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Regierung will Wechsel von touristischen Anlagen zu Privatwohnungen gesetzlich verbieten
Nach Meinung der Politiker ist die Wandelung einer touristisch genutzten Anlage in einer Privatresidenz illegal. Häuser, die mit Hilfe einer Lizenz für eine touristische Nutzung gebaut wurden, können nicht einfach so einem neuen Zweck zugeführt werden. Die touristischen Zonen müssen als solche erhalten bleiben. Es könne aber auch nicht sein, dass in Wohngebieten plötzlich Hotels eröffnet werden.
Um der immer weiter um sich greifenden ordnungswidrigen Nutzung von Hotels und Apartmentanlagen entgegenzuwirken, muss eine Möglichkeit geschaffen werden, die Betreiber der Anlagen zur Modernisierung zu zwingen um wettbewerbsfähig zu bleiben und den Zweck der Nutzung nicht zu verändern. Ebenso sei die gleichzeitige Nutzung als Ferienanlage und Privatresidenz zu unterbinden.
Eine Registrierung aller bestehenden und zukünftigen Bauten mit dem Vermerk für deren Nutzung wird also zukünftig unumgänglich werden. Selbstverständlich besteht dann auch eine Meldepflicht, sofern sich zu einem Anteil von 25% etwas an der Art der Nutzung ändern sollte. Aber auch längerfristige Zeiten, in denen die Anlage annähernd verwaist ist, sollen Meldepflichtig werden.