nachdem wir jetzt so in den letzten Zügen liegen und in 5 Wochen endlich auf die Insel kommen, hab ich noch eine Frage...mag sein, dass sie für viele logisch ist aber trotzdem: Wenn ich die Residencia auf Gran Canaria beantrage, muss ich dann eine Abmeldebescheinigung aus Deutschland haben, dass mein Wohnsitz nicht mehr in Deutschland ist? Oder kann ich in Deutschland den 2. Wohnsitz halten und auf GC den ersten Wohnsitz haben, damit ich dort arbeiten kann....??
Es wäre toll, wenn jemand mir dazu Auskunft geben könnte....lieben Dank an alle
Du brauchst für die Wohnsitzanmeldung, eine NIE und/oder die Eintragung ins Ausländerergister(von vielen Residencia genannt) KEINE Abmeldebescheinigung aus D'Land. Diese ist nur notwedig, wenn Du hier am Konsulat einen Reisepass oder -ab nächstem Jahr möglich- einen Personalausweiss betragen möchtest!
[ Editiert von Administrator -Admin- am 23.03.12 18:32 ]
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Residentenrabatt: Beschaffung des Zertifikates ab September einfacher
Das Ministerium für Förderung gab am Freitag bekannt, dass die Residenten der Inseln ab September die Möglichkeit haben ihr Formular, das für den Sonderrabatt bei Reisen notwendig ist, online zu besorgen. Eigentlich sollte dies bereits 3 Monate früher ermöglicht werden, allerdings kam es zu Verzögerungen, weil es zu verschiedenen Missbräuchen kam.
Angeblich sollen einige Fluglinien in Zusammenhang mit diesen Zertifikaten betrogen haben, woraufhin die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufgenommen hat. Unter den möglichen Delinquenten befindet sich auch die Canaria Islas Airways. Bisher war die Vorlage des Ausweises oft schon genug, um an die Subvention zu gelangen, auf Grund der Vorfälle ist nun allerdings das Zertifikat unerlässlich.
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Certificado de Residencia muss bei Reisen mitgeführt werden
Die einzige Möglichkeit, noch an die 50-Prozentige Ermäßigung für Residenten zu kommen, ist das Mitführen des Certificados de Residencia. Dies wurde nun endgültig beschlossen, und wird ab dem 1. September unwiderruflich in Kraft treten.
Sollte der Reisegast nicht in der Lage sein das Zertifikat bei Reiseantritt vorzulegen, so wird sein Ticket automatisch ungültig und die Reise kann nicht angetreten werden.
Bisher ist es unumgänglich dieses Dokument direkt bei der Gemeinde abzuholen, angeblich soll aber immer noch an einem System gearbeitet werden, das es Residenten später erlaubt, das Zertifikat per Internet zu bekommen.
Gültig ist das Papier maximal 6 Monate, während dieser Zeit kann es allerdings auch mehrfach benutzt werden. Die Vorlage des D.N. I. ist auch beim Reisen mit dem Certificado de Residencia unumgänglich.
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Ausländerrecht Residencia beim Immobilienkauf über 160.000 Euro
Der Staatssekretär für Handel, Jaime García-Legaz, kündigte an, die Regierung erwäge eine Änderung des Ausländerrechts, wobei Ausländern das Aufenthaltsrecht beim Kauf einer Immobilie in Spanien zum Wert von über 160.000 Euro verliehen werden solle.
Diese Initiative richtet sich vor allem an die chinesischen und russischen Märkte und soll in einigen Wochen in Kraft treten.
Hinsichtlich des Mindestpreises von 160.000 Euro sagte der Staatssekretär, dies sei ein ausgewogener Preis und stelle somit keine Gefahr einer massiven Nachfrage nach Residencias dar, während ein niedrigerer Preis als Vorwand dienen könne, die Aufenthaltsgenehmigung abzulehnen.
Wie er ferner erklärte, solle diese Initiative den Immobilienmarkt in Spanien ankurbeln, der ja derzeit stagniert und es einen Überschuss an leer stehenden Wohnungen gäbe.
Eine ähnliche Regelung wäre bereits in Irland und Portugal erfolgreich gewesen und von den Regierungen der anderen europäischen Länder sehr begrüßt worden.