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 Nachrichten, Neuigkeiten und sonstiges auf Gran Canaria
-joschy- Offline



Beiträge: 3.944

04.09.2012 22:21
RE: Etikettenschwindel auf den Wochenmärkten Antworten

Die News werden Ihnen präsentiert mit freundlicher Genehmigung von:



Etikettenschwindel – Wie Touristen auf den Wochenmärkten abgezockt werden


Die Wochenmärkte Gran Canarias sind zu Recht ein Besuchermagnet, finden sich doch hier günstige Schnäppchen, die gern als Mitbringsel für die Lieben daheim eingekauft werden. Und da wird auch von allen Seiten geduldet, dass sich offensichtliche Plagiate auf den Ständen der Anbieter finden. Schließlich sind die Besucher der Insel mittlerweile entsprechend aufgeklärt, dass z.B. Luis Vuitton – Taschen nicht für 29,- Euro zu bekommen sind. Wer sich dennoch für eines dieser Plagiate entscheidet, muss sich nur noch einen Plan für den Fall überlegen, dass der Zoll bei der Einreise ins Heimatland das gute Stück findet, es beschlagnahmt und mit einer saftigen Strafe droht.


Anders jedoch verhält es sich bei Produkten, bei denen der Kunde arglistig getäuscht wird. Da wird zum Beispiel mit dem Hinweis 100% Aloe Vera geworben. Schaut man jedoch auf die gesetzlich vorgeschriebene Inhaltsliste des Produktes, findet sich an erster Position der Auflistung Wasser. Die Inhaltsliste gibt die Ingredienzien in der Reihenfolge der enthaltenen Menge an, das heißt, was als erstes aufgeführt ist, befindet sich in der höchsten Menge in dem Produkt. Man muss also kein Mathematiker sein, um festzustellen, dass bei der Aussage 100% Aloe Vera nur eine einzige Zutat auf der Inhaltsliste stehen dürfte.


Ein weiterer Trick ist die Verschleierung der Herkunft. Wenn man schon seinen Urlaub auf Gran Canaria verbringt, möchte man natürlich auch das Original kaufen. Man fährt ja auch nicht in die Champagne, um sich einen billigen Cava als Mitbringsel ins Gepäck zu packen. Der Kunde weiß, dass kanarische Aloe Vera als die weltweit beste gilt – allerdings ist sie auch teuer. Also kauft der findige Unternehmer billiges Aloe Vera – Pulver aus Mexiko ein, gibt kanarisches Wasser hinzu und fertig ist das „Producto Canario“. Die Qualität bleibt auf der Strecke, aber Hauptsache, die Kasse stimmt. Der Kunde, der sich die bekannte Wirkung erhofft, wird bitter enttäuscht.


Aber auch vor Namensschwindel wird kein Halt gemacht. Ein großer Anbieter kanarischer Aloe Vera – Produkte hat viel Geld in die Registrierung des internationalen Markenschutzes für den Begriff „Schmerzgel“ investiert. Natürlich möchte man als Unternehmer sicher sein, dass die Refinanzierung der hohen Entwicklungskosten für bestimmte Zusammensetzungen nicht dadurch unmöglich gemacht wird, dass Konkurrenten ein augenscheinlich identisches Produkt anbieten. Kaum eine Woche nach Markteinführung, musste der Hersteller mit ansehen, wie eine wahre Flut unterschiedlicher Marktverkäufer nun diverse Schmerzgels anboten – natürlich in leicht abgeänderter Schreibweise, aber immer mit dem Hinweis „Original“. Selbst nach diversen gerichtlichen Verfügungen kamen die Anbieter aber nicht zur Besinnung, sondern änderten schlicht und einfach nochmals die Schreibweise.


Lassen Sie sich nicht von den blumigen Worten der Verkäufer täuschen! Schauen Sie genau auf die Inhaltsliste, die auf dem Produkt abgedruckt sein muss. Optimal ist, wenn das Produkt eine deutsche Verkehrsfähigkeitsbescheinigung hat. Sehr gute Frischblatt-Produkte gibt es außerdem mit Gesundheitszertifikat und Verkehrsfähigkeitsbescheinigung als Nahrungsergänzungsmittel – auch auf dem Wochenmarkt in San Fernando.

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