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Vorentwurf zum Gesetz über die Küsten der Kanaren ist durch
Der Vorentwurf zur Änderung des „Ley de Costas“ (Gesetz der Küste) ist Ende vergangener Woche verabschiedet worden. Demnach haben einzelne Gemeinden zukünftig nicht mehr die Möglichkeit Ausnahmeregelungen zu treffen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Vergabe von Lizenzen.
In der Gesetzesvorlage wurde aufgenommen, dass Lizenzvergaben zukünftig eine Gültigkeit von 75 Jahren haben und beim Ableben des Lizenzinhabers übertragen werden können. Sollte dieser Fall eintreten, so sind die Nachkommen verpflichtet dies zu melden. Bisher musste das Ableben spätestens nach einem Jahr gemeldet werden, dies soll aber zukünftig auf vier Jahre ausgeweitet werden. Allerdings bekommen die Erben die Lizenzen nur für maximal 30 Jahre zugesprochen.
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Gesetzesreform zum Schutz der Küsten rettet keine illegal gebauten Häuser vor dem Abriss
Am Mittwoch gaben die zuständigen Behörden noch einmal ausdrücklich bekannt, dass mit der Reform im Gesetz zum Schutz der Küsten keine Amnestie für illegal gebaute Häuser erteilt werden wird. Alle Gebäude, die nach 1988 im 100-Meter-Gürtel gebaut wurden, werden garantiert früher oder später wieder abgerissen.
Für alle Bauten, die im 100-Meter-Gürtel stehen und vor 1988 genehmigt worden sind, wird über eine spezielle Regelung nachgedacht. Denkbar wäre es beispielsweise den Mindestabstand zur Küste auf 20 Meter zu verringern. Zusammenfassend kann man sagen, dass nur die Gebäude, die vor 1988, und mit einer offiziellen Genehmigung gebaut wurden, unter Umständen einem Abriss entkommen werden.
Das Problem ist ja, dass fast 90% aller Bauten, die in dieser Zone vor 1988 errichtet wurden, gerade keine Nachweise über ein ordnungsgemäßes Genehmigungsverfahren erbringen können.
Da wurde illegal operiert und nicht wenige Politiker und Bürgermeister bzw. deren Söhne und Töchter haben dort gebaut.