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Regierung prüft Erlass für Milderung bei Räumungsklagen
Auf Grund der anhaltenden Krise prüft die Regierung die Möglichkeit einen Erlass einzuführen, der eine Milderung bei Räumungsklagen von Hauseigentümern regelt, die ihrer Hypothekenzahlung nicht nachkommen können.
In dieser neuen Verordnung sollen ganz klar die Konditionen aufgeführt werden, die es den zahlungsunfähigen Hausbesitzern ermöglichen soll, auch weiterhin ihre Wohnungen und Häuser zu behalten.
Zu diesen Bedingungen gehört unter anderem, dass es sich um den Erstwohnsitz handelt, und der Antragsteller auch kein weiteres Wohneigentum besitzt. Außerdem müssen alle Bewohner arbeitslos sein und dürfen auch keine sonstigen Bezüge erhalten. Der Wert des Hauses muss zwischen 120.0000 und 200.000 Euro liegen und die Hypothekenzahlung darf 80% des Einkommens nicht übersteigen. Man denkt außerdem darüber nach, Haushalte mit Rentnern, Kleinkindern oder behinderten Personen noch einmal gesondert zu behandeln.
Der Erlass wird darauf hinauslaufen, dass die betroffenen Haushalte, die alle Bedingungen erfüllen, für die Zeit des Notstandes mit einer erheblich geminderten Hypothekenzahlung rechnen können.