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Kaufverhandlungen für das Baugrundstück vom Siam Park gehen voran
Der Präsident der Inselregierung vermittelt zwischen der Erbengemeinschaft, der das Grundstück gehört, auf dem der neue Park gebaut werden soll und der Familie Kiessling. Er will verhindern, dass die Eigentümer den Preis für das Grundstück zu hoch treiben, was dazu führen könnte, dass das Projekt im letzten Moment scheitert.
Die Erbengemeinschaft ist Eigentümer der Hälfte des rund 200.000 Quadratmeter großen Terrains, auf dem die Eigentümer des Loro Parque einen riesigen neuen Wasserpark bauen möchten. Die andere Hälfte gehört der Inselregierung, die sich bereits zum Verkauf und zu einer Lizenzvergabe entschieden hat.
Die Tatsache, dass die Eigentümer des Privatgrundstückes aus einer Erbengemeinschaft mit sieben Berechtigen besteht, erschweren die Verhandlungen. Daraufhin hat sich José Miguel Bravo de Laguna in die Verhandlungen eingeklinkt, um zu einen positiven Abschluss zu gelangen.
Sollten es zu keinem Geschäftsabschluss kommen, so gibt es noch zwei andere Grundstücke, die für den Bau in Frage kommen. Voraussetzung für den Ankauf ist, dass der Preis für das Bauland 10% der Gesamtkosten des Projektes nicht überschreitet.
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Kein Siam Park auf Gran Canaria
Die enorm hohen Grundstückspreise im Süden der Insel Gran Canaria sorgen dafür, dass die Planung des Wasser-Freizeitparks vorerst wieder einmal auf Eis gelegt werden musste. Der Vizepräsident des Unternehmens, Christoph Kiessling, äußerte der Presse gegenüber sein Bedauern über diesen Entscheid, allerdings ließen die angebotenen Konditionen keinen Platz für die Realisierung des Projektes.
Wieder einmal hat die Gier einzelner Inselbewohner dafür gesorgt, dass einer der begehrtesten Freizeitparks nicht gebaut werden kann. Aber nicht nur der Verlust dieser Freizeiteinrichtung ist bedauernswert, man sollte auch im Auge behalten, dass der Park viele neue Arbeitsplätze geschaffen hätte, die die Insel dringend benötigt, um wieder auf die Beine zu kommen.
Nur Schade, dass die Regierung hier keine Anordnung zur Enteignung gegeben hat, wie es im Falle der Weigerung zur Renovierung der Eigentümer des Einkaufszentrums Oasis angedacht war. Schließlich ist das allgemeine Interesse in diesem speziellen Fall wesentlich höher.