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Bremst Deutschland die Finanzhilfe an Spanien?
Die spanische Regierung bereitet sich darauf vor, den europäischen Rettungsfonds (oder auch europäischen Stabilitätsmechanismus) in Anspruch zu nehmen. Laut Nachrichtenagentur Reuters, unter Berufung auf Beamte der EU, könnte der offizielle Antrag am kommenden Wochenende gestellt werden.
Diese Informationen stimmen mit der am Montag getätigten Aussage des Vizepräsidenten der Europäischen Kommission und Kommissar für Wirtschaft und Währung, Olli Rehn, nach seinem Treffen mit dem spanischen Regierungschef Mariano Rajoy, überein. Die EU sei bereits zu handeln, wenn es nötig sei, im Falle, daß Spanien oder ein anderes Land Hilfe benötigen, sagte Rehn.
Rajoy wiederum erklärte Rehn gegenüber Spaniens Engagement zu Haushaltskonsolidierung und Strukturreformen, die von entscheidender Bedeutung für die spanische Wirtschaft sind, um auf den Weg des Wachstums und der Schaffung von Arbeitsplätzen zurückzukehren.
Allerdings könnte dieser spanische Antrag durch die deutsche Regierung unter Angela Merkel verzögert werden, fürchtet der Regierungschef.
Mit dem ESM sollen zahlungsunfähige Mitgliedstaaten der Eurozone finanziell, unter Einhaltung wirtschaftspolitischer Auflagen (Artikel13 des ESM-Vertrages), mit Krediten der Gemeinschaft der Euro-Staaten unterstützt werden.
Das wesentliche Instrumentarium des ESM sind Notkredite und Bürgschaften (auch als „Haftungsgarantien“ bezeichnet): Überschuldete Mitgliedstaaten sollen Kredite unter subventionierten Konditionen erhalten.
Im ESM-Vertrag ist zudem festgeschrieben, dass jeder Mitgliedstaat, der Hilfe durch den ESM erhält, ein makroökonomisches Anpassungsprogramm umsetzen muss sowie eine tiefgehende Analyse über die Nachhaltigkeit seiner Staatsschuldensituation unternehmen soll (Art.12, Art.13 Abs.3 ESM-Vertrag).