Der Anexo II in Playa del Ingles erstrahlt im neuen Licht. Seit Dienstag Abend sind die neuen Strassenlampen in betrieb, die modernen Beleuchtungstürme garantieren eine angenehme und gleichzeitig umweltfreundliche Beleuchtung der Strandpromenade und Teile des Strandes. 345.000 Euro sind dafür investiert worden. Die Gemeinde rechnet mit einer Einsparung von 12.200 Watt gegenüber der alten Leuchtkörper.
Irgendwas scheine ich da so überhaupts nicht zu verstehen.
Da wollen die das Dingenz abreissen und fentern aber zuvor noch eine fette Beleuchtung hin.
Nun ja, obwohl ich schon um die, vielleicht 25 mal auf GC war, bin ich noch nie an diesem Anexo II gewesen. Pdi interessiert mich halt so gar nicht! (Asche auf mein Haupt)
Kann mich da jemand aufklären warum die da so etwas veranstalten?
Oder fällt das wieder unter die Rubrik. "Kanarische Baupolitik und deren Stilblüten". Mit allem was da so geboten wird.... (Vor allem 'ne Menge Euros für die Provinzbürgermeister :-( ).
Einer der nach eigener Auskunft nie da war und der Andere der gleich die ganze Costa Canaria abreissen lassen will sind natürlich die SUPERexperten in diesem Thema
ich weiß nicht warum ihr gegen anexoII seid? es ist doch praktisch wenn man vom strand auf einen kaffee gehen will.man braucht sich nur ein tuch umwerfen und kann sich den kaffee oder sonstigen shake schmecken lassen. wer ist schon interessiert sich da groß in schale zu werfen? und über korruption und zwielichtige gestalten kann man sich ja auch nicht mehr aufregen. DIE GIBT ES AUF DER GANZEN WELT.
das schönste was wir hinterlassen können ist ein lächeln im gesicht des anderen
Aber habe ich doch gar nicht geschrieben das ich was gegen das Anexo II habe. Wie schon angemerkt kenne ich es gar nicht. Ich hege halt nur den zarten Verdacht das das eine Anlage ist wie so viele andere hässliche Klopper auf der Insel die mir bekannt sind.
Ohne jemanden zu nahe treten zu wollen: Also ich kann schon mal gerne auf einen Kaffee - und in meinem Fall - auf ein Bier verzichten, wenn das Bier oder der Kaffe auf Kosten der Umwelt geht. Das ist für mich nämlich ein wertvoller Teil von Erholung die ich auch u. a. auf der Insel suche.
Das ist schon richtig das es wirklich überall auf der Welt die Seuche Korruption gibt. Nur ist es schon unglaublich Augenfällig wie offen, kaltschnäuzig und unverschämt diese Sache auf den Kanaren blüht und gedeiht.
Mag sein das man hier als Nestbeschmutzer angesehen wird, wenn man das schreibt. Ich meine aber eher das man dieses nicht oft genug betonen kann. Was da an Gelder an der Bevölkerung vorbei zB in dubiose Baufirmen oder auf Konten von Provinzfürsten gezahlt wird hat was von einer Bananenrepublik.
Das deswegen zB soziale Geschichten wie Bildung, Umwelt, Gesundheit usw. darunter "leiden" dürfte auch nicht wirklich eine neue Erkenntnis sein.
Also ich sehe solche Kritik als das Gegenteil von Nestbeschmutzung an.
Bevor Anexo II gebaqut wurde war nur ei dreckiger Schotterplatz der Parkplkatz. auf dem ganzen Gelände standen 3 verwarloiste Palmen. Mit Genehmigung der Gemeinde und der Küstenverwaltung wurde dann das ANEXO gebaut um die Kioske am Strand zu ersetzen. Toiletten wurden gebaut die nicht da waren und die Restaurationen.. .Und was das Aussehen angeht gibt es Schlimmeres. Alles Andere was da polemisiert wird ist QuaRK
Und wer da keine Ahnung von hat soll sich doch wohl mal zurückhalten können Hauptsache man quaTscht den grünen Mist nach ist nicht besonders qualifiziert. ich weiß--- da kann--- und böse menschen--- und alle koruppt ist doch hirnloses Zeug
Jetzt weiß ich wenigstens wie das A. entstanden ist. Ok jetzt bin ich also schlauer.
Mal so nebenbei: Die Grünen gehen mir sonst wo vorbei. Kannst mir glauben.
Aber: Keiner hat ein Meinungsdiktat. Dein Bier, wenn du meinst das das was ich meine Schwachsinn ist. Verbieten lasse ich sie mir aber nicht. Und hör mir auf mit Polemik. Dein Beitrag ist davon auch nicht gefeit.
Und ich bleibe dabei: Die Politiker auf der Insel sind korrupt bis dahinaus!
Ja! Umgekehrt wird ein Schuh raus. Weil das von Lopesan gebaute Centrum am Parkplatz nicht von den Touristen angenommen wurde und ein Superflop wurde, legt er alles dran Anexo II zu boykottieren Bzw eine Reihe zurück.DAnn kann er auch weiter mehr Land (die Böschung ) verkaufen. Er hat genug Beziehungen um die Hetzaktion gegen Anexo II zu führen. Dieses intrigante Spiel blickt aber kaum einer Haette nie gedacht das Vila sich von diesem Großimmobilisten vor den Schlitten spannen lässt
ich wundere mich etwas über Deinen Umgang mit mir, als FREUND kann ich aber einiges ab.
Durch das ANEXO II bin ich immer morgens gejoggt und nach einer Woche habe ich mit den Putzfrauen - es sind selten Männer - Cortado getrunken. Das ANEXO II ist nie rechtmäßig zustandegekommen. Die Genehmigungen waren rechtswidrig bzw. nicht vorhanden.
Deshalb genießt das ganze Teil auch keinen Bestandsschutz wie manch anderes Bauwerk, das u.a. gegen das Küstengesetz (Ley de Costas) verstößt.
Die staatliche behörde Costas kann doch nicht vor einem Korruptionssumpf in San Bartolomé kapitulieren, nur weil Becks- und Warsteiner- Touris aus Germanien da gerne tagsüber weiter ihren Cholesterinspiegel in die Höhe treiben möchten.
Ich wollte auch nie die gesamte Costa Canaria einreissen, obwohl große Teile schon abrissgeeignet wären.
NEIN, ich will, dass die Menschen dort, gerade auch die Kinder und Kindeskinder, aus den Fehlern der Vergangenheit lernen.
Wenn ich freie Sicht auf die Dunas de Maspalomas haben will, dann nehme ich keinen Rücksicht auf Bretterbuden der Korruption, sondern dann gehe ich konsequent gegen rechtswidrige Zustandsstörer vor.
Mir steht die spanische Verfassung offenbar näher, als manch ANDEREM hier.
Zitat
Liebe Altdeutschen, jetzt werdet ihr aber staunen:
Der heutige spanische Eigentumsbegriff hat seine Wurzeln in der Verfassung der Spanischen Zweiten Republik von 1931, für die wiederum die Verfassung des Deutschen Reiches von 1919 als Vorbild diente. Artikel 33 der spanischen Verfassung von 1978 erkennt das Privateigentum ausdrücklich an. Eine Beschränkung des Inhalts des Eigentums aufgrund der sozialen Funktion dieses Rechts ist aber in Abs. 2 auch geregelt.
In Deutschland würde man das Sozialbindung des Eigentums nennen. Im dritten Absatz des Artikel 33 ist eine Entschädigungspflicht bei Enteignung aus berechtigten Gründen des öffentlichen Nutzens oder gesellschaftlichen Interesses geregelt.
Unterscheiden sich der spanische und der deutsche Eigentumsbegriff und wenn ja, worin?
Sie unterscheiden sich in einem Punkt wesentlich: Der spanische Verfassungsbegriff des Eigentums geht offenbar von einem Vorrang der sozialen Funktion des Eigentums gegenüber dessen Privatnützlichkeit aus.
Das ergibt sich aus dem Regelungszusammenhang. Das deutsche Grundgesetz kennt keinen unterschiedlichen Schutz der Grundrechte. Die spanische Verfassung schaffte drei Klassen von Grundrechten, die unterschiedlichen Schutz genießen.
Das spanische Eigentumsrecht gehört zu zweiten Klasse mit NUR mittlerem Schutz. Es wird nicht zu den Basisgrundrecht gezählt. Der Artikel 33 der spanischen Verfassung betont die "soziale Funktion" des Eigentums, gibt ihm damit einen Doppelcharakter. Einerseits ist es ein Recht des Einzelnen und andererseits stellt es einen Pflichtbeitrag zum Gemeinwohl dar. Durch Art. 132 und 45 der spanischen Verfassung stehen dem Privateigentum bedeutende andere Werte entgegen, die gleichfalls Verfassungsrang besitzen.
Das gilt für das Recht aller am Meeresstrand und den Umweltschutz. Der Staat muss im Kollisionsfall das Verhältnis zwischen diesen Verfassungsgütern regeln. Das hat er durch das Küstenschutzgesetz getan. Der spanische Eigentumsbegriff ist stark gemeinschaftsbezogenen und unterscheidet sich dadurch vom deutschen Eigentumsbegriff.
Spanische Grundrechte der zweiten Klasse, dazu gehört z.B. das Eigentumsrecht, können durch Gesetze eingeschränkt werden. Das geschieht durch das spanische Küstengesetz "Ley de Costas".
Es besteht ein geringerer Schutz des Grundrechts des Eigentums gegenüber den Grundrechten erster Klasse, dazu gehören z.B. das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, die Unverletzlichkeit der Wohnung und das Recht auf Meinungsfreiheit. Die von Costas vorbereitete Entscheidung des Ministeriums bezüglich der Grenzziehung der Schutzzonen kann vor den Verwaltungsgerichten überprüft werden (Art. 13 LC). Unter bestimmten Voraussetzungen können auch vor Zivilgerichten Ansprüche der "Eigentümer" eingeklagt werden (Art. 14 LC).
Der Schutz des spanischen Eigentumsgrundrechts des Bürgers ist im Vergleich zum deutschen Recht also relativ schwach ausgeprägt. Das zeigt sich auch beim möglichen Rechtsweg. Bei isolierter Verletzung des Eigentumsrechts besteht z.B. nicht die Möglichkeit einer direkten Verfassungsbeschwerde des einzelnen Eigentümers vor dem Verfassungsgericht. Das wäre nur dann möglich, wenn neben dem Eigentumsrecht auch Grundrechte der ersten Kategorie verletzt wären. Das "Ley de Costas" könnte aber als Gesetz dem Verfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt werden. Dieses Recht hätten z.B. die spanische Regierung, der spanische Ombudsmann oder einzelne autonome Regionen. Bisher hat aber kein Berechtigter diese Möglichkeit genutzt.
Gut, Charly, ich mache mir erst einmal einen Siddhartha Tee aus Nepal. Grüner Tee aus der Hochlage (95%) mit Zitronengras, Centella Asiatica und heiligem Basilikum.
Dessen Erfinder S. Gautama (wie hieß er später?) war immer um Ausgleich bemüht.
Buddha ma nicht so tief rum. Das Annexo mag widerrechtlich aufgebaut sein, aber es ist allemal besser so, als der Zustand davor. Wie Charly schon schreibt, weit und breit keine Toiletten. Für den kleinen oder auch großen Durst gab es die Buden Costa Brava bis Ultimo. Da ging immer richtig was ab. Aber man muss sich auch fragen, wo das Putz- und Spülwasser geblieben ist und wo war übrigens der Kellern auf dem Klo, denn er war nie im Wasser?
Sollte man das Annexo II abreissen, dann bitte nur, wenn eine echte Alternative vorhanden ist. Vielleicht sollte man vor einem Abriss länger über die Zukunft nachdenken.