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Haustierregister auf den Kanaren
LAS PALMAS / (14.12.2010): Auch auf den kanarischen Inseln muss jetzt in Zukunft jeder Besitzer seine Haustiere in ein Register eintragen lassen. Mitte November wurde im Kanarischen Gesetzblatt BOC die Entscheidung der Regierung veröffentlicht, ein Register für Haustiere einzurichten.
Demnach liegt es in der Verantwortung der Rathäuser, die Datenbanken zu erstellen und zu führen. Die gesetzliche Regelung verpflichtet Eigentümer von Haustieren, diese innerhalb von drei Monaten nach ihrer Geburt bzw. innerhalb eines Monats nach Anschaffung einzuschreiben.
Genaue Durchführungsbestimmungen gibt es aber noch nicht und so ist anzunehmen, dass vor Mitte des nächsten Jahres keine konkreten Richtlinien angewendet werden können.