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-joschy- Offline



Beiträge: 3.944

09.02.2012 22:33
RE: "Grillen kann teuer werden" Antworten

Die News werden Ihnen präsentiert mit freundlicher Genehmigung von:



300 Euro Strafe für nicht genehmigte Nutzung von Grillplätzen


Wenn sie in Zukunft ein Picknick im „Parque de las Mil Palmeras“ bei Jinámar planen, sollten sie nicht vergessen mindestens 48 Stunden zuvor eine schriftliche Genehmigung im Rathaus von Telde einzuholen. Sollten sie diese auf Anfrage nicht vorlegen können, so kann sie das zwischen 101 und 300 Euro Strafe kosten.

Dies ist der erste Versuch der Gemeinde dem zunehmenden Vandalismus im Bereich der Grillplätze Herr zu werden. Nach der neuen Vorschrift müssen alle Personen, die den Grillplatz nutzen möchten, die Anzahl der Teilnehmer angeben und ihren Ausweis vorlegen. Erst danach wird über ihren Antrag entschieden.

Man behält sich vor, eine Genehmigung vorrangig an die Einwohner der Gemeinde Telde zu erteilen. Außerdem kann die Zahlung einer Strafe in Höhe von 50 bis 100 Euro verlangt werden, sofern jemand den Platz reserviert, und dann nicht erscheint.

Sollten Sie auf die Idee kommen, einen der Spielplätze mit ihrem Hund oder einem Fahrzeug aufzusuchen oder gar in irgendeiner Weise die Vegetation zu beschädigen, so werden sie natürlich auch zur Kasse gebeten. Dieser Spaß kostet zwischen 301 und 3.000 Euro. Also Vorsicht, wenn sie meinen, sich einfach so einen Wanderstock vom Geäst eines Baumes pflücken zu können, so etwas kommt sie zukünftig teuer zu stehen.

Wie es scheint, ist den Herrschaften noch nicht in den Sinn gekommen, dass die normalen Nutzer der Anlagen keinesfalls in das Profil von Vandalen passen. Vielmehr sind es vermehrt Teenager, die zu nächtlicher Stunde kleine Fiestas feiern und im angetrunkenen Zustand außer Kontrolle geraten. Die werden ihre Ausflüge ganz bestimmt nicht zuvor anmelden, geschweige denn eine Ausweisnummer hinterlegen.

Bleibt nur zu hoffen, dass die letzten angemeldeten Besucher des Tages zukünftig nicht für die nächtlich entstandenen Schäden anderer aufkommen müssen. Und dann bleibt da noch die Frage der Durchführung. Wird die Gemeindeverwaltung jeweils nach Ablauf der Besuchszeit jeder einzelnen Gruppe zwecks Abnahme vorbeikommen? Oder gilt das alles nur, wenn man in flagranti erwischt wird?

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