Die Fluggäste mit Ziel Gran Canaria standen am falschen Flughafen mit "Frankfurt-" im Namen. Das kommt ihren Reiseveranstalter teuer zu stehen.
Reisende müssen zwar selbst darauf achten, dass sie zum richtigen Abflughafen fahren. Aber auch Reiseveranstalter können dafür haftbar gemacht werden, wenn sie Mitschuld daran haben, dass Kunden zum falschen Airport aufbrechen. So urteilte das Amtsgericht Rostock (Az.: 43 C 212/09). Demnach muss der Veranstalter seinem Gast den Schaden ersetzen, wenn er den Irrtum des Kunden frühzeitig bemerkt, aber nichts dagegen unternimmt. Das berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden in der Zeitschrift ReiseRecht aktuell. mehr: http://www.sueddeutsche.de/
Übrigens, wer hinter meinem Rücken über mich redet, der redet mit meinem Allerwertesten! Lebt heute, morgen kann es zu spät sein!:panik: Arroganz ist die Perücke der geistigen Glatze! Die Angst davor dumm zu sein schwindet mit abnehmender Intelligenz!