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-joschy- Offline



Beiträge: 3.944

03.07.2011 09:00
RE: Rebajas (Sommerschlussverkauf) Antworten

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Auf zum Sommerschlussverkauf – aber mit Bedacht

LAS PALMAS / KANAREN / SPANIEN (03.07.2011): Endlich ist es wieder so weit. Der Sommerschlussverkauf lockt vom 1. Juli bis Ende August zum großen Ansturm auf die Schnäppchenangebote der aktuellen Sommermode. So schön die Jagd auf das neue Lieblingsteil oder das neue Möbelstück ist, so vorsichtig sollte man dabei doch vorgehen.

Deshalb gab das Verbraucherschutzamt Fuerteventuras kürzlich vor dem großen „Hallali“ einige Einkaufstipps bekannt, die generell für die Kanaren gültig sind. Allen voran empfehlen die Verbraucherschützer, sich nicht von Lockangeboten blenden und zu unnötigen Geldausgaben verlocken zu lassen. Sein Budget sollte man trotz Schnäppchenfiebers im Auge behalten, um im Nachhinein nichts bereuen zu müssen oder vor leeren Haushaltskassen zu stehen. Schnäppchenjagd mit Bedacht lautet demnach die ausgegebene Devise.

Infos für den Verbraucher

Trotz reduzierter Preise muss der Kunde nicht auf Qualität verzichten. So das nächste große Credo der Organisation. Dazu gehört, dass die angebotene Ware schon vor dem Schlussverkauf im Sortiment gewesen sein muss und auch nicht beschädigt sein darf. Also auf Knöpfe, funktionierende Reißverschlüsse und andere möglichen Fehlerquellen bei Textilien achten.

Der Preis der Ware muss zudem gut ausgewiesen sein. Dazu gehört, dass sowohl der vorherige Verkaufspreis, als auch der Sonderpreis ausgezeichnet sind. Wahlweise kann der Händler auch eine Rabattsumme angeben. Auch das Überprüfen der richtigen Größe ist empfehlenswert. Denn der Verkäufer ist während des Schlussverkaufs, falls er dies nicht ausdrücklich beworben hat, nicht zum Umtausch oder zur Rückerstattung der Kaufsumme verpflichtet. Daher gilt: Bei Zweifeln vor dem Kauf abklären, ob und innerhalb welcher Zeitspanne das Geschäft eine Reklamation zulässt. Den Kassenbon sollte man auf jeden Fall aufheben.

Noch ein Hinweis zur Zahlungsweise: Akzeptiert ein Geschäft während normaler Verkaufszeiten Kreditkarten, so muss es diesen Service auch im Schlussverkauf anbieten. Übrigens: Der Handel ist nicht verpflichtet, Sonderangebote anzubieten. Jeder Gewerbetreibende kann dies nach eigenem Ermessen entscheiden. Entschließt er sich allerdings dazu, dann müssen die Angebote mindestens eine Woche lang gültig sein. Sollte es zu Unstimmigkeiten zwischen Käufer und Verkäufer kommen und man sich über den Tisch gezogen fühlen, hilft es notfalls nur noch das Reklamationsblatt, Hoja de rcalamación, zu verlangen.

Derart gerüstet kann man nur noch viel Spaß bei der fröhlichen Schnäppchenjagd wünschen. "Schnäppchenpromenaden“ für den Einkaufsbummel findet man in den großen Einkaufszentren. Aber genauso lohnt sich so mancher Stadtbummel durch die Innenstädte. Das hat Ambiente, man findet oft individuellere Mode und nicht zuletzt unterstützt man damit mittelständische Unternehmen. Außerdem bietet sich eine Pause in einem hübschen Straßencafé an. So wird Einkaufen nicht zum Stress, sondern zum puren Vergnügen.


Quelle> Kanarenexpress

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