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Lizenzvergabe für Taxis neu geregelt
Die letzte Gesetzesänderung zum Thema Lizenzen wurde 1979 verabschiedet. Inzwischen bestehen neue Verordnungen, die einige Änderungen mit sich gebracht haben. Bisher wurde die Lizenz ohne Kenntnisnahme der Regierung nach dem Ableben des Lizenzinhabers einfach innerhalb der Familie vererbt, dies ist nun nicht mehr möglich. Ab sofort müssen die zuständigen Behörden informiert werden. Sollte die Lizenz zum Verkauf angeboten werden, so hat die Regierung ein Vorkaufsrecht.
Aber nicht nur bei Tod besteht dieses Recht, sofern eine Lizenz verkauft werden soll müssen die Behörden informiert werden. Sollte es bereits einen Interessenten geben, so wird der verhandelte Preis ebenfalls mitgeteilt. Auch hier besteht wieder ein Vorkaufsrecht, wobei allerdings der zuvor verhandelte Preis gültig bleibt.