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Ruhestörer in den Knast?
Auf Fuerteventura wird derzeit ein Fall von Ruhestörung gegen einen Kneipenbesitzer verhandelt. Der Staatsanwalt fordert für den Mann, der eine Karaoke-Bar ohne entsprechende Genehmigung betrieb, 3 Jahre Gefängnis!
Außerdem beantragte der Staatsdiener die Schließung der Kneipe und die Zahlung eines saftigen Schadenersatzes an die Betroffenen. Hatte man doch in der Wohnung bei einem der geschädigten Anwohner einen Lärmpegel von 34,5 Dezibel gemessen – also in etwa der Lärmpegel, der irgendwo zwischen „Flüstern“ und „nahes Flüstern“ liegt.
Das (deutsche) Bundesministerium für Umweltschutz, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat im April 2008 unter dem Titel „Was ist Lärm“ entsprechende Vergleichswerte aufgestellt:
Ticken einer leisen Uhr, feiner Landregen, Flüstern 30 dB(A) nahes Flüstern, ruhige Wohnstraße 40 dB(A) Unterhaltungssprache 50 dB(A) Normal Unterhaltungssprache in 1 m Abstand, Bürolärm 60 dB(A)