, kann wegen höherer Gewalt gekündigt werden. Welche Rechte habe ich, wenn ich in Spanien festsitze? Egal, ob der Flug direkt bei der Fluggesellschaft oder bei einem Reiseveranstalter gebucht wurde – solange der Urlauber auf seinen Rückflug wartet, hat er Anspruch auf kostenlose Betreuungsleistungen wie Mahlzeiten, Erfrischungen sowie wahlweise zwei Telefongespräche, zwei Faxe oder zwei E-Mails. Falls nötig, muss auch eine Hotelübernachtung inklusive Transfer erstattet werden. Alternativ können Reisende auf ein anderes Verkehrsmittel umbuchen. "Es wird alles versucht, Urlauber nach Hause zu bringen", so Air Berlin.Muss ich alternative Beförderungsmittel in Anspruch nehmen? Grundsätzlich hat der Fluggast die Wahl, ob er eine Ersatzbeförderung wie eine Flug- oder Busreise in Anspruch nehmen oder auf den nächsten Flug warten möchte.Habe ich Anspruch auf Entschädigungen? Entgehen dem Reisenden durch den Streik Urlaubstage, erhält er für diese anteilig sein Geld zurück. Zu Schadenersatz oder Ausgleichszahlungen sind Fluggesellschaft und Reiseveranstalter nicht verpflichtet.[/color]
hui gott sei dank flieg ich nicht nach spanien oder aus spanien weg... an alle die leider warten müssen, ich fühle mit euch mit durfte sowas nämlich auch schon mal mitmachen, nicht schön...